link stimmt nicht mehr
Beiträge von guido007
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wenn man jetzt davon ausgeht, dass das verkaufen der münzen kein gültiges geschäft war, so müsste ja eigentlich x weiterhin der eigentümer sein. der vater kann allerdings ja nicht die rückgängikeit der geschäfte fordern, da y ja in dem glauben gehandelt hat, dass alles in ordnung gewesen wäre und er der neue eigentümer gewesen sei und deshalb die münzen weiter verkauft hat.
ganz schön verzwickt!
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danke für die sehr schnellen antworten.
also ihr denkt, dass § 110 hier nicht greift??!!
obwohl er die münzen ja vom vater geschenkt bekommen hat und er so mit diesen machen darf was er will. verschenken, verkaufen, verlieren
ein geschlossener vertrag ist gültig auch ohne willenserklärung , wenn die mittel, die gegenstand des vertrages sind, vom vertreter für diese zwecke oder zur freien verfügbarkeit überlassen worden sind.
FRAGE IST NUR, ob der vater bei der übergabe der münzen, daran gedacht hat, dass er diese verkaufen wird??!!
zu frage 2:
kann sie denn ersatzansprüche geltend machen?
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1. Aufgabe.
x (17 jahre) bekommt münzen vom vater geschenkt (wer 250). diese verkauft er an y (geschäftsfähig) für 400. für die 400 kauft er stereoanlage, die den vater wegen der ständigen lautstäre stört und er will, dass alle geschäfte rückgängig gemacht werden. y hat mittlerweile die münzen verkauft.
gilt bei den 400 eur (stereoanlage) auch noch der § 110 bgb? oder nur beim ersten geschäft? wenn ja, dann sind ja alle rechtsgeschäfte gültig und der vater kann nichts mehr machen.
ODER?
was meinen die eigentlich, wenn die fragen, welche verträge abgeschlossen wurde (begründung anhand des gesetzes) sind das nicht alles KAUFVERTRÄGE?
außer bei dem vater und x so eine art schenkung?2. Aufgabe
b hat sich von ihrem geld ein auto gekauft, jedoch steht F im fahrzeugbrief
drin. er ist also eigentümer, sie nur besitzerin. b und f trennen sich und f
verkauft das auto an x.vertrag zwischen f und x ist rechtsgültig oder? denke schon.
b kann also den vertrag nicht anfechten. kann sie aber ersatzansprüche gegen f geltend machen?thx für unterstüzung
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ACHTUNG!
die lösung ist leider falsch von dir. habe ergebnis gerade zurückbekommen und hier die richtige lösung:
Unternehmen
Y = 5000
C = 4200
I = 800Haushalte
Y = 5000
C = 4200
S geplant = 500
S ungeplant = 300die unternehmen planen I in höhe von 800 und führen sie auch durch, d.h. bei gegebener kapazität werden konsumgüter in höhe von 4200 produziert. mehr steht den haushalten also nicht zur verfügung. der ausgleich kann also nur über eine ungeplante ersparnis erfolgen, da die produktionsentscheidungen bei den unternehmen liegen.
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danke für deine lösung.
unter aufgabe a) ist das schema hier gemeint und keine zeichnung.
hoffe, ich habe die zahlen jetzt richtig eingesetzt. bitte kurzes feeback.unternehmung:
Y = _5000___ C= __4500__
I= _800 BR - 300 Dprivate Haushalte:
Y= __5000____ C= __4500__
S= __500____banken
_800 - 300 500hatte ja den richtigen weg, wußte bloss nicht, wie ich I = S setzen konnte, da ich ja erst 800 hatte und nur wußte, dass die 800 ja bruttoinvestitionen sind und nichts bei I zu suchen hatten. doch wegen den abschreibungen in höhe von 300 kommen die jetzt in I und I = S.
thx
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AUFGABE:
in einer geschlossenen volkswirtschaft ohne staatliche aktivität beziehen die haushalte von unternehmen ein einkommen von 5.000 mrd. euro. sie wollen davon 90% für konsum verwenden. die unternehmungen planen anlageinvestitionen von 800 mrd euro.unternehmung:
Y = _______ C= ________
I= ________private Haushalte:
Y= _________ C= ________
S= ________
banken
_____ ____a) zeichnen sie am periodenende neu entstandene situation (nach anpassung der spar- und investitionspläne) in das schema (oben) ein.
b) erklären sie, wie der ausgleich von S und I zustande kommt.hoffe auf lösung. für mich besteht folgendes problem: 800 mrd sind doch bruttoinvestitionen und gehören nicht zu I, wohin also damit? und wie bekomme ich I = S. durch ungeplante I ?
thx