Hallo Ayshima,
ich habe die Aufzählungsform gewählt. Reicht aus, wenn du alles aufzählst um auf die volle Punktzahl zu kommen.
Liebe Grüße
Ilka
Hallo Ayshima,
ich habe die Aufzählungsform gewählt. Reicht aus, wenn du alles aufzählst um auf die volle Punktzahl zu kommen.
Liebe Grüße
Ilka
Hallo Emily,
als Hinweis für die Aufgabe 8:
-Lage des Lokals hinsichtlich Passantendichte, -Bevölkerungsstruktur,
-Konkurrenz, um genügend Kundenpotenzial zuhaben,
-Personal,
-Höhe der Gewerbesteuer,
-Standortschutz,
-Beschaffungsmöglichkeiten vor Ort für dieLebensmittel,
-Lokalmiete,
-Parkplatzsituation,
und weiteres
LG Ilka
Hallo,
hier auch von mir ein paar Denkanstöße (sind aber noch nicht alle in der Aufgabe verlangten Angaben enthalten):
Um ein Restaurant zu eröffnen würde ich folgende Standortüberlegungen stellen:
- Betriebsraum
- Bedarf
- Kaufkraft
- Arbeitskräfte
- Entwicklungsstatus
- Absatzagglomeration
- Gesetze
- politisches Umfeld
- Absatzkonkurrenz
Liebe Grüße
Ilka
Hallo,
ich hab zwar nicht ganz so ausführlich geschrieben, aber trotzdem meine 15 Punkte darauf erhalten:
Unternehmensführung – Entscheidung: Steigerung der Produktion
Beschaffung – Entscheidung: zusätzlicher Materialeinkauf
Produktion – Entscheidung: Produktionsanlagen auslasten um die
gewünschte höhere Stückzahl einiger Produkte zu
erreichen
Absatz – Entscheidung: Belieferung mit höheren Stückzahlen
einiger Produkte an die bisherigen Abnehmer und
zusätzliche Belieferung ausländischer Abnehmer/neue
bzw. weitere Abnehmer
Personal – Entscheidung: Einstellung weiterer Arbeitnehmer
und/oder Entscheidung und Umsetzung zur Leistung von
Mehrarbeit
Finanz- und Rechnungswesen – Entscheidung: Bereitstellung und
Auszahlung der benötigten finanziellen Mittel
Liebe Grüße und viel Erfolg!
Ilka
Also, ich finde auch Du solltest Dich nicht beklagen. Ich verdiene zwar ähnlich in 38 Wochenstunden-Vollzeit und mache auch ein Fernstudium, finanziere aber von meinem Gehalt noch meine beiden Kinder und komme damit recht gut über die Runden. Mit dem Unterscheid, dass mein Gehalt seit 10 Jahren unverändert ist und ich dafür zwar offiziell nur 38 Stunden in der Woche arbeite aber am Monatsende mindestens 30 Überstunden (die natürlich nicht extra bezahlt werden) dazugekommen sind.
Ich kann mich aber meinen Vorrednern nur anschließen: Geld vom Staat wirst Du keines mehr bekommen. Versuche Deine Ausgaben zu reduzieren! und vor allem lerne mit Geld umzugehen...
Hallo,
ich weiß nicht ob ihr es noch braucht, ich hab geschrieben:
[FONT="]Nach den §§1,2,3,5 und 6 HGB sind alle Kaufleute buchführungspflichtig. Einzelkaufleute sind von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht und Erstellung eines Inventars befreit, wenn sie 500.000 € Umsatzerlöse und 50.000 € Jahresüberschuss an zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht überschreiten (§241a Satz 1 HGB).
Die Drogerie von Frau Maruska ist im Handelsregister eingetragen und wird nach § 1 Abs. 2 HGB als ein Handelsgewerbe angesehen, da es ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb ist. Wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 Abs. 1 HGB) und/oder im Handelsregister eingetragen ist, ist Kaufmann. Frau Maruska erzielte nicht mehr als 500.000 € Umsatzerlös in zwei aufeinander folgenden Jahren und ebenfalls keinen Jahresüberschuss von 50.000 € in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren. Damit ist sie nach dem §241a Satz 1 HGB von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht befreit.
Nach dem Steuerrecht sind alle handelsrechtlich Buchführungspflichtigen (im Handelsregister eingetragene Einzelkaufleute) zur Führung von Büchern verpflichtet (abgeleitete [derivative] Buchführungspflicht, §140 AO). Falls keine handelsrechtliche Buchführungspflicht gemäß §241a HGB besteht, die Kriterien des §141 AO (Gesamtjahresumsatz von mehr als 500.000 € und Gewinn im Wirtschaftsjahr von mehr als 50.000 €) aber überschritten werden, ist eine eigenständige Steuerbilanz aufzustellen.
Diese Kriterien werden von Frau Maruska ebenfalls nicht erfüllt.
Wenn aber die Grenzen des §141 AO nicht überschritten werden, darf der Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres durch einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt werden.
Frau Maruska darf somit eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Sie ist nicht nach dem Handelsrecht buchführungspflichtig, solange sie die Voraussetzungen des §241a HGB erfüllt. Sie ist lediglich nach dem Steuerrecht buchführungspflichtig.
Hab dafür volle Punkte bekommen.
LG Ilka
[/FONT]