Beiträge von feuerstein70

    Hallo,
    ich hatte damals als Lösung folgendes geschrieben:

    Freie Marktwirtschaft:
    - der Staat überlässt das Wirtschaftsgeschehen seinem Lauf und greift nicht ein. Allerhöchstens hat er Überwachungsfunktion (Nachtwächterstaat)
    - es herrscht Produktionsfreiheit. Die Entscheidungen darüber, wie viel und was produziert werden soll, liegen bei den Unternehmungen
    - es herrscht Konsumfreiheit. Die Entscheidungen darüber, was und wie viel konsumiert werden soll, liegen bei den privaten Haushalten
    - die Abstimmung der individuellen Konsum- und Nachfragepläne erfolgt über Märkte
    - es besteht Vertragsfreiheit
    - es herrscht Freihandel, d.h. die Entscheidungen über Import und Export liegen bei den privaten Haushalten und den Unternehmungen. Damit ist die freie Austauschbarkeit der Währungen verbunden
    - Geld übernimmt mit seiner Funktion als Zahlungsmittel eine wichtige Aufgabe
    - Bestehung Privateigentum an den Produktionsmitteln. Dieses Privateigentum am "Kapital" gab dem System den Namen "Kapitalismus"

    Zentralverwaltungswirtschaft:
    - es besteht keine Konsumfreiheit: eine staatliche Planungsbehörde legt Verbrauchs- und Nachfragepläne fest. Die Verbraucher können nicht entscheiden, was und wie viel sie konsumieren wollen, sondern bekommen die Güter zugeteilt
    - es besteht keine Produktionsfreiheit: die Produzenten können nicht bestimmen, was und wie viel sie herstellen, sondern sie erfüllen den vorgegebenen Produktionsplan
    -es herrscht keine Vertragsfreiheit
    -der Außenhandel ist durch den Staat bestimmt, der auch die Devisen bewirtschaftet. Es besteht also kein Freihandel und keine freie Austauschbarkeit der Währungen
    -das Geld hat eigentlich kaum eine Funktion, da es keine freien Märkte gibt
    -die Produktionsmittel sind verstaatlicht. An ihnen gibt es kein Privateigentum, weil damit auch Entscheidungsmöglichkeit verbunden wäre
    -auch der Einsatz des Produktionsfaktors Arbeit ist zentral geregelt. Deshalb kann es keine Freizügigkeit, keine freie Wahl des Arbeitsplatzes und keine freie Berufswahl geben.

    War auch als richtig bewertet worden...
    Gruß Elfi

    Hallo trollkvinna,
    ich habe heute die Aufgaben zum Heft STW02 eingesandt und kann Dir daher nicht 100%ig sagen, ob meine Antworten stimmen.
    Bei der Aufgabe hatte ich folgendes geschrieben:
    Bäckermeister B:
    Unternehmereigenschaft = Bäckermeister B ist nach § 2 UStG Unternehmer, da er eine gewerbliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche und berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Zum Unternehmen gehören sämtliche Betriebe oder beruflichen Tätigkeiten desselben Unternehmers. Da Bäckermeister B das Haus vermietet, zählt das Haus (und die Bäckerei) zum Unternehmensvermögen und somit ist der Verkauf des Hauses umsatzsteuerlich zu tätigen.
    Hausverkauf = § 3 Abs.1 UStG: Lieferung. das ist im Sinne des Umsatzsteuerrechts jede Leistung, durch die der Unternehmer dem Abnehmer die Verfügungsmacht über einen Gegenstand verschafft.
    Leistungsort=§ 3 Abs.7 UStG: eine unbewegte Lieferung (ohne Bewegung des Liefergegenstandes) wird dort ausgeführt, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. Hier also in Mainz=Inland. Der Umsatzsteuer unterliegen nach § 1 Abs.1 UStG folgende Umsätze: die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt; der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland gegen Entgelt. Die Veräußerung von Grundstücken fällt grundsätzlich unter das Grunderwerbsteuergesetz und ist somit nach § 4 Nr.9a UStG steuerfrei.

    Notar N:
    Nach § 2 Abs.3 Nr.2 UStG übt Notar N eine gewerbliche Tätigkeit aus. Diese Tätigkeit ist nach § 13 Abs.1 Nr.1b UStG zunächst steuerbar. Unter Unternehmen fällt hier nur das Notariat. Art der Leistung ist die Beurkundung (§ 3 Abs.9 UStG). Der Ort der Leistung ist Mainz (der Lageort des Grundstücks). Nach § 3a Abs.3 Nr.1 UStG bestimmt sich die sonstige Leistung im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Grundstücks. Nach § 1 Abs.1 Nr.1 UStG unterliegt der Umsatz der sonstigen Leistung (da die Lieferung und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmen im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der Umsatzsteuer unterliegen).
    Die Umsatzsteuer (gem. § 13 Abs.1 Nr.1a UStG) entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes November 2011 (Leistung wurde im November erbracht). Es fällt eine Umsatzsteuer in Höhe von 479,00€ an.

    Makler M:
    Nach § 2 Abs.1 UStG ist Makler M Unternehmer. Das Unternehmen umfasst hier das Maklerbüro. Nach § 13a Abs.1 Nr.1 UStG ist er Steuerschuldner und damit besteht eine Steuerbarkeit. Laut § 3a Abs.3 Nr.1 UStG ist der Ort der Lieferung/Leistung auch hier Mainz. Der Umsatz ist ebenfalls steuerpflichtig. Hierbei handelt es sich nach § 13 Abs.1 Nr.1a UStG um eine Besteuerung nach vereinbartem Entgelt (Soll-Besteuerung). Die Soll-Besteuerung ist die Regelbesteuerungsart. Hier entsteht die Umsatzsteuer gem. § 13 Abs.1 Nr.1a UStG mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem die Leistung vollständig ausgeführt worden ist (mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums November 2011, da die Leistung im November auch erbracht wurde). Es fällt somit eine Umsatzsteuer in Höhe von 1.900,00€ an.

    Hallo trollkvinna,

    nein, soweit bin ich noch nicht...Hänge grad bei der Aufgabe 2 rum, das wird ein bisschen mehr an Text werden (denke ich mal). Insgesamt scheint mir das Heft sehr viel mit Schreibarbeit verbunden zu sein ;) . Aber na ja, ich wurschtel mich durch...
    Gruß Elfi

    Hallo Nicolodium,

    es fehlt das Konto 0330 in Deiner Auflistung...
    0330 AB 48.000€ 9400 48.000€

    0521 9400 3.600€ 2330 3.600€ (hier hast Du einen Schreibfehler)

    2460 0930 400€ 9100 9.000€
    9300 9.100€ 1130 500€

    Der Rest stimmt komplett. Ändere die Angaben mal ab, dann müsste es aufgehen.

    Gruß Elfi

    Hallo miteinander,

    bei der Aufgabe 1 der Heftreihe BBO (Das leistungsfähige Büro) finde ich nicht wirklich einen Ansatz...Ich habe jetzt mal das rausgeschrieben, was ich in dem Heft so fand, weiß aber nicht, ob das auf die Frage genau passt. Könnte mir jemand vielleicht einen Tipp geben?

    Frage lautet:
    Beschreiben Sie das "Menschenbild", das die moderne Ergonomie dem Büro-Arbeitsplatz zugrunde legt.

    Meine Antwort dazu:
    Die Anforderungen an die Arbeitnehmer werden steigen, die soziale Absicherung wird immer mehr sinken; Mobilität, Flexibilität und Lernbereitschaft ist oberstes Gebot, ebenso die Fähigkeit zur Teamarbeit. Sogenannte Multijobber sind heute keine Exoten mehr. Die steigenden Lebenshaltungskosten bei fast gleichem Lohn zwingen mehr und mehr Arbeitnehmer, zwei bis drei Jobs parallel zu haben, oft weit weg von der Firmenzentrale, irgendwo auf der Welt, oft auch zu Hause am Telearbeitsplatz.

    Gruß Elfi

    Hallo Nicolodium,

    ich hab mal Deine Beträge mit meinen verglichen...Du hast nur einen kleinen Fehler drin, ansonsten alles top.
    Auf der Haben-Seite muss bei dem Konto 2460 9.100€ rauskommen; danach kommst Du auch auf die gleiche Endsumme wie auf der Soll-Seite.

    Gruß Elfi

    Hallo Lausi,
    ich habe eine andere Heftnummer (XX4-A24) und weiß daher nicht, ob Du die gleichen Zahlenwerte hast...
    800 EBK habe ich 4.418.200€ raus
    801 SBK habe ich 4.686.626€ raus
    802 G+V habe ich 509.740€ raus.

    Konto 500:
    Soll-Seite: 5001 600,00€; 802 501.900,00€
    Haben-Seite: 24 500.000,00€; 3001 2.500,00€

    Konto 300:
    Soll-Seite: 3001 8.475,00€; 801 4.290.965,00€
    Haben-Seite: 800 4.044.200,00€; 802 255.240,00€

    Konto 3001:
    Soll-Seite: 280 5.500,00€; 500/480 2.975,00€
    Haben-Seite: 300 8.475,00€

    Das sind meine Bestände...war auch alles richtig gewesen.
    Gruß Elfi

    Hallo,
    habe das BIL 01 Heft in Bearbeitung und bei der Frage 2 bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich das so richtig verstanden habe.
    Aufgabe:
    Uschi Maruska ist Inhaberin einer Drogerie in Berlin. Die Firma ist im Handelsregister eingetragen. In den aufeinander folgenden Abrechnungsperioden Jahr 01 und Jahr 02 erzielte die Drogistin folgende Umsatzerlöse und Jahresüberschüsse:
    Jahr 01 Umsatz 500.000€ ; Gewinn 40.000€
    Jahr 02 Umsatz 400.000€ ; Gewinn 50.000€.
    Ist Frau Maruska nach Handelsrecht und/oder Steuerrecht buchführungspflichtig? Begründen Sie jeweils Ihre Antwort unter Angabe der einschlägigen Paragrafen!

    Meine Antwort ist folgende:
    Die Firma ist im Handelsregister eingetragen und somit handelsrechtlich zur Buchführung verpflichtet (§ 238 (1) HGB).
    Wer handelsrechtlich buchführungspflichtig ist, ist dies auch steuerrechtlich (§ 140 AO).
    Nach § 241 a HGB brauchen Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500.000€ Umsatzerlöse und 50.000€ Jahresüberschuss ausweisen, die §§ 238-241 HGB nicht anzuwenden.
    Da hier aber die Grenzen des § 141 AO nicht überschritten werden, darf der Gewinn des Geschäftsjahres durch einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt werden.

    Würde mal jemand drüberschauen, ob ich das so im Groben richtig gelöst habe?
    Gruß Elfi

    Hallo Nicolodium,
    ich hatte hier 9,6 Tage raus (war auch richtig). Schreib Dir mal meinen Rechenweg auf:
    Gegeben sind:
    6 LKW - 8 Std - 18 Tage
    10 LKW - 9 Std - x Tage
    Konstant dabei = Benzin 3.680 Liter

    6 LKW x 8 Std = 48 Std
    10 LKW x 9 Std = 90 Std

    48 x 18 / 90 = 9,6 Tage.

    Die gleiche Menge Benzin von 3.680 Liter reicht 9,6 Tage.

    Gruß Elfi

    Hallo zusammen,
    vielleicht ist unter Euch jemand, der oben genanntes Heft schon bearbeitet hat und mir bei der Frage 3 etwas helfen kann? Ich weiß nicht genau, was ich als Antwort schreiben soll, das 40 Punkte bringen könnte?!
    Die Frage lautet: Erläutern Sie den Versicherungsort in der Hausratversicherung und (vor diesem Hintergrund) die in den VHB geregelte "Außenversicherung".
    Meine bisherige Antwort ist:
    Versicherungsort in der Hausratversicherung ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung des VN. Hierzu gehören auch Balkone/Terrassen und sogar Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück sowie z.B. Garagen in der Nähe des Versicherungsortes. Ausschließlich gewerblich oder beruflich genutzte Räume sind allerdings nicht Versicherungsort (§ 10 Ziffer 3 VHB).
    Die Außenversicherung gehört nach § 12 VHB ohne besondere Vereinbarung zum Versicherungsschutz. Durch die Außenversicherung wird der Grundsatz, dass der Versicherungsschutz bei vorübergehender Entfernung der versicherten Sache vom Versicherungsort (in der Hausratversicherung also der Wohnung des VN) ruht, aufgehoben. Sie gilt weltweit; allerdings nur bis zu drei Monaten, wobei gewisse Ausnahmen im Hinblick auf z.B. Auszubildende und Wehrpflichtige (§ 12 Ziffer 2 VHB) bestehen. Im Übrigen ist die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung begrenzt auf 10% der Versicherungssumme, höchstens 10.000€.
    Reicht das oder muss ich noch mehr schreiben?
    Gruß Elfi

    Hallo Antjek,
    ich hatte als Lösung das geschrieben:
    - Daten (Informationen); Unterscheidung in numerische Daten, alphanumerische Daten, Buchstaben, Sonderzeichen, Multimediadaten
    - Datenorganisation; Unterscheidung in Stammdaten, Bestandsdaten, Multimediadaten
    - Datensatz; um sinnvoll mit Daten arbeiten zu können, müssen diese zuerst einmal systematisch geordnet werden. Es werden mehrere zusammengehörige Wörter zu einem Datensatz zusammengefasst
    - Datei; Datensätze, die gespeichert werden, bezeichnet man als Datei
    - Datenbank; die Speicherung von logisch zusammengehörigen Datenbeständen bezeichnet man als Datenbank
    - Datenverarbeitung; EVA-Prinzip=Eingabe-Verarbeitung-Ausgabe; Hauptaufgaben sind Dateneingabe, Datenspeicherung, Rechenfunktion, Vergleichsfunktion, Sonderfunktion, Prüffunktion, Ausgabefunktion
    - Bit und Byte; Bit ist die Einheit, die man im Computer zur Darstellung von Informationen verwendet; Byte ist die Aneinanderreihung von mehreren Bits
    - Zahlensysteme; der Computer verwendet das Dualsystem; Hexadezimalsystem ist die Anzeige der Bitfolgen
    - Analog/Digital
    - Datenkompression
    - Verschlüsselung von Daten
    - Einordnung von Computersystemen.
    Hatte auf die Beantwortung volle Punktzahl bekommen.
    Gruß Elfi

    Hallo Kathrin 28678,
    ich hatte die Aufgabe so gelöst:
    Bankguthaben:
    Januar 150.000€; Februar 100.000€; März 180.000€; April 460.000€

    Einzahlungen aus Barverkäufen 120.000€; 120.000€
    Einzahlungen aus Forderungen 100.000€; 300.000€; 200.000€
    Einzahlungen aus neuen Forderungen 120.000€; 120.000€

    Einzahlungen gesamt:
    Januar 220.000€; Februar 420.000€; März 320.000€; April 120.000€

    Auszahlungen Fertigungsmaterial 30.000€; 30.000€; 30.000€
    Herstellungskosten 70.000€; 70.000€; 70.000€; 70.000€
    Verbindlichkeiten 200.000€; 600.000€; 500.000€

    Auszahlungen gesamt:
    Januar 270.000€; Februar 700.000€; März 600.000€; April 100.000€

    Über-/Unterdeckung:
    Januar 100.000€; Februar -180.000€; März -460.000€; April -440.000€.

    Hatte auf die Aufgabe volle Punktzahl bekommen.
    Gruß Elfi

    Hallo zusammen,
    ich habe mich gerade an die Einsendeaufgaben zum Heft BeWi 7 gemacht und möchte mal abgleichen, ob noch jemand auf dieselben Ergebnisse gekommen ist...
    Aufgabe 7:
    Ein Fertigungsbetrieb stellte in einem Wirtschaftsjahr 242 Spezialmaschinen her, die er zu einem Stückpreis von 11.600€ (ohne Umsatzsteuer) verkaufte. Die Bilanz dieses Unternehmens weist ein Eigenkapital von 1,8 Mio. € aus.
    Der Istaufwand betrug für Material 612.000€; Personal 846.000€, Abschreibungen 440.100€; sonst. b. Aufwendungen 756.000€.
    Berechnen Sie die Rentabilität des Eigenkapitals sowie die Umsatzrendite.
    Meine Lösung:
    Berechnung Rentabilität Eigenkapital
    242 Spezialmaschinen x 11.600€ Stückpreis = 2.807.200€.
    2.807.200€ ./. Material 612.000€ ./. Personal 846.000€ ./. Abschreibungen 440.100€ ./. sonst. b. Aufwendungen 756.000€ = Gewinn 153.100€.
    G x 100 : EK = 153.100 x 100 : 1,8 = 8,51%.
    Die Rentabilität des Eigenkapitals beträgt 1,8%.
    Berechnung Umsatzrendite
    242 Spezialmaschinen x 11.600€ Stückpreis= 2.807.200€
    Umsatzrendite = Gewinn x 100 : Umsatzrendite = 153.100 x 100 : 2.807.200 = 5,45%.
    Die Umsatzrendite beträgt 5,45%.

    Aufgabe 8:
    Dieser Fertigungsbetrieb (vgl. 7.Aufgabe) war für dieses Geschäftsjahr von folgendem Planaufwand ausgegangen:
    Materialaufwand 500.000€ ; Personalaufwand 800.000€; Abschreibungen 440.100€; sonst. b. Aufwendungen 709.900€.
    Berechnen Sie bitte durch den Vergleich der Ist- und Sollwerte eine Kennzahl zur Wirtschaftlichkeit. Was sagt diese Kennzahl aus?
    Meine Lösung:
    Berechnung Kennzahl zur Wirtschaftlichkeit
    Aufwand 2.450.000€ : gegebener Ertrag 2.807.200€ = 0,9%.
    Berechnung Aufwand:
    Materialaufwand 500.000€ + Personalaufwand 800.000€ + Abschreibungen 440.100€ + sonst. b. Aufwendungen 709.900€ = Aufwand 2.450.000€

    geplanter Aufwand 1.300.000€ : gegebener Ertrag 2.807.200€ = 0,5%.
    Berechnung geplanter Aufwand:
    Materialaufwand 500.000€ + Personalaufwand 800.000€ = geplanter Aufwand 1.300.000€.

    0,9 : 0,5 = 1,8
    Soll-Ist-Vergleich:
    Istaufwand 2.450.000€ : Sollaufwand 1.300.000€ = 1,8.
    Die Kennzahl zur Wirtschaftlichkeit beträgt 1,8.
    Zur Aussage habe ich geschrieben (habe mich da im Buch an die S. 43 gehalten): es ist unwirtschaftlich gearbeitet worden ( Kennzahl liegt über 1). Habe noch angeführt, das es durch folgendes entstanden sein kann: Arbeiter zu viel Material verbraucht haben; Abfall, Bruch, Verschnitt sind wesentlich höher als eingeplant; es wurde langsamer gearbeitet, sodass Überstunden gemacht werden mussten; Zwangspause durch ausgefallene Maschinen.

    Bin ich mit meinen Lösungen auf dem richtigen Weg?
    Gruß Elfi