Hallo pupu,
10.800,- € ... und das ist auch richtig habe meine ESA schon korregiert zurück bekommen
Beiträge von tigerlilli
-
-
Hi Alina,
warum ich die vergessen habe weiss ich auch nicht :p
Aber dank dir ist jetzt Frage 1 geschafft :anbet:
Bleiben noch 2 zum schauen ob sie richtig sind und die blöde Frage 2!
Hast du schon eine von denen fertig?LG
-
Hi tscharny,
die hab ich ja ganz vergessen :scream:Bist du mit den anderen Fragen schon weiter gekommen? Bei Frage 2 fehlt mir immer noch der Anfang :confused:
LG
-
Hallo Alina,
ich hab das so "zusammengezimmert"
bezweifle aber das das richtig ist :confused:Berechnung des Hinzurechnungsbetrages gem. § 8 Nr. 1 GewStG:
+ Zinsaufwendungen (zu 100% ansetzbar)
(600.000,- x 7%) gem. § 8 Nr. 1a GewStG + 42.000,00 €
+ Leasingraten (zu 20% ansetzbar)
(9.000,- x 12 Mon. = 108.000,- )gem. § 8 Nr. 1d GewStG + 21.600,00 €
+ Lagerhalle = unbewegliches Wirtschaftsgut (zu 50 % ansetzbar)
(12.000,- x 12 Mon. = 144.000,- ) gem. § 8 Nr. 1e GewStG / Pacht + 72.000,00 €
+ Gewinnanteil eines stillen Teilhabers gem. § 8 Nr. 1 c GeStG + 4.000,00 €
Zwischensumme = 139.600,00 €
Freibetrag - 100.000,00 €
Gesamt = 39.600,00 €
ermittelter Hinzurechnungsbetrag (übersteigender Betrag 39.600,- davon 25%) = 9.900,00 €
Berechnung des Kürzungsbetrages gem. § 9 Nr. 1 GewStG:
Kürzung erfolgt in Hohe v. 1,2% des Einheitswertes des zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes. Eigentum des AO ist lediglich das Grundstuck "Bonner Str. 2". Berechnung erfolgt daher auch nur für dieses Grundstück. Einheitswert gem. §121a BewG mit 140% anzusetzen.
Wertverhältnis zum 01.01.1964 des Grundstucks (450.000,- x 140%) = 630.000,00 €
ermittelter Kürzungsbetrag (630.000,- x 1,2%) = 7.560,00 €
steuerlicher Gewinn aus Gewerbebetrieb (Kj. 2011gem. § 7 GewStG = 300.000,00 €
+zzgl. Ermittelter Hinzurechnungsbetrag gem. § 8 Nr. 1 GewStG + 9.900,00 €
-abzgl. Ermittelter Kürzungsbetrag gem. § 9 Nr. 1 GewStG - 7.560,00 €
-Verlust aus Kj. 2010 gem. §10a GewStG - 25.000,00 €
=Gewerbeertrag = 277.340,00 €
(Abrundung auf volle 100,- € gem. § 11 Abs. 1 GewStG ~ 277.300,00 €
~abzgl. Freibetrag gem. § 11 Abs. 1 GewStG - 24.500,00 €
=verbleibender Gewerbeertrag = 252.800,00 €
Berechnung des Gewerbesteuermessbetrages (gem. § 14 GewStG):
Steuermesszahl (3,5% gem. § 11 Abs. 2 GewStG)(252.800,- x 3,5%) = 8.848,00 €
Berechnung der Gewerbesteuer:
Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz (gem. § 16 GewStG)
d. Stadt Koblenz (8.848,- x 410%) = 36.276,80 €
Die Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 2011 beträgt somit für AO 36.276,80 €. -
Bin leider immer nich nicht fertig was hast du den schon?
-
Hallo Ihr Lieben,
ich brauche eure Hilfe! Bin jetzt bei meiner letzten Einsendeaufgabe STW02-XX9-A28 angelangt und komm nicht weiter:( Habe zwar Aufgabe 1, 3 und 4 fertig, bin aber sehr unsicher ob es so stimmt.
Wer kann mir seine STW02 zum vergleich schicken od. von mir aus auch verkaufen?
Als Gegenleistung kann ich anbieten:
VWL 01; DEH 02; KSB 05; FIZ 03; SOR 01; BB0 01, 02, 03; REK 01, 02;EDV 01N, 02N, 03N; WMA 01, 02N, BUF 01, 02, 03; BWG 01, 02, 03;
KOR 01, 02, 03, 05 und 07 :oBis dann :bye:
-
Hallo Melli, hallo Maria!
Mich plagt leider genau das selbe Thema!! Hab ne totale Denkblockade
Das ist jetzt mein letztes Lernheft und ich komm einfach nicht voran
Könnt Ihr mir vielleicht helfen? Habe Aufgabe 1, 3 und 4 fertig... bezweife aber das das richtg ist
LG Lilli -
Hallo ihr Lieben,
ich hänge leider grade total an STW 02
habe zwar Frage 1, 3 und 4 fertig bin mir aber gar nicht sicher ob das so richtig ist ... is leider gar nicht mein Fach
Kann jemand von euch vielleicht drüber schauen oder mir seine zum vergleich schicken?Ich kann im Gegenzug gerne helfen bei: VWL 01; DEH 02; KSB 05; FIZ 03; SOR 01; BB0 01, 02, 03; REK 01, 02;EDV 01N, 02N, 03N; WMA 01, 02N, BUF 01, 02, 03; BWG 01, 02, 03; KOR 01, 02, 03, 05 und 07 :o
Schönen Tag für euch