Hallo Jen,
ich hänge Dir mal meine Lösung dran. Sie war richtig, gleiche Zahlen vorausgesetzt.
LG Harald
Hallo Jen,
ich hänge Dir mal meine Lösung dran. Sie war richtig, gleiche Zahlen vorausgesetzt.
LG Harald
Hallo,
Lösung 1 ist richtig. Die Skonti beziehen sich hier auf den Kaufpreis und nicht auf die Transportkosten und Inbetriebnahme.
LG Harald
Hallo,
die Aufgabe ist so richtig. Ich hatte folgendes geschrieben.
Nach dem Steuerrecht und Handelsrecht ist Frau Maruska nicht buchführungspflichtig.
Begründung: Die derivative steuerliche Buchführungspflicht (§ 140 AO) liegt nach dem Handelsrecht nicht vor.
Die Schwellenwerte („… mehr als …“) für die originäre steuerliche Buchführungspflicht (§ 141 AO) werden zwar erreicht, aber nicht überschritten.
Aus den vorgenannten Punkten ist ersichtlich, dass Frau Uschi Maruska weder nach dem Handelsrecht noch nach dem Steuerrecht buchführungspflichtig ist.
LG Harald
Hallo,
die Aufgabe ist so richtig. Ich hatte folgendes geschrieben.
Nach dem Steuerrecht und Handelsrecht ist Frau Maruska nicht buchführungspflichtig.
Begründung: Die derivative steuerliche Buchführungspflicht (§ 140 AO) liegt nach dem Handelsrecht nicht vor.
Die Schwellenwerte („… mehr als …“) für die originäre steuerliche Buchführungspflicht (§ 141 AO) werden zwar erreicht, aber nicht überschritten.
Aus den vorgenannten Punkten ist ersichtlich, dass Frau Uschi Maruska weder nach dem Handelsrecht noch nach dem Steuerrecht buchführungspflichtig ist.
LG Harald
Eine gesetzliche Regelung, hierzu, gibt es meiner Meinung nach nicht. Den einzigen Anhaltspunkt liefert § 7.4 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStR: Die AfA ist vorzunehmen, sobald ein Wirtschaftsgut angeschafft oderhergestellt ist. Ein Wirtschaftsgut ist im Zeitpunkt seiner Lieferung angeschafft.
Das ein Anschaffungsdatum im Monat bestimmt ob abgeschrieben kann oder nicht, davon habe ich noch nicht gehört. Aber vielleicht Du ja mehr?
Ich würde mich auf diese Stelle(§ 7.4 Abs. 1 Satz 1 und 2 EStR) berufen.
LG Harald
Hallo,
bei Abschreibungen werden nur ganze Monate angegeben. Anschaffungskosten März werden deshalb natürlich dazu berechnet, deshalb 40.000 €(48.000/12*10 -8.000).
LG Harald
Hallo Yasmin,
ich häng Dir mal meine Lösung dran.
Gruß Harald
Hallo Andrea,
wenn du möchtest, schicke ich Dir gerne meine Lösung zu.
LG Harald
Hallo Yvonne,
anbei die Tabelle zur Übersicht.
LG Harald
Hallo Yvonne,
das waren meine Antworten, wenn der Heftcode(0511 A22) der gleiche ist:
2a) Aktiva Zunahme + Passivabnahme 20 + 60 = 80
Passiva Zunahme + Aktivabnahme 10 + 70 = 80
setzt sich folgendermaßen zusammen:
I. Zunahme der Aktiva
Forderungen 90 - 70
Ergebnis = 20
I. Zunahme der Passiva
Verbindlichkeiten 40 - 30
Ergebnis = 10
II. Abnahme der Passiva
Rücklagen 200 - 210 = -10
Darlehen 50 - 90 = -40
Bilanzgewinn 60 - 70 = -10
II. Abnahme der Aktiva
Anlagevermögen 500 - 550 =-50
Vorräte 80 - 90 =-10
Flüssige Mittel =-10
LG Harald
Hallo Elli,
der Maschinenstundensatz beträgt 21,73 und die Selbstkosten 1078,08.
Wenn Du vergleichen möchtest brauche ich Deine E-Mailadresse.
LG Harald
Du meinst Du hast die Fallstudien durchgelesen, mehr war bei mir im Heft nicht enthalten.
Aber wenn Du Fragen hast...
Hallo Dominik,
wenn Du möchtest kann ich mal drüberschauen, wenn Du mir Deine E-Mail Adresse schickst.
LG Harald
Hallo Kerstin,
schick mir mal deine Mailadresse(Meine Drucknummer war 0811 N01).
LG Harald
Hallo ,
an welcher Aufgabe hängst Du denn?
LG Harald
Hallo Christian,
wenn Du vergleichen willst, schick mir mal deine Mailadresse.
LG Harald
An welcher Aufgabe hängst Du denn?
LG Harald
Ja ist negativ.
Wobei kann ich Dir denn helfen?
Hallo Elli,
wo hängst Du denn?
LG Harald