Hallo,
ich sitze jetzt schon seit längerem über der Aufgabe 1b, die da lautet: Philip de Reis ist selbständiger Vertreter für Kometika. Bei seinem Kundenbesuch lernt er die Tochter Patrizia der gut gehenden Pafümerie Siegfried Schön kennen und lieben. Die beiden heiraten und übernehmen das Geschäft der Eltern der Frau Patrizia de Reiss, geb. Schön.
Nehmen wir an, Philipp und Patrizia haben Gütertrennung vereinbart. Sie wollen danach ihr Geschäft als OHG führen. Können sie das Einzelunternehmen umgründen?
Die Frage wird quasi in C schon beantwortet, dass eine erfolgreiche Umgründung stattgefunden hat, aber ich habe keine Anhaltspunkte, aus welchen Paragraphen dies hervorgeht!
Dann bei Frage C Philipp de Reiss seine ehemaligen Vertretungen aktiviert und mit einbringt; Patrizia de Reiss bringt das Geschäft ihrer Eltern mit ein.
- Sind diese Kapitaleinlagen in Ordnung?
-Können beide Gesellschaften überhaupt zu einer OHG zusammengefasst werden?
Auch hier fehlen mir die passenden Paragraphen!
Für jede Hilfestellung wäre ich dankbar!
Liebe Grüsse
Nadine