Hallo zusammen,
ich bin mir bei der Antwort zu Aufgabe 7 noch sehr unsicher. Die Frage ist ja, ob Frau Morwinsky mit ihrer Klage recht hat und eine Versetzung auf die Stelle von Frau Ganiweis in Frage kommt. Immerhin hat sie diese im Krankheitsfall schon vertreten und die Sozialdaten von Frau Ganiweis sind schlechter als ihre... Somit wäre sie eigentlich im Recht. Allerdings ist noch das Gesetz der Austauschbarkeit zu beachten. Demnach muss die Zuweisung des neuen Arbeitsplatzes ohne Änderung des Arbeitsvertrags (S. 13 der Fallstudie) möglich sein. Hierfür ist die tarifliche Eingruppierung zu beachten. Im vorliegenden Tarifvertrag liegen die Sekretariatsarbeiten in Gruppe 2 und die Verwaltungsarbeit von Frau Ganiweis in Gruppe 4. Ist es also wirklich so, dass Frau Morwinsky keinen Anspruch auf die Stelle von Frau Ganiweis hat? Und was wären dann die Alternativlösungen? Ich kann keine andere angegebene Stelle der Gruppe 2 zuordnen... Wäre super wenn mir jemand einen Tipp geben könnte.
LG