Auf jeden Fall gehört die Vorsteuer nicht zu den Anschaffungskosten. § 9b EStG, Voraussetzung steuerrechtliches Wahlrecht mit laufend führende Verzeichnisse.
Ertrag außerhalb der Bilanz dem Gewinn hinzurechnen.
Notarkosten gehören mit zu den Anschaffungskosten.
Aber das kann ja leider noch nicht alles gewesen sein
Gruß
Susanne