Beiträge von LuLu

    Hallo Ihr Lieben,

    im September absolviere ich die IHK-Prüfung in den Prüfungsteil A.
    Kann mir vielleicht jemand einen Tipp geben wie man sich optimal auf die Prüfung vorbereiten kann? Ich habe mir die Herbstprüfung 2012 und das Buch Prüfungsvorbereitung Bilanzbuchhalter von Wünsche gekauft.
    Im August fahre ich zur Prüfungsvorbereitung nach Hamburg... haben die Fernlehrer schon irgendeine Ahnung was in der Prüfung drankommen kann? Oder vermitteln die nochmal den kompletten Stoff?

    Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

    Hallo ihr Lieben,

    kann mir bitte jemand bei der der folgende Aussage helfen, ich finde absolut keinen Ansatz =(.

    Erläutern Sie die Aussage, das erzielte Einkommen werde progressiv, das für privaten Verbrauch verwendete Einkommen dagegen degressiv besteuert.

    Ich danke euch für eure Hilfe.

    Hallo ihr Lieben,

    ich habe da nochmal eine Frage zum Steuerrecht.

    Der ESt-Bescheid 2011 vom 03.09.2012 (Aufgabe zur Post) ging dem Steuerpflichtigen Pichler, Hamburg, am 06.09.2012 zu. Der Steuerbescheid weist ein Guthaben in Höhe von 844€ aus.
    Herr Pichler hat mit einem höheren Betrag gerechnet. Offensichtlich wurden Fortbildungskosten nicht anerkannt.
    Herr Pichler erkennt diese Abweichung erst am 17.10.2012. Vom 13.09. bis zum 02.10.2012 hat er einen Urlaub in Südamerika gebucht. Nach einem Wirbelsturm in der letzten Urlaubswoche war sein Hotel vin der Außenwelt abgeschnitten, so dass er den Rückflug nicht planmäßig antreten konnte. Aus seinen Reiseunterlagen geht eindeutig hervor, dass Herr Pichler aus den genannten Gründen erst am 10.10.2012 wieder in Hamburg ankam.
    Kann am 17.10.2012 gegen den ESt-Bescheid noch ein wirksamer Einspruch eingelegt werden?

    Ich würde sagen Herr Pichler kann keinen fristgerechten Einspruch mehr einlegen, Frist nach Bekanntgabe einen Monat aber er könnte eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand § 110 AObeantragen.

    Liege ich mit meiner Einschätzung richtig oder voll daneben?

    Ich wäre über eine Antwort sehr dankbar!

    Hallo ihr Lieben,

    ich hänge gerade an dem Studienheft SfBB 1N / 0712 A08. Steuerlehre ist so gar nicht mein Gebiet =( .
    Vielleicht kann mir ja Jemand helfen.

    Aufgabe 2
    Der Steuerpflichtige B überwies seine Einkommensteuervorauszahlung, fällig am 10.03.2012 (3830 €), für das I.Quartal 2011 verspätet. Er teilte seiner Bank den Überweisungsauftrag am 13.04.2012. Der Steuerbetrag wurde der Finanzkasse am 20.04.2012 gutgeschrieben.
    Berechnen Sie die Höhe des vom Finanzamt geforderten Säumniszuschlages.

    Ein Säumniszuschlag wird doch nur für volle Monate berechnet, oder gilt ein voller Monat vom Fälligkeitsdatum + 30Tage oder 31Tage als voller Monat?

    Ich hoffe es kann mir Jemand helfen.

    Vielen Dank!