Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Es hat mir sehr geholfen.
Gruß
Tipico
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Tipico
Bäckermeister B hat in Mainz eine Bäckerei. Außerdem ist er Eigentümer eines vermieteten Einfamielienhauses in Mainz.
Im Kj. 2011 erwarb K das Haus für 238.000€. K will das Haus selber bewohnen. Makler M aus Koblenz vermittelt den Kauf den Kauf des Hauses Anfang November, er stellte dafür dem Erwerber mit Datum 15.11.11 den Betrag von 11.900€ in Rechnung. An dem von K vereinbarten Notartermin am 15.11.11 wurde vor dem Notar N in Frankfurt der Kaufvertrag abgeschlossen. Danach ging Besitz, Nutzen und Lasten am gleichen Tag über. Am 05.01.12 erfolgte die Eintragung des neuen Eigentürmers ins Grundbuch. Der Notar N stellte am 01.12.11 für seine Tätigkeit 3.000€ in Rechnung
Nehmen sie aus umsatzsteuerlicher Sicht zu allen Beteiligten in dem Fall Stellung. Gehen sie dabei auch die Unternehmereigenschaft, Umfang des Unternehmens, Art der Leistung, Ort, Steuerbarkeit, Steuerpflicht, Steuerentstehung etc. ein. Geben sie mit den Begründungen auch die umsatzsteurlichen Vorschriften an.
Das ist mein Lösungsansatz:
B verkauft das Haus für 238.000€ (nicht Umsatzsteuerpflichtig da Privater kauf) §3 Abs. 1 UStG
K kauft das Haus für 238.000€ (nicht Umsatzsteuerpflichtig da Privater kauf) §3 Abs. 1 UStG
M (Freiberufler) 11.900€ muss keine Umsatzsteuer bezahlen, da sein Jahresumsatz nicht die Marke von 17.500€ überschreitet §19 UStG §3 Abs. 9 UStG
N (Freiberufler) 3.000€ muss keine Umsatzsteuer bezahlen, da sein Jahresumsatz nicht die Marke von 17.500€ überschreitet §19 UStG §3 Abs. 9 UStG
Hallo zusammen
Kann mir jemand bei Aufgabe 2 helfen? Komme da einfach nicht weiter.
Danke und Gruß
Tipico
Hallo zusammen
Kann mir jemand vielleicht bei BWG01 Aufgabe 4 helfen? Ich komme da nicht weiter.
Gruß tipico