Hallo zusammen,
ich komme bei der ESA überhaupt nicht klar kann mir jemand helfen der diese schon gemacht hat.
Frage 4
Begründen Sie historisch, warum sich das deutsche
Bilanzhandelsrecht am Gläubigerschutz orientiert und warum die IFRS
eher investorenschutzorientiert sind.
Frage 5
Ein deutsches Unternehmen, das nach IFRS bilanziert, möchte
aufgrund der nur geringen Anzahl von Positionen, die gemäß IAS 1.82
in der Gesamtergebnisrechnung als Mindestangaben enthalten sein
müssen, die Ergebnisrechnung nach dem Schema des § 275 HGB
aufstellen.
Nehmen Sie zu diesem Entschluss Stellung.
Frage 6
Der im deutschen Bilanzhandelsrecht vorherrschende Grundsatz der
Vorsicht ist auch in den IFRS als Sekundärgrundsatz zum
Primärgrundsatz der Verlässlichkeit der
Jahresabschlussinformationen enthalten.
Erläutern Sie die Ausprägung des Vorsichtsprinzips in den IFRS.
Geben Sie des Weiteren je ein selbst gewähltes Beispiel
für einen Sachverhalt an,
bei dem die Anwendung des Vorsichtsprinzips nach HGB und IFRS
zu übereinstimmenden Ergebnissen kommt und
bei dem die Anwendung des Vorsichtsprinzips nach HGB nicht
mit der Anwendung des Vorsichtsprinzips gemäß IFRS übereinstimmt.
Frage 1-3 denke mal ist soweit ok.
VG
Andrea