Beiträge von Judge2210

    Hier aufgabe 1 & 4:

    1. Hinzurechnungen nach § 8 GewStG:


    600.000 € Darlehen mit Zinssatz von 7 % + Kreditprovision 6.000 € = 48.000 €


    20 % von 108.000 € (9.000 € x 12 Monate) = 21.600 €


    50 % von 144.000 € (12.000 € x 12 Monate) = 72.000 €


    100 % von 4.000 € = 4.000 €

    Summe 145.600 €

    - Freibetrag 100.000 €

    = Verbleibender Betrag 45.600 €

    Von dem verbleibenden Betrag von 45.600 € werden gemäß § 8 Nr. 1 GewStG 25 % also 11.400 € dem Gewinn hinzugerechnet.

    Kürzungen nach § 9 GewStG:

    Erhöhung um 40 % und Kürzung um 1,2 % des Einheitswertes:

    Einheitswert 450.000 €

    Zuschlag 40 % 180.000 €

    Summe 630.000 €

    630.000 x 1,2 % = 7.560 €


    Gewerbeverlust 2010 = 25.000 €


    Gewinn aus Gewerbebetrieb 2011 (§ 7 GewStG) 300.000 €

    + Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) 11.400 €

    - Kürzungen (§ 9 GewStG) 7.560 €

    - Gewerbeverlust 2010 (§ 10 a GewStG) 25.000 €


    = Gewerbeertrag 278.840 €


    Abrundung auf volle 100 € (§ 11 Abs. 1 GewStG) 278.800 €
    - Freibetrag (§ 11 Abs. 1 GewStG) 24.500 €

    = verbleibender Gewerbeertrag 254.300 €

    Gewerbeertrag x Steuermessbetrag (§ 11 Abs. 2 GewStG) 3,5 % von 254.300 € = 8.900,50 € x Hebesatz der Gemeinde (§ 16 GewStG) 410 % Stadt Koblenz = Gewerbesteuer 36.492,05 €
     
    4)
    1. Gewinn lt. Handelsbilanz 41.200,00€
    + Zuführungen zu den Rücklagen 5.800,00€
    = handelsrechtlicher Jahresüberschuss/ 47.000,00€
    Gewinn lt. Steuerbilanz
    + verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 8 Abs. 3 KStG) 10.000,00€
    + nicht abziehbare Aufwendungen, soweit sie den obigen
    Gewinn gemindert haben:
    - nicht abziehbare Steuern einschließlich Neben-
    leistungen (§ 10 Nr. 2 KStG)
    - Körperschaftsteuervorauszahlungen 5.000,00€
    - Säumniszuschläge 200,00€
    - Geldbußen (§ 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG) 500,00€
    - Gewerbesteuer (§ 4 Abs. 5b EStG) 14.300,00 €
    + sämtliche Spenden 23.000,00€
    ./. nicht der Körperschaft unterliegende Vermögens-
    mehrungen, soweit sie den obigen Gewinn erhöht
    haben:
    - Investitionszulagen (steuerfrei) 10.000,00€
    = steuerlicher Gewinn/Verlust
    = Summe der Einkünfte 90.000,00€
    ./. Abzugsfähige Spenden und Beiträge (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG)
    (20% von Spenden + Einkommen) 18.000,00€
    = Gesamtbetrag der Einkünfte
    = Einkommen 72.000,00€
    =zu versteuerndes Einkommen 72.000,00€

    Körperschaftsteuer beträgt laut § 23 Abs. 1 KStG 15% des zu versteuernden Einkommens.
    = 72.000,00€ x 15%
    = 10.800,00€


    Ich brauche noch aufgabe 2&3 kann die hier mal einer so reinstellen?

    Hey Susi74!
    Natürlich hast Du recht. Aber in diesem Fall kommt rechnerisch das gleiche raus, denn der Kurs ist angegeben für 30 bzw. 60 tage und wenn am ende 360 tage herauskommen kannste das ganze auch durch 30 kürzen und du kommst auf die Monate. Einfach gesagt es ist hier nicht der Tageskurs angegeben sondern der Monatskurs.

    Ich stoße die Schiffsbauaktie aus folgenden Gründen ab. Es sind beide Aktien in dem Geschäftsjahr um ca. 150% und haben damit ungefähr den gleichen Gewinn erzielt. Die Aktie der Schiffsbau AG hat aber ein weniger linearen Anstieg wie die Maschinenwerke AG Aktie und ist damit Risikoreicher und instabiler. Sprich je größer die mittlere Abweichung, desto größer die Streuung, desto instabiler die Aktie.

    Hallo!
    Ich habe die Aufgabe gerade eben auch gemacht und mir ist zu euren Beiträgen etwas aufgefallen... In der Tabelle für den Kursverlauf stehen manchmal hinter den Kurswerten die Tagesanzahl 60 statt 30! Das heißt, dass der Kurs sich in den zwei Monaten nicht geändert hat. Daher muss der Kurswert doppelt aufgeführt werden und somit erhalte ich immer 12 Werte für ein volles Jahr! Und ich darf halt nicht meine Werde durch 10 bzw. 11 Teilen sondern durch 12