sorry für doppelposting.
ist die frage denn so schwierig?
anscheinend, sonst hätte ich sie ja beantworten können
bitte um hilfe, was wolen die von mir?
sorry für doppelposting.
ist die frage denn so schwierig?
anscheinend, sonst hätte ich sie ja beantworten können
bitte um hilfe, was wolen die von mir?
Tach,
hoffe es kann mir einer helfen.
Folgende Sachlage:
a) Eine große Kapitalgesellschaft weist eine Rückstellung von 200 TEUR für Gewährleistungen aus. Die dafür notwendigen Einzelnachweise konnten dem Abschlussprüfer nicht vorgelegt werden. Aus dem Schriftwechsel im Unternehmen sind Inanspruchnahmen aus Gewährleistungen ersichtlich.
b) Im selben Jahresabschluss wurden im Anhang die Bezüge des Vorstandes nicht angegeben.
Welche Folgerungen kann man daraus ziehen?
Hoffe noch, dass ich im richtigen Abschnitt gelandet bin.
thx to all
Morgen,
hoffe es kann mir einer helfen.
Folgende Sachlage:
a) Eine große Kapitalgesellschaft weist eine Rückstellung von 200 TEUR für Gewährleistungen aus. Die dafür notwendigen Einzelnachweise konnten dem Abschlussprüfer nicht vorgelegt werden. Aus dem Schriftwechsel im Unternehmen sind Inanspruchnahmen aus Gewährleistungen ersichtlich.
b) Im selben Jahresabschluss wurden im Anhang die Bezüge des Vorstandes nicht angegeben.
Welche Folgerungen kann man daraus ziehen?
Hoffe noch, dass ich im richtigen Abschnitt gelandet bin.
thx to all
hat denn keiner eine idee oder kann mir sagen, ob meine wenigstens richtig war?
thx
wie bekomme ich den lagerhaltungskostenfaktor heraus, wenn ich folgende angaben habe?:
wareneinsatz (insgesamt) 300.000,-
anzahl der bestellungen/anlieferungen 6x
anteilige lagerkosten für die artikelgruppe 7.500,-
sind das 6*7500 * 100 / 300000 => 15
thx
danke an alle, die sich beteiligt haben. dachte ich mir doch!
thx
danke für die info.
jetzt bin ich etwas in der zwickmühle.
ein steuerberater hat mir gesagt, dass es steuerbar ist und umsatzsteuerpflichtig.
wer hat denn nun recht?
klar ist, dass es eine sonstige leistung ist.
allerdings ist der ort der leistung der des leistungsgebers (also anwalt) nach § 3 a Abs. 4 ustg punkt c)
da der mandant weder unternehmer ist und er seinen wohnsitz in einem gemeinschaftsgebiet hat.
also steuerbar -> umsatzsteuerpflichtig? 16%!!???
ODER??
morgen,
folgender fall:
ein anwalt aus mainz führt für einen privaten mandanten einen prozess (in frankreich). der mandant kommt aus paris.
nach ende des prozesses bekommt er eine rechnung von 5000,- brutto.
b) ist rechnung steuerbar und steuerpflichtig?
c) wenn ja, wie hoch ist die anfallende umsatzsteuer
thx
hier noch ein paar zusatzinfos:
fa verkauft jährlich 72000 me, einstandspreis ist 15,-, kosten je bestellung liegt bei 2500,-, lagerkosten betragen 3,- pro me im jahr. es liegt eine eiserne reserve von 4000 me vor und ist auch schon vorhanden.
mögliche bestellhäufigkeiten => 2,4,8,16 x im jahr
wie ist der durchschnittliche lagerbestand, die bestellkosten, lagerkosten und die gesamtkosten bei den einzelnen häufigkeiten??
habe da folgende werte raus
==dur LB=Bestkos=Lagkos=gesamtkosten
2 => 22000 - 5000 - 66000 - 71000
4 => 13000 - 1000 - 39000 - 49000
8 => 8500 - 20000 - 25500 - 45500
16 => 6250 - 40000 - 18750 - 58750
wenn die werte richtig sind, frage ich mich nur, wie bekomme ich den lagerkostensatz heraus, wenn ich nur die kosten pro me habe??
und wie bei freier bestellmengenwahl mit einer formel??
kenne nur die formel wurzel aus (200*kosten pro lieferung*max liefermenge pro jahr) / einstandspreis*lagerkostensatz
da ich aber nicht weiß, wie ich den lagerkostensatz mit den 3,- euro errechnen kann, komme ich nicht weiter.
wenn die zahlen richtig sind, dann wäre der lagerkostensatz 300 %!!??!!
kann das sein?
thx
tach zusammen,
wie bekomme ich den lagerkostensatz heraus, wenn ich "nur" weiß, dass die lagerkosten 3,- pro mengeneinheit im jahr betragen?
thx a lot
nabend zusammen,
habe eine frage:
fa verkauft jährlich 72000 me, einstandspreis ist 15,-, kosten je bestellung liegt bei 2500,-, lagerkosten betragen 3,- pro me. es liegt eine eiserne reserve von 4000 me vor und ist auch schon vorhanden.
mögliche bestellhäufigkeiten => 2,4,8,16
wie ist der durchschnittliche lagerbestand, die bestellkosten, lagerkosten und die gesamtkosten bei den einzelnen häufigkeiten??
habe da folgende werte raus
2 => 22000 - 5000 - 66000 - 71000
4 => 13000 - 1000 - 39000 - 49000
8 => 8500 - 20000 - 25500 - 45500
16 => 6250 - 40000 - 18750 - 58750
wenn die werte richtig sind, frage ich mich nur, wie bekomme ich den lagerkostensatz heraus, wenn ich nur die kosten pro me habe??
wie kann ich die optimale bestellmenge tabellarisch herausbekommen?
und wie bei freier bestellmengenwahl mit einer formel??
kenne nur die formel wurzel aus (200*kosten pro lieferung*max liefermenge pro jahr) / einstandspreis*lagerkostensatz
da ich aber nicht weiß, wie ich den lagerkostensatz mit den 3,- euro errechnen kann, komme ich nicht weiter.
thx
thx
hoffe, dass ich jetzt alles richtig habe
ach ja noch was:
welche kosten sind bei der entscheidung im rahmen gegebener kapazitäten (kurzfristig angelegte entscheidungen) entscheidungsrelevant???
begründung?
ach ja noch was:
welche kosten sind bei der entscheidung im rahmen gegebener kapazitäten (kurzfristig angelegte entscheidungen) entscheidungsrelevant???
begründung?
danke für die unterstützung.
aufgabe 1 habe ich mittlerweile auch herausbekommen.
zu 2.
bist du sicher, dass man von den erlösen nur die vari kosten abziehen muss und nicht AUCH noch den wareneinsatz????!!
kommt mir ansonsten ziemlich hoch vor der deckungsbeitrag. ???
thx
hier meine lösungen (hoffentlich):
Zu 6.)
a) Fixkosten: 296.700,- (Gesamtkosten – Wareneinsätze – variable Handlungskosten)
b) Deckungsbeitrag: Warengruppe A: 107.200,- (Erlöse – variable Kosten)
Warengruppe B: 490.000,-
Warengruppe C: 392.000,-
c) Deckungsbeitrag gesamt: 989.200,-
- 296.700,- Fixkosten
=> 692.500,- GEWINN!!!!
d) Beim Deckungsbeitrag je qm liegt Gruppe A mit 357,- je qm an dritter Stelle (B: 490,- und C: 560,-).
Aus dieser Überlegung ergibt sich die Schlussfolgerung, dass Warengruppe C die förderungswürdigste Gruppe ist, da der Deckungsbeitrag je qm bei 560,- DM liegt.
(Rechnung: Deckungsbeitrag / Verkaufsfläche in qm).
tach zusammen!
folgendes problem:
warengruppe A B C
verkaufsfläche in qm 300 1000 700
erlöse ohne ust 400.000 950.000 1.000.000
wareneinsatz 240.000 400.000 550.000
variab. handlungskosten 52.800 60.000 58.000
gesamtkosten 1 . 6 5 7 . 5 0 0 ,-
problem 1:
ermittel die fixkosten der unternehmung
problem 2:
deckungsbeitrag je warengruppe ermitteln
problem 3:
gewinn im system der deckungsbeutragsrechnung ermitteln
problem 4:
weise rechnerich von der belegung der verkaufsräume her förderungswürdigste warengruppe nach.
thx a lot
Morgen!
Mal eine kurze Frage:
Welche Bedeutung hat die Produktpolitik im Rahmen der Marketinginstrumente?
thx
Was versteht man unter homogener teilmarkt???
Ist damit die verkaufsorientiere Phase des Absatzes gemeint, in der die Menge, die auf den Markt kommt direkt vom Konsumenten gekauft wird??
thx for help
@all
hier die lösungen:
der verkauf der münzen war nicht gültig, da er nicht nach 14 tagen einwilligung (§ 107) gegeben hat. § 110 gilt nicht, da betrag zu hoch. der kauf der hifi anlage ist ebenfalls nicht gültig. aus den gleichen gründen. der weiterverkauf der münzen seines freundes an den händler ist jedoch nach § 932 gültig.
zum 2. bereich:
da f eigentümer ist (steht im fahrzeugschein drin), hat b in jedem fall das nachsehen. das auto ist weg und schadensersatzansprüche kann sie wohl nicht geltend machen, da es keinen beweis dafür gibt, dass es ihr geld war.
ich sage ja, nicht so einfach!
wenn sie weiterhin krank geschrieben gewesen wäre und hätte dann den urlaub angetreten, wäre die sachlage um einiges klarer. denke ich jedenfalls.
aber da sie vorher 2 wochen krank war, dann 2 wochen urlaub in spanien und jetzt wieder, wegen dem gleichen leiden auf unbegrenzte zeit krank ist, frage ich mich, ob es da keine möglichkeit gibt.
mals chauen was andere sagen.
Tach zusammen.
Habe mal wieder einen besonderen Fall, diesmal aus meinem Berufsleben.
Ich habe eine Mitarbeiterin, welche 2 Wochen wegen einem schweren Problem an ihrem Knie (Kniescheibe, Meniskus) krank geschrieben war. Nach dieser Zeit folgte direkt ihr Urlaub, in dem sie 2 Wochen nach Spanien geflogen ist. Jetzt sind die 2 Wochen rum und sie sollte wieder arbeiten. Hier hat sich allerdings herausgestellt, dass es um ihr Knie nicht sehr gut bestellt ist und sie weiterhin nicht arbeiten kann!
Wie ich weiss, ist man dazu verpflichtet, während seiner Krankzeit alles für die schnelle Genesung zu tun. Hierzu gehört allerdings nicht (aus meiner Sicht) ein 2 wöchiger Urlaub in Spanien. Jeder weiss sicherlich, wie so ein Urlaub in der Regel verläuft.
Werde ihr auf jeden Fall eine schriftliche Abmahnung geben!
Was sagt ihr zu dem Fall und was sagt das Gesetz dazu? Habe leider nichts stichhaltiges gefunden. Einige stellen meinen auch, dass es sogar zu einer fristlosen Kündigung führen könnte.
thx
@ all
werde hier die lösungen veröffentlichen, wenn ich sie zugeschickt bekommen habe. denke, es wird in ca 1 woche soweit sein. bis dahin noch ein fröhliches studieren.