Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu folgender Einsendearbeit:
gegeben: VGG - Herstellungskosten im Jahr ´01 = 150.000 €, lineare Abschreibung; ND = 6 Jahre
- Ende des Jahres ´01 - Feststellung Wertminderung (Annahme: dauerhaft) um 50%
- Ende des Jahres ´03 - Beseitigung Wertminderung (Aufwertungsgebot)
- Anfang des Jahres ´04 - Erkenntnis, dass sich die Nutzungsdauer von 6 auf 5 Jahre verkürzt
Danke im Voraus für hilfreiche Antworten!
ohne Berücksichtigung der Wertminderung und der Verkürzung der Nutzungsdauer ergebe sich ja folgende Abschreibungstabelle
[TABLE='width: 655']
[tr][td]
Jahr
[/td]
[TD='align: right']Herstellungskosten
[/TD]
[TD='align: right']Afa
(kumuliert)
[/TD]
[TD='align: right']Restbuchwert
31.12.
[/TD]
[TD='align: right']Restbuchwert
Vorjahr
[/TD]
[TD='align: right']Afa (planm.)
Geschäftsjahr
[/TD]
[/tr][tr][td]
01
[/td][td]
150.000,00 €
[/td][td]
25.000,00 €
[/td][td]
125.000,00 €
[/td][td]
-
[/td][td]
25.000,00 €
[/td][/tr][tr][td]
02
[/td][td]
-
[/td][td]
50.000,00 €
[/td][td]
100.000,00 €
[/td][td]
125.000,00 €
[/td][td]
25.000,00 €
[/td][/tr][tr][td]
03
[/td][td]
-
[/td][td]
75.000,00 €
[/td][td]
75.000,00 €
[/td][td]
100.000,00 €
[/td][td]
25.000,00 €
[/td][/tr][tr][td]
04
[/td][td]
-
[/td][td]
100.000,00 €
[/td][td]
50.000,00 €
[/td][td]
75.000,00 €
[/td][td]
25.000,00 €
[/td][/tr][tr][td]
05
[/td][td]
-
[/td][td]
125.000,00 €
[/td][td]
25.000,00 €
[/td][td]
50.000,00 €
[/td][td]
25.000,00 €
[/td][/tr][tr][td]
06
[/td][td]
-
[/td][td]
150.000,00 €
[/td][td]
-
[/td][td]
25.000,00 €
[/td][td]
25.000,00 €
[/td][/tr]
[/TABLE]
unter Berücksichtigung der Aufgabenstellung
- Frage 1: im ersten Jahr erst die planmäßige Afa vornehmen (150.000€ - 25.000€ = 125.000€ und dann die Hälfte 62.500€ als Ausgangsbasisfür die weitere Berechnung heranziehen: 62.500/5 Jahre = 12.500 € Afa p.a.) oder einfach die 150.000€ durch 2 halbieren (selbes Geschäftsjahr?)
- Frage 2: Ende des dritten Jahres muss die Wertminderung wieder aufgehoben werden. Dass heißt doch ich müsste schauen welchen Restbuchwert ich nach Abschreibungsplan ohne Wertminderung gehabt hätte und diesen mit dem jetzigen ausgleichen - richtig? Regulärer RBW: 75.000 € , jetziger RBW 37.500 € (RBW ´02 - Afa ´03: 50.000€-12.500 €); 75.000€ - 37.500€ = 37.500€ (Zuschreibung) -richtig? Dann Neuberechnung Afa: 75.000€/3 = 25.000 €
- Frage 3: Muss ich dann bei den kommulierten Afa so rechen (RBW ´02 +Afa ´03 - Zuschreibung ´03)?
- Frage 4: Wenn ich Anfang des Jahres ´04 weiß, dass die Restnutzungsdauer von 6 auf 5 Jahre sinkt - muss ich das noch direkt im Jahr ´04 berücksichtigen? RBW ´03 = 75.000€ --> 75.000/2 = 37.500 Afa für ´04 und ´05 oder nehme ich die Ende ´03 ermittelte Afa (25.000€) und ziehe diese erst vom RBW ´03 ab (75.000€-25.000€=50.000€) und --ermittle dann die neue Afa für ´04/´05 also je 25.000 €. Oder schreibe ich im Jahr ´04 normal ab (also 25.000€) und im Jahr ´05 dann den kompletten Restbetrag (50.000)
Bitte: siehe angehängte Grafik