Beiträge von bipalu

    Hallo Leute,

    bin mir hier bei einigen Antworten nicht so ganz sicher und hoffe auf euer Hilfe ;)

    V bietet in einer Anzeigenzeitung sein gebrauchtes Kraftfahrzeug zu einem bestimmten Preis mit ausführlichen Angaben über Typ, Fahrleistung und Ausstattung sowie Altersangabe an. K möchte den Wagen kaufen und ruft den V an. Bei V meldet sich nur ein Anrufbeantworter. K spricht drauf, dass er das Fahrzeug kaufe. V antwortet nicht.

    Frage:
    a)
    Ist damit ein Kaufvertrag zwischen V und K geschlossen worden?

    NEIN laut § 433 BGB
    § 433
    Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

    (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach und Rechtsmängeln zu verschaffen.
    (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

    Ist kein Vertrag zusammen gekommen


    b) Nehmen Sie an V meldet sich auf den Anruf und beide treffen sich. Nach einer Besichtigung des Fahrzeuges einigen sie sich über den
    Kauf.
    Zum Abschluss des Vertrages verwendet V einen Formularvertrag, den er von einem befreundeten Kfz-Händler erhalten hat. Darin ist die Klausel
    enthalten, dass V nicht für Sachmängel haftet.
    Ist diese Klausel wirksam, wenn sich nach dem Kauf ein Mangel herausstellt, den V selbst nicht bemerkt hatte?

    Ja denn man kann vom Gesetzt abweichende Vereinbarungen treffen, wenn sie das Gesetzt nicht ausdrücklich verbietet. § 323 BGB
    Hierrauf kann der eine Vertragspartner verzichten, dass ist durch die abweichende Vereinbarung im Kaufvertrag geschehen.


    c) V und K einigen sich ohne Formularvertrag über den Haftungsausschuss, weil V dem K im Kaufpreis entgegengekommen war. Ist der Haftungsausschuss wirksam?

    Ja, Verträge müssen nicht immer schriftlich festgehalten werden, allerdings sollte man wichtige Verträge schriftlich abschließen, damit man später beweisen kann was vereinbart worden ist.

    Hallo,
    das war meine Antwort und war richtig,
    hoffe ich bin noch nicht zu spät dran sodass es dir noch hilft :)


    nein können sie nicht denn es fehlt an den vorraussetzungen wie sich aus § 4 BetrVG ergibt. Das Auslieferungslager muss weit genug vom Hauptbetrieb entfernt sein, das ist hier nicht der Fall, daher kann auch kein eigener Betriebsrat gewählt werden.

    Hallo Leute,
    habe da eine Frage zu einer Einsendeaufgabe komme mal wieder nicht weiter


    L hat einen größeren landwirtschaftlichen Betrieb mit Ackerbau und Viehzucht. Seine Ehefrau F möchte eigene Erzeugnisse in einem kleinen „Hofladen“ verkaufen



    FRAGE:
    Sind L und F oder einer von beiden als Gewerbetreibende oder Kaufleute im Sinne des HGB anzusehen?







    Hallo,



    hänge hier irgendwie an einer Aufgabe fest, hoffe jemand von euch kann mir helfen :o




    G hat einen Betrieb zur Herstellung und Wartund von Heizungsanlagen. Die AN sind in zwei Gruppen aufgeteilt


    Gruppe I: 12 Monteure für die Wartung
    Gruppe II: 6 Monteure für den bau von neuen Heizkörpern (
    Da keine Neuaufträge mehr vorhanden und in nächster Zeit auch nicht zu erwarten sind kündigt G den 6 Monteure die für den bau von neuen Heizkörpern zuständig waren (BVwurde gehört)
    A (47 Jahre, verheiratet, 2 Kinder in berufsausbildung, seit 12 Monaten bei G) legt rechtzeitig eine Kündigungsschutzklage ein da er der Meinung ist G hätte
    M ( 28 Jahre, ledig, und seit 9 Monaten bei G) kündigen müssen.
    G kann auf M aber nicht verzichten da er der einzige AN ist der als gelrnter Klemptner und Installateur auch Gasheizungsanlagen warten, reperieren und herstellen darf. Dafür ist eine besondere Berufsausbildung nötig welche die anderen AN in absehbarer Zeit auch durch Umschulung nicht erwerben können.


    Frage:


    a) ist die Kündigung des A in diesem Fall sozial gerechtfertigt?




    b) Falls der Betriebsrat gegen die von G beabsichtigte Kündigung schon vorher Widerspruch erhoben haben sollte mit der Begründung, die soziale Auswahl sei
    nicht gewahrt ( § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG) könnte A dann seine Weiterbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses verlangen?



    Also schon mal danke :)