Beiträge von nicki2013

    Ich habe wegen dieser Aufgabe meine Einsendeaufgabe noch nicht abgeschickt und mit einer anderen begonnen, weil ich mir auch unsicher bin. Meine Antwort wäre: Sie ist nach HGB buchführungspflichtig, wenn der §241 a Satz 1 HGB nicht wäre = nach HGB also keine Buchführungspflicht. Steuerrecht: Falls nach § 241 a HGB keine Buchführungspflicht besteht, die Grenzen des § 141 AO aber überschritten werden, ist eine eigenständige Steuerbilanz aufzustellen. Die Grenzen nach § 141 AO werden aber nicht überschritten = nach Steuerrecht also auch keine Buchführungspflicht. Was sagt ihr dazu? :confused:

    Hallo Alina, habe gerade die STW02 fertig und bin mir aber bei den Aufgaben nicht so sicher. Deine errechnete Gewerbesteuer habe ich zwar auch als Ergebnis, aber vielleicht könnten wir die anderen Aufgaben mal abgleichen? Hättest du vielleicht mal deine email-Adresse für mich, dann würde ich dir gerne mal meine Lösungsansätze senden. Wäre echt super:o

    Hallo, sicherlich bist du mit BIL01 mittlerweile fertig. Ich bin mir bei der Aufgabe 2 auch ziemlich unsicher (Buchführungspflicht, wenn der Umsatz im Jahr 01 EUR 500.000,--, der Gewinn EUR 40.000,-- und im Jahr 02 der Umsatz EUR 400.000,-- und der Gewinn EUR 50.000,-- beträgt) . Zu welchem Ergebnis bist du gekommen?