Beiträge von MPK27

    Hallo Susann,

    wie ist das Wetter in Frankfurt?

    Also zu deiner Frage:

    Hinsichtlich der Verjährung einer Abmahnung gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Als Grundregel :besserwisser: kann jedoch gelten, dass Abmahnungen nach Ablauf von zwei Jahren :cool: aus der Personalakte zu entfernen sind, wenn wegen eines gleichartigen Fehlverhaltens keine neuen Beanstandungen hinzugekommen sind.

    §: :abgelehnt: