Hallo,
ich brauche dringend Hilfe bei folgender Aufgabe da ich völlig auf dem Schlauch stehe:
Die Eheleute E haben ihre Einkommensteuererklärung 2006 am 31.05.2007 beim Finanzamt Mainz eingereicht. Es wurden alle Angaben der Steuerpflichtigen unbeanstandet übernommen. Im September 2012 wird dem Finanzamt Mainz erstmals durch eine Anzeige bekannt, dass die Eheleute in 2006 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 30.000€ niht erklärt haben.
Es liegt eindeutig ein Fall der Steuerhinterziehung vor.
Der o.g. Bescheid für das Kalendjahr 2006 erging am 28.06.2007 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach §164 AO
Der Bearbeiter des Finanzamts beabsichtigt deshalb, den Steuerbescheid 2006 im September 2012 nach §164 AO. Ist dies noch möglich? Begründen Sie ihre Entscheidung bitte, indem sie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen angeben und ggfs. ihre Berechnungen darstellen.
Ist eine Änderung nach einer anderen Korrekturvorschrift möglich? Begründen Sie ihre Auffassung kurz.
Vielen Dank schon einmal!