In die Kostenartenrechnung gehen nur die Nettobeträge ein. Die Vorsteuer wird auf einem Forderungskonto in der Kontenklasse 1 gesondert erfasst und am Monatsende mit der zu zahlenden Umsatzsteuer verrechnet. Die für die verkauften Erzeugnisse zu zahlende Umsatzsteuer wird entsprechend auf einem besonderen Verbindlichkeitenkonto festgehalten. Zur Ermittlung der Zahllast wird das Konto Vorsteuer über das Konto Umsatzsteuer abgeschlossen. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist somit völlig kalkulationsneutral.