Beiträge von feuerstein70

    Hallo 2diana4,
    folgendes hatte ich dazu geschrieben ( war auch als richtig bewertet worden):

    a) § 35a Abs.1 EStG= für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, also z.B. für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe oder eines Gärtners, bei denen es sich um eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des SGB handelt (also offizielle Anmeldung bei der Minijob-Zentrale), wird die Einkommensteuer um 20% der Aufwendungen, höchstens um 510€ pro Jahr gemindert.
    20% von 6.000€ = 1.200€ höchstens jedoch 510€
    20% von 6.000€ = 4.800€
    6.000€ ./. 4.800€ = 1.200€

    b) § 35a Abs. 2 EStG = für andere als im Absatz 1 aufgeführte haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20% der Aufwendungen, höchstens jedoch 4.000€.
    20% von 1.700€ = 340€
    20% von 1.700€ (1.100€ + 600€) = 1.360€
    1.700€ ./. 1.360€ = 340€

    c) § 35a Abs. 3 EStG = für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20% der Aufwendungen, höchstens 1.200€. Mit Handwerksleistungen sind nur die in den Handwerkerrechnungen enthaltenen Lohnanteile + Umsatzsteuer gemeint. Die Aufwendungen für das verwendete Material sind nicht berücksichtigt.
    20% von 12.000€ = 2.400€ höchstens jedoch 1.200€
    20% von 12.000€ = 9.600€
    12.000€ ./. 9.600€ = 2.400€

    510€ + 340€ + 1.200€ = 2.050€ (Diesen Betrag kann Kramer insgesamt von seiner Steuerschuld abziehen lassen).
    Hoffe, das du damit weiterkommst...
    gruß Elfi

    Also...ich habe die Aufgaben abgesandt und heute grad die Rückantwort erhalten:
    Soweit war der erste Teil komplett richtig gelöst...Unter Ökonomisch sinnvoll war folgendes vom Lehrer aufgeschrieben worden: Käufer verlangt die Lieferung, weil kein anderer Lieferant verfügbar ist; Käufer verlangt die Lieferung und fordert Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung, wenn ein Verzögerungsschaden nachgewiesen werden kann.
    Hilft vielleicht anderen Teilnehmern die auch hier gehangen haben, weiter...

    Hallo zusammen,
    ich bräuchte bei oben genanntem Heft bei der Aufgabe 6 mal Hilfe...

    Aufgabe lautet:
    Beschreiben Sie die Kaufvertragsstörungen, die bei einer Beschaffung auftreten können, erklären Sie die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten, wie der Käufer darauf reagieren kann und beurteilen Sie diesen Rechtekatalog danach, wann welche Auswahl ökonomisch sinnvoll (!) erscheint.

    Bisher habe ich folgendes als Antwort ( nur dieses ökonomisch sinnvoll...ich weiß da nicht, was die meinen bzw. was ich schreiben soll???):
    Kaufvertragsstörungen = der Annahmeverzug (der Käufer nimmt die fristgemäß gelieferte Ware nicht an), der Zahlungsverzug ( der Käufer zahlt den Kaufpreis nicht fristgerecht), der Lieferungsverzug ( die Ware wird nicht fristgemäß geliefert), die fehlerhafte Lieferung ( die Lieferung enthält diverse Mängel).

    Rechtliche Möglichkeiten = bei den Rechten des Käufers haben sich die meisten Änderungen im Gesetz ergeben. Hierbei räumt der Gesetzgeber dem Verkäufer ein, dass zuerst nach § 439 BGB nacherfüllt werden kann. Dies bedeutet Nachbesserung bzw. Mängelbeseitigung oder Neulieferung / Ersatzlieferung. Erst wenn erfolglos die dem Verkäufer gesetzte angemessene Frist zur "Nacherfüllung" verstrichen ist, hat der Käufer die bisherigen Rechte "Wandlung" (der Begriff wurde ersetzt durch den neueren Begriff "Rücktritt"), "Minderung" und / oder "Schadenersatz".

    Rücktritt = erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.

    Minderung = statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern

    Schadenersatz = der Verkäufer wird durch Kaufvertrag verpflichtet, dem Käufer die Sache mangelfrei zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.

    Nur bei diesem ökonomisch sinnvoll weiß ich absolut nicht, was die meinen.....Könnte mir jemand hier weiterhelfen bzw. einen Denkanstoss geben? Wäre echt super...
    Gruß Elfi

    Hallo Sunshine2013,
    ich bin mir nicht mehr ganz sicher...aber ich meine, ich hätte da was im Heft gelesen gehabt...musst mal schauen...da stand auch dabei, wieso dann ein höherer Betrag genommen wird...
    Gruß Elfi

    Hallo Sunshine2013,
    ich stell Dir mal meine Aufgabe komplett rein (mit Bemerkung des Lehrers)...
    2011
    Rente 2011 (=5 Monate a´1.000€) 5.000€
    Besteuerungsanteil = 62% v. 5.000€ 3.100€
    somit steuerpflichtiger Teil der Rente 2.700€
    steuerfreier Teil der Rente 2.700€
    ( oben drüber die Bemerkung vom Lehrer = 3.100€ ./. 400€ Werbungskosten = 2.700€ Einkünfte; hinter dem Betrag steuerfreier Teil der Rente ist ein ? vom Lehrer).

    2012
    Rente 2012 ( = 6 Monate a´1.000€ + 6 Monate a´1.020€) 12.120€
    Besteuerungsanteil = 62% v. 12.120€ 7.514,40€
    abzüglich WK-Pauschbetrag 102€ 7.412,40€
    steuerfreier Teil der Rente 4.605,60€

    2013
    Rente 2013 ( = 6 Monate a´1.020€ + 6 Monate a´1.040€) 12.360€
    Rentenfreibetrag 4.605,60€
    abzüglich WK-Pauschbetrag 104€ 7.650,40€
    steuerfreier Teil der Rente 4.709,60€.

    Das war meine Lösung gewesen (bis auf den oben Teil schien alles richtig zu sein), der Lehrer hat mir sonst keine Kommentare mehr aufgezeigt...
    Gruß Elfi

    Hallo Sunshine2013,
    ich hatte die Berechnungen im Jahr 2011 nicht ganz richtig gehabt...Der Lehrer hat mir das so verbessert: 3.100€ ./. 400€ Werbungskosten = 2.700€ Einkünfte.
    Also geh ich davon aus, das der WK-Pauschbetrag abgezogen wird...
    Gruß Elfi

    Hallo Jessy86,
    ich würde das so buchen (aber ohne Gewähr)...
    Grundsteuer 720€
    Gewerbesteuer 689€
    Privat (da Einkommensteuer) 400€
    Geschäftsmiete 580€
    Büromaterial 100€
    Umsatzsteuer 19% 19€
    an
    Bank 2.508€.
    Gruß Elfi

    Hallo 2diana4,
    ich hatte das so geschrieben...
    Jahresumsatz 52.480,00€
    19% Umsatzsteuer auf 42.000€ 7.980,00€
    7% Umsatzsteuer auf 10.480€ 733,66€
    ./. Vorsteuer 5.210,40€
    = Zahllast 3.503,26€
    Zahllast abgerundet auf volle 10 Cent 3.503,20€.
    Gruß Elfi

    Hallo zusammen,
    habe gerade mit der Bearbeitung der Aufgaben begonnen und hänge schon bei der zweiten Aufgabe fest. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
    Frage lautet: Stellen Sie die wichtigsten Einzelkosten und Gemeinkosten in einer Übersicht zusammen.
    Bisher habe ich folgendes geschrieben:
    Einzelkosten: neben den Einzelmaterialkosten und Einzellohnkosten (Fertigungslöhne) gibt es eine dritte Kostengruppe, die dem fertigen Erzeugnis direkt zugerechnet werden kann, die sogenannten Sondereinzelkosten. Sondereinzelkosten der Fertigung: Energiekosten, Forschungs- und Entwicklungskosten, Kosten für Spezialwerkzeuge, Lizenzgebühren. Sondereinzelkosten des Vertriebes: im Vertrieb werden hauptsächlich drei Kostengruppen als Einzelkosten verrechnet: Verpackungsmaterialkosten, Beförderungskosten, Vertreterprovisionen.
    Gemeinkosten: Einteilung der Gemeinkosten nach den Betriebsbereichen, in denen die Kosten entstehen (Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten, Verwaltungsgemeinkosten, Vertriebsgemeinkosten), Primäre und sekundäre Gemeinkosten, Einteilung nach dem IKR. Wichtigsten Gemeinkostenarten sind: Brennstoffe, Energie und dergleichen; Instandhaltungen und Reparaturen; Steuern, Gebühren, Beiträge, Versicherungsprämien und dergleichen; Mieten, Büro-, Verkehrs- und Vertriebskosten.
    Bin ich mit diesen Angaben auf dem richtigen Weg oder habe ich was übersehen? Vielleicht liege ich auch total daneben...
    Wäre nett, wenn mir jemand einen kleinen Denkanstoss geben könnte.
    Gruß Elfi

    Hallo Jessy86,
    im großen und ganzen waren die Antworten richtig. Nur hat mir der Fernlehrer was gesondert aufgeschrieben: 3.100€ - 400€ Werbungskosten = 2.700€ Einkünfte.
    Das hatte ich im ersten Teil wohl etwas verhauen...hat aber noch für eine gute Note gereicht.
    Gruß Elfi

    Hallo ludwigb 159,
    ich hatte damals folgendes geschrieben:
    a) Sinkende Produktivität verringert die Rentabilität, weil der Umsatz sinkt, vorausgesetzt, dass die Kosten und das Kapital gleich bleiben.
    b) Höhere Verkaufspreise erhöhen die Rentabilität, weil Gewinne steigen, vorausgesetzt, dass die Kosten und das Kapital gleich bleiben.
    c) Höhere Kosten verringern die Rentabilität, weil Gewinne kleiner werden, vorausgesetzt, dass der Umsatz und das Kapital gleich bleiben.
    Gruß Elfi

    Hallo Daniela,
    hast Du das gleiche Heft wie ich? ( BIL03-XX4-A24)?
    Habe auf den beiden Seiten in der EBK folgende Summen:
    Soll-Seite:
    300 4.044.200,00€
    44 340.000,00€
    480 34.000,00€

    Haben-Seite:
    05 2.000.000,00€
    07 860.000,00€
    084 80.000,00€
    087 60.000,00€
    200 300.000,00€
    2020 63.200,00€
    2030 35.800,00€
    210 93.000,00€
    220 434.200,00€
    24 300.000,00€
    265 2.000,00€
    280 160.000,00€
    288 30.000,00€
    = Summe auf beiden Seiten 4.418.200,00€.

    Das Konto 264 SV-Vorauszahlung wird über das Konto 640 Arbeitgeberanteil angeschlossen (dieses Konto führst Du bei dem G+V-Konto auf).
    Falls Du noch Hilfe brauchen solltest, schreib nochmal...
    Gruß Elfi

    Hallo Nicolodium,
    ich hatte dazu folgendes geschrieben:
    Streifenkartei: bei den Streifenkarteien werden schmale Streifen in Sichthüllen gesteckt und auf Tafeln angebracht. Sie eignen sich besonders für Adressen-, Konten-, Warennummernverzeichnisse.
    Vertikalsichtkartei: die Vertikalsichtkarteien ordnen die Karteikarten in Taschen oder Staffelrahmen übereinander und lassen den oberen Rand jeder Karte sichtbar.
    Flachsichtkartei: bei Flachsichtkarteien sind die Karten liegend geschuppt. Der untere Rand bleibt sichtbar und trägt die Ordnungsmerkmale.
    Breitstaffelkartei: Breitstaffelkarteien sind schuppenförmig hintereinander gestaffelt, das von jeder Kartei ein schmaler seitlicher Rand sichtbar wird, der der Informationsaufnahme dient.
    Schrägsichtkartei: bei den Schrägsichtkarteien stehen die Karten ebenfalls als Block hintereinander. Die Beschriftungsfelder der Leitkarten sind allerdings gestaffelt und überragen die Grundkarten.
    Blockkartei: bei Blockkarteien stehen oder hängen die Karteikarten steil hintereinander. Reiter, Merker und Tabe können am Kartenrand angebracht werden. Leitkarten erleichtern die Arbeit.
    Hatte auf die Antwort die volle Punktzahl.
    Gruß Elfi

    Hallo 2diana4,
    ich kann Dir mal die Kontierungen aufschreiben, vielleicht hilft Dir das beim Fehlersuchen...

    1. Material an Verbindlichkeiten 19.400,00€
    2. Verbindlichkeiten an Bank 10.040,00€
    3. Forderungen an Umsatzerlöse 30.600,00€
    4. Büromaterial an Kasse 50,00€
    5. Kasse an Bank 1.000,00€
    6. Bank an Forderungen 8.000,00€
    7. a) Beiträge 170,00€
    b) Mietaufwand 1.360,00€
    c) Zinsaufwand 300,00€
    d) Darlehen 4.000,00€ an Bank 5.830,00€
    8. Forderungen an Umsatzerlöse 20.080,00€
    9. Treibstoffaufwand an Kasse 360,00€
    10. Bank an Forderungen 35.680,00€
    11. a) Betriebssteuern 1.200,00€
    b) Telefonaufwand 240,00€
    c) Energiekosten 280,00€
    d) Privat 1.800,00€
    e) Löhne 17.600,00€ an Bank 21.120,00€
    12. Abschreibungen 7.350,00€ an Maschinen 2.150,00€ / BGA 2.400,00€ / Fuhrpark 2.800,00€
    13. Materialeinsatz an Material 22.100,00€
    14. Eigenkapital an Privat 1.800,00€.

    SBK:
    Soll-Seite:
    Maschinen 15.050,00€
    Fuhrpark 2.800,00€
    BGA 12.000,00€
    Material 13.700,00€
    Forderungen 19.000,00€
    Bank 12.090,00€
    Kasse 2.190,00€
    Gesamtsumme 76.830,00€

    Haben-Seite
    Eigenkapital 37.870,00€
    Darlehen 20.000,00€
    Verbindlichkeiten 18.960,00€
    Gesamtsumme 76.830,00€

    Hoffe mit den Angaben findest Du Deinen Fehler...
    Gruß Elfi

    Hallo 2diana4,
    ich hatte bei der Aufgabe folgendes:
    a) Die GmbH unterliegt als Formkaufmann in allen Jahren der allgemeinen Buchführungspflicht nach Handels- und Steuerrecht. Größenabhängige Befreiungsvorschriften gibt es nicht.
    b) Der Einzelunternehmer ist in den Jahren X1 und X2 von der Buchführungspflicht befreit. Sie liegt jedoch im Jahr X3 sowohl nach Handelsrecht (§ 238 HGB) als auch nach Steuerrecht ( § 140 AO) vor, da er als eingetragener Kaufmann im Jahre X2 den Grenzbetrag der Umsatzerlöse von 500.000,-€ überschritten hat und sein Wahlrecht gemäß § 241 a HGB somit entfällt.
    Hilft Dir vielleicht bei der Beantwortung weiter.
    Gruß Elfi

    Hallo wachholder,
    ich nehme an, Du meinst BIL05? Wenn ja, ich habe das so geschrieben (weiß allerdings nicht, ob ich richtig damit liege):

    a) Forderungen werden laut der Bilanzgliederung gem. § 266 Abs.2b I-IV HGB dem Umlaufvermögen zugerechnet. Die Bewertung von Forderungen erfolgt demnach nach dem strengen Niederstwertprinzip. Die Forderungen werden am Bilanzstichtag zum Nennbetrag angesetzt.

    b) Forderungen sind in der Regel einzeln zu bewerten. Jede Forderung muss geprüft werden, ob diese in voller Höhe einbringlich ist (unter Beachtung des Vorsichtsprinzips gem. § 252 Abs. 1 Nr.4 HGB). Für die Einzelwertberichtigung aber auch Pauschalwertberichtigung der Forderungen wird immer der Nettowert zugrunde gelegt. Eine Pauschalwertberichtigung wird für das allgemeine Ausfallrisiko auf die einwandfreien Forderungen gebildet. Es werden 3 Arten von Forderungen abgegrenzt:
    - Einwandfreie Forderungen=in der Bilanz grundsätzlich mit dem Nennwert auszuweisen
    -Zweifelhafte Forderungen=wahrscheinlicher Wert, bzw. niedrigerer Teilwert. Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden. Schuldner zahlt auch mehreren Mahnungen nicht. Eröffnung Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners
    - Uneinbringliche Forderungen=niedrigerer Teilwert. Volle Abschreibung der Forderung. Schuldner ist zahlungsunfähig.

    Vielleicht ist es eine kleine Hilfe bei der Beantwortung...
    Gruß Elfi