Hallo,
gibt es hierzu bereits genaue Erleuchtungen?
Viele Grüße
Denny
Beiträge von Denny
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Hallo zusammen,
Welche grundsätzlichen Verfahren zur Bewertung gleichartiger Vorräte kennen Sie, welche Vorratsarten (prinzipiell) können so bewertet werden?
Ich hoffe mir kann bei dieser Aufgabenstellung jemand helfen!Viele Grüße
Denny -
Hallo,
ich stehe derzeit bei der gleichen Aufgabe... KAnnst du mir evtl. weiterhelfen?
Ich bin hier ziemlich Ahnungslos.
Ich wäre dir wirklich sehr dankbar.Viele Grüße
Denny -
Hallo,
ich Arbeite gerade an der gleichen Aufgabe... meiner Meinung nach stimmen deine Vorschläge......
Viele Grüße
Denny -
Hallo,
Die Baustoffe GmbH belieferte im letzten Quartal den Bauunternehmer Müller mit Waren im Wert von 125.000 €. Trotz mehrfacher Zahlungsaufforderung und Androhung rechtlicher Schritte bezahlt Müller nicht.
Nachforschungen der Baustoffe GmbH, ergaben, dass Müller ein Mietshaus besitzt, dass ihm jährlich Mieteinnahmen i.H.v. 30000€ einbringt.
Ein weiteres Miethshaus steht im Eigentum seiner Ehefrau. Auf den Geschäftskonto von Müller befindet sich ein Guthaben von 10000€.
Zu der Bauunternehmung zählen zwei Firmenfahrzeuge im Wert von jeweils 4000€, ein Firmen-LKW im Wert von 20.000€ und Gerätschaften im Wert von 40.000 €.
Die Firmen LKW und die Gerätschaften werden von Müller zum Erhalt seines Betriebes benötigt. Die Baustoffe GmbH erfährt auch von einer Forderung gegenüber des Bauherren Schulz i.H.v. 100.000 €
a) Die Baustoffe GmbH bittet nun Sie um Rat, wie sie am schnellsten zu ihrem Geld kommen und ob sie insbesondere im Wege der Zwangsvollstreckung gegen Müller vorgehen kann.
--> Mahnbescheid -- Zwangsvollstreckung --- ???
b) Welche Arten von Vollstreckung kommen in Betracht? Erläutern Sie diese kurz! Bei welchen staatlichen Vollstreckungsorganen muss die Baustoffe GmbH diese Beantragen?
--> Meiner Meinung nach Pfändung und Verwertung durch einen Prändungs- und Überweisungsbeschluss ??? Zuständigkeit = Vollstreckungsgericht??
c) Die Baustoffe GmbH erfährt von der Beauftragung eines Maklers, der das Mietshaus von Müller verkaufen soll und das er sein Geschäftskonto auflösen möchte. Sie hat zwar bereits Klage beim Landgericht erhoben, ein Abschluss des Rechtsstreites ist aber bisweilen nicht in Sicht.
Was kann die Baustoffe GmbH dagegen tun?
Ich hoffe mir kann hierzu jemand helfen!
Ich komme bei dieser Aufgabe einfach nicht weiter!
Viele Grüße
Denny -
Hallo,
genau an dieser Aufgabe hänge ich auch.... alle anderen habe ich bereits gelöst!
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
Viele Grüße
Denny -
Hallo,
Erläutern Sie die Bildung der Ladeeinheiten von den verschiedenen Gutarten bis zu einer Ladung im Kombinierten Verkehr.
Ich hoffe mir kann hier jemand einen Leitfaden geben, denn ich verstehe die Frage nicht genau!!!
Gruß
Denny -
Top-Down Planung.
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Hallo,
die Firma A - OHG weist zu Beginn des Jahres ein Eigenkapital für ihre beiden Gesellschafter in Höhe von 240.000 Euro aus. In diesem Wirtschaftsjahr erwirtschaftete diese Personengesellschaft einen Verlust in Höhe von 345.000 €
Liegt bei der OHG aufgrund dieses Tatbestandes ein Insolvenzgrund vor?
Tatbestände für eine Insolvenz sind Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit oder eine drohende zahlungsunfähigkeit.
Meiner Meinung nach liegt der Fall der Überschuldung vor... aber hier fehlen eindeutig Angaben zu Verbindlichkeiten und zur Gesamten Aktiva Seite.
Evtl. kann mir hier jemand helfen... vieleicht denke ich einfach zu kompliziert.
Viele Grüße
Denny -
Hallo,
ich bearbeite derzeit auch diese Aufgabe.... gibt es irgendwelche Tips was man beachten muss? Wie seit ihr bei dieser Aufgabe vorgangen?Viele Grüße
Denny -
Hallo,
Es werden die Vorschläge eingebracht, die zurückliegenden Umsätze oder den erwarteten Umsatz der Planungsperiode als Bezugsbasis zu wählen.
Welche Bedenken gibt es gegen diese beiden Vorschläge?
Viele Grüße
Denny -
Hallo,
Vielen Dank! Ich weiß das Auszubildende unter einem besonderen Schutz stehen, aber gibt es dazu irgendwo einen Paragraphen? Ich finde nämlich nichts im BBiG oder im Arbeitsrecht!
Viele Grüße
Denny -
Hallo,
Warum verhält sich ein Mitarbeiter als Einzelperson in den meisten Fällen anders als in der Gruppe?
- stärke Gefühl ??
- Gruppendynamik??
Ich stehe hier irgendwie ein wenig auf dem Schlauch !
Viele Grüße
Denny -
Hallo,
Wenn Azubi A öfters zu Spät kommt und dadurch ein Schaden entsteht, kann Arbeitgeber B von A Schadensersatz verlangen?
Ich hoffe mir kann hier jemand ein wenig Licht ins Dunkel bringen, ich finde im Arbeitsrecht nichts dazu
Viele Grüße
Denny -
hallo zusammen,
Was sind antizyklische Werbemaßnahmen, und was spricht für die Einführung?
--> Erläuterung:
Antizyklisch werben, um so einer geringen Nachfrage der Werbeeinsatz entsprechend zugefahren werden kann.
Welche Vorteile gibt es bei dieser Methode?
- evtl. erhöhung der Nachfragequote?
Viele Grüße
Denny -
Hallo zusammen,
Als Varianten für Werbemaßnahmen werden die Vorschläge eingebracht, die zurückliegenden Umsätze oder den erwarteten Umsatz der Planungsperiode als Bezugsbasis zu wählen.
Erläutern Sie Ihre speziellen Bedenken gegen diese beiden Varianten!Ich wäre sehr dankbar wenn mir hierzu jemand einige Hilfestellungen geben könnte, ich stehe hier total auf dem Schlauch!
Viele Grüße
Denny -
Hallo,
ich hänge noch immer an dieser Fallstudie und bin noch kein Stück weiter
Kann mir hierzu jemand weiterhelfen? --> siehe meinen Beitrag oben.
*verzweifelt schau*
Viele Grüße
Denny -
Hallo,
ich hänge an der gleichen Aufgabe, gibt es hier bereits Ansätze ?
Ich hoffe mir kann jemand einen Anstoss geben.
Viele Grüße
Denny -
Hallo zusammen,
Frau Anna Blum vollendete am 30.04.2005 das 60. Lebensjahr. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung hat sie nach Abschluss ihrer Schulausbildung
vom 01.04.1964 bis 30.06.1971 und für die Zeit ab 01.09.1995 entrichtet.
Es handelt sich um Pflichtbeiträge. Mit ihrem Arbeitgeber erörtert sie die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wegen Bezuges einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
a) Bennenen Sie die für die Versicherte in Betracht kommende Altersrente
b) Welche Voraussetzungen bestehen für den Bezug einer Altersrente der Frau Blum? Stellen Sie fest, ob Frau Blum im April Rente beantragen kann.
c) Was würden Sie Frau Blum raten?
Ich hoffe mir kann bei dieser Aufgabe jemand weiterhelfen !!
Viele Grüße
Denny -
Hallo,
Ein Arbeitnehmer, der vor Beginn eines Arbeitskampfes für einen festliegenden Zeitraum von seiner Arbeitspflicht unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts befreit war, verliert seinen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nicht allein dadurch, daß während dieser Zeit der Betrieb bestreikt wird. Unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer sich am Streik beteiligt hätte, wenn er für diese Zeit nicht von seiner Arbeitspflicht befreit gewesen wäre, solange er nicht seine Teilnahme am Streik trotz der Arbeitsbefreiung erklärt oder sich tatsächlich am Streikgeschehen beteiligt.
Zutreffend gehen die Parteien und das Landesarbeitsgericht davon aus, daß ein Arbeitnehmer, der sich an einem Streik beteiligt, für die Zeit seiner Streikbeteiligung keinen Anspruch auf Lohn hat.
Das bedarf keiner weiteren Begründung.
a) Ob ein Arbeitnehmer sich an einem Streik beteiligt, ist dann leicht festzustellen, wenn der Arbeitnehmer statt zu arbeiten streikt, d. h. sich an einem Streik beteiligt. Nicht so eindeutig ist diese Feststellung dann, wenn der Arbeitnehmer für die Zeit eines Streiks aus anderen Gründen nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, aus dem Nichterbringen der Arbeitsleistung daher nicht zwingend der Schluß gezogen werden kann, der Arbeitnehmer beteilige sich am Streik. Es sind dies die Fälle, in denen ein Arbeitnehmer z. B. während eines Streiks arbeitsunfähig krank ist, sich im Urlaub befindet, aufgrund von Beschäftigungsverboten, etwa nach dem Mutterschutzgesetz, nicht zu arbeiten braucht, oder in denen die Arbeit infolge Kurzarbeit oder aus anderen Gründen ohnehin ausfällt. Allen diesen Fällen ist die vorliegende Fallgestaltung insoweit vergleichbar, als der Arbeitnehmer wegen der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG von seiner Arbeitspflicht befreit ist.
b) Die Frage, inwieweit ein Arbeitnehmer Lohnfortzahlung auch ohne Arbeitsleistung während eines Arbeitskampfes verlangen kann, hat der Senat zuletzt für die Fälle entschieden, in denen der Arbeitgeber die Arbeitnehmer ausgesperrt hat. ... Allen diesen Entscheidungen liegt der Gedanke zugrunde, daß mit der Aussperrung der Arbeitgeber nicht nur die Arbeitspflicht der Arbeitnehmer, sondern auch seine Lohnzahlungspflicht suspendiert, und zwar auch soweit diese in der Verpflichtung besteht, Lohnersatzleistungen für Zeiten ohne Arbeit zu erbringen.
Hinsichtlich eines Urlaubs hat der Senat hingegen ausgesprochen, daß ein bewilligter Urlaub durch eine Aussperrung nicht berührt wird, für die Zeit des Urlaubs daher Urlaubsentgelt zu zahlen ist, auch wenn der Urlaub ganz oder teilweise in eine Zeit fällt, in der die Arbeitnehmer des Betriebes ausgesperrt sind (Urteil vom 31. Mai 1988, BAGE 58, 310 = AP Nr. 58 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).
Viele Grüße
Denny