Beiträge von travelfreak24

    Hallo Sofia,

    meinst du diese Aufgabe?

    Finanzierung durch Vermögensumschichtung

    • Erläutern Sie diesen Vorgang allgemein.
    • Schlagen Sie anhand der Bilanz Möglichkeiten vor.

    Bei der Vermögensumschichtung werden materielle oder immaterielle Güter verkauft oder als zusätzlicher Finanzierungseffekt genutzt. Dazu eignen sich nur Vermögenswerte die nicht den laufenden Betrieb gefährden. Möglichst sollen sie nicht unter Wert verkauft werden. Mögliche Vermögenswerte sind z.Bsp. Aktien, Beteiligungen an anderen Unternehmen, unbebaute Grundstücke und abgeschriebene Maschinen und Anlagen die nicht mehr benötigt werden. Auch Rationalisierungsmaßnahmen tragen dazu bei, da sie zusätzliches Kapital freisetzen. Auch Outsourcing ist eine weitere Möglichkeit.
    Im konkreten Fall könnte man die Wertpapiere und Besitzwechsel verkaufen. Die Vorräte bis auf den eisernen Bestand kürzen. Aus der Bilanz lässt sich nicht ersehen inwieweit Grundstücke und Gebäude für den Verkauf in Frage kommen, die nicht zum betriebsnotwendigen Vermögen gehören. Gleiches verhält es sich mit Rationalisierungsmaßnahmen oder eventuelles Outsourcing.

    Gruß Harald

    Hallo,

    bei mir kommen :


    Gesamtbetrag der Einkünfte von Hans und Paula Getty1.160.160,00 €

    raus. War korrekt.Die 25.000 kommen nicht dazu, auch nicht der Sparerfreibetrag, aber der Wertzuwachs, Kapitalvermögen und Einkünfte OHG.

    LG Harald

    Hallo,

    hier die Bererchnung des Wertzuwachses:


    Berechnung des Wertzuwachses nach Teileinkünfteverfahren


    Gemeine Wert 500.000 €

    Anschaffungskosten 300.000 €

    Wertzuwachs 200.000 €

    60 % von 200.000 €120.000 €


    oder 60 % des gem. Werts abzüglich 60 % der AK

    300.000 € - 180.000 € 120.000 €


    Einkünfte120.000 €

    Bei der Steuerpflicht weiss ich nicht was du meinst. Da brauche ich mehr Angaben.

    LG Harald

    Hallo,

    zu a)


    • Was ist der Informationszweck einer Eigenkapitalveränderungsrechnung nach IFRS? In welchen Formaten kann sie erstellt werden?


    Veränderungen des Eigenkapitals resultieren aus Vermögensmehrungen und Vermögensminderungen. Die Eigenkapitalveränderungen lassen sich dabei durch eine Gegenüberstellung des Eigenkapitalpostens zu Beginn und am Ende der Berichtsperiode ermitteln. Man bezeichnet die Eigenkapitalveränderungsrechnung auch als Eigenkapitalentwicklung, Eigenkapitalspiegel oder Eigenkapitalüberleitung.

    In der Rechnungslegung nach IFRS ist eine Eigenkapitalveränderungsrechnung aufzustellen, die entweder sämtliche Veränderungen des Eigenkapitals oder nur die Veränderungen des Eigenkapitals aufzeigt, die nicht durch Transaktionen mit Eigentümern entstehen.

    Im IFRS-Regelwerk ist die Eigenkapitalveränderungsrechnung ein eigenständiger Bestandteil des Jahresabschlusses, der die gesamten Gewinne und Verluste eines Unternehmens zeigt - inklusive der Gewinne und Verluste, die direkt im Eigenkapital erfasst werden.

    Darüber hinaus zeigt die Eigenkapitalveränderungsrechnung im IFRS-Abschluss die Veränderungen des Eigenkapitals zwischen zwei Bilanzstichtagen. Hierdurch genießt die Eigenkapitalveränderungsrechnung im IFRS-Jahresabschluss eine hohe Bedeutung.

    Im IFRS-Regelwerk kann es zu einer Vielzahl von erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen kommen, die direkt gegen das Eigenkapital gebucht werden. Daher ist eine detaillierte Offenlegung solcher Eigenkapitalveränderungen auch für den Jahresabschlussadressaten von hoher Bedeutung. IAS 1.106 enthalten die grundsätzlichen Regelungen zum Aufbau der Eigenkapitalveränderungsrechnung.

    zu b)
    Stand 31.12.2009 562.500 € 5.539.377 € 6.181.476 € -13.339 € 12.929 € 39.585 € -1.906.541 € 10.400.987 € 602.029 € 11.003.016 €

    zu c) 594.197 €

    zur Fallstudie 2, was benötigst du denn?

    zur Fallstudie 3

    das Ergebnis ist richtig.

    LG Harald

    Da hab ich 462.372,20 € raus. War so OK.
    anbei die Berechnung.

    Zusammenstellung
    Betriebseinnahmen 1.000.000,00 €
    Korrekturen der Betriebseinnahmen
    Sekretär - 1.000,00 €
    In Zahlung gegebener PKW 11.900,00 €
    Korrigierte Betriebseinnahmen 1.010.900,00 €
    Betriebsausgaben 600.000,00 €
    Korrekturen der Betriebsausgaben
    AfA Sekretär - 2.812,50 €
    Geldbuße - 1.600,00 €
    Bewirtungskosten - 150,00 €
    Bestechungsgelder - 20.000,00 €
    AfA PKW - 14.250,00 €
    Privatanteil PKW - 9.159,70 €
    Miete 22.500,00 €
    Umsatzsteuerschuld
    Nebenkostenabrechnung
    Korrigierte Betriebsausgaben 574.527,80 €
    Gesamtbetrag der Betriebseinnahmen 1.010.900,00 €
    Gesamtbetrag der Betriebsausgaben 574.527,80 €
    Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG 436.372,20 €
    Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 462.372,20 €
    steuerplichtiger Veräußerungsgewinn 90.000,00 €
    Einkünfte nach § 15 EStG 552.372,20 €
    Aufgabebilanz 01.10.10 Kurt
    Aktiva Passiva
    Einrichtung BGA 9.000,00 € EK 125.000,00 €
    PKW 90.000,00 € sonst. Verbindlichkeiten 1.000,00 €
    Forderungen 31.000,00 € Umsatzsteuerschuld 4.000,00 €
    Summe 130.000,00 € 130.000,00 €
    Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG
    Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG bis zum 30.09.10 436.372,20 €
    Hinzurechnungen
    + Forderung gegen Kunden 31.000,00 €
    Abrechnungen
    ./. Sonstige Verbindlichkeiten - 1.000,00 €
    ./. Umsatzsteuerschuld - 4.000,00 €
    Übergangsgewinn 462.372,20 €

    Hallo,

    bei mir kam folgendes raus:


    Kapitalflussrechnung Investitionstätigkeit Angaben in €
    Investition in Wertpapiere des Umlaufvermögens -5.000.000 €
    Cashflow aus der Investitionstätigkeit -5.000.000 €

    Kapitalflussrechnung Finanzierungstätigkeit Angaben in €
    Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit - €
    Summe Gesamt -5.000.000 €

    war so richtig.

    LG Harald

    Hallo,


    Besteht keine Verpflichtung zu einem Zwischenabschluss, so sind wesentliche Geschäftsfälle oder besondere Vorgänge im Konzernanhang anzugeben (§ 299 Abs. 3 HGB) oder durch nachträgliche Berichtigungen zu berücksichtigen (IAS 27.23).
    Wird von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht, dann sind Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des jeweiligen Unternehmens, die zwischen dem Abschlussstichtag des Unternehmens und dem des Konzerns liegen, gesondert in der Konzernbilanz und Konzern-GuV zu berücksichtigen oder im Anhang anzugeben. Vorgänge von besondere Bedeutung sind im Gesetzt nicht konkret angegeben.
    Beispiele könnten sein:


    Ungewöhnliche Vorgänge


    • Vorgänge die zur erheblichen Abweichung von Posten des einbezogenes Unternehmens führen
    • Vorgänge die für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des jeweiligen Unternehmens von erheblicher Bedeutung oder erforderlich sind

    War so richtig.

    LG Harald

    Hallo,

    war so völlig ausreichend:


    Die vergleichsweise größere Aussagekraft der ROI – Kennzahlen im Unterschied zu Kapitalrentabilitäten bietet sowohl außenstehenden Interessenten eine differenzierte Datenbasis für tiefer gehende Untersuchungen als auch den Unternehmensverantwortlichen detaillierte Ansatzpunkte zur Planung, Steuerung und Kontrolle des Unternehmensgeschehens.

    Einerseits ist schrittweise planbar, inwieweit Umfang oder Veränderung einzelner Ertrags-, Aufwands- sowie Vermögenspositionen die jeweils untersuchte Rentabilität beeinflussen. Zum andern lässt sich die Entwicklung von Rentabilitäten im Zeitablauf auf ihre detaillierten Ursachen hin untersuchen, indem man die Rentabilitätsbewegungen

    Schritt für Schritt auf die Veränderungen der jeweiligen Erfolgs- und Vermögensposten zurückführt.

    LG Harald

    Hallo,


    Durchführung (D)

    K(D)= -6 Mio. € + RTB (4Jahre, 10%) * 10 Mio. €

    K(D)= -6 Mio. € + 3,16987 * 10 Mio. €

    K(D)= -6 Mio. € + 31.698.700 Mio. €

    K(D) = 25.698.700 Mio. €

    Nichtdurchführung (ND)

    K(ND) = - 0 + RTB (10 Jahre, 10%)*5 Mio. €

    K(ND) = -0 + 5,33493 * 5 Mio. €

    K(ND) = 26.674.650 Mio. €

    Fazit: Kapitalwert ohne Durchführung ist höher als bei Durchführung. Mindestverzinsung wird nicht erreicht. Also Nichtdurchführung!

    War richtig!

    LG Harald

    Die Posten sind auf jeden Fall unterschiedlich. Meine Aufgabenstellung war als Sonderposten mit Rücklageanteil angegeben und nicht mit außerordentliche Aufwendungen. Das war der einzige Unterschied.

    LG Harald