Hallo Rosella!
Bei der Teilaufgabe 2 habe ich im Jahr 2000 die gleichen Werte. Im Jahr 2001 habe ich allerdings den Bilanzgewinn von 1.977€ dem Eigenkapital zugeschrieben. Beim vergleichen mit Deiner Lösung ist mir aufgefallen, dass Du ihn den kurzfristigen VBK zugerechnet hast. Verstehe ich nicht wirklich ...
Was davon ist nun richtig und wenn er bei den VBK reingehört, warum???
Danke für Deine Hilfe!
Liebe Grüße, Manuli