Beiträge von FinFin2

    Hallo zusammen,

    vielleicht gibt es ja unter Euch ein paar Experten die mir helfen können.
    Derzeit beiße ich mir an folgender Frage die Zähne ab. :)

    Unterscheiden Sie Rücklagen und Rückstellungen (soweit okay, begriffen).
    Gehen Sie auf den §249 Abs. 2 HGB ein und erläutern Sie seine Bedeutung aus handels- und steuerrechtlicher Sicht.

    Kann mir da jemand einen Tipp geben oder wo ich denn mal lesen könnte?
    Vielleicht erklärt mir auch jemand nur mal kurz was der § von mir will?

    Wäre über Hilfe dankbar.

    Viele Grüße
    Susi