Der Hersteller H in Hannover verkauft im November 2011 von ihm gestellte Lebensmittel in Dosen zu einem Preis von 53.500 € an die A-GmbH in Göttingen. zur sicherung seines Kaufpreisanspruches zieht H auf die A-GmbH einen Dreimonatswechsel, Verfalltag 15.02. 12. A-GmbH akzeptiert den Wechsel und reicht ihn an den Lieferanten H zurück. H "bezahlt" mit diesem Wechsel seinen Lieferanten C-GmbH in Celle, die ihrerseits den Wechsel Ende Nov. 11 ihrer Hausbank zum Diskont weiterreicht.
welche Verpflichtungen ergeben sich aus diesem Vorgang für H, A und C???
Danke schon mal....