Hallo liebe Studi-Gemeinde,
ich habe einen abgeschlossenen Bachelor und möchte mich für einen Master bewerben. In Brandenburg sieht die Hochschulverordnung vor, dass die Zulassung ausschließlich nach NC zu erfolgen hat, Motivations- / Referenzschreiben etc. sind nicht erwünscht. Die alleinige Bewertung der Tauglichkeit anhand eines harten Faktors sei an dieser Stelle mal dahingestellt....
Dies wäre alles noch weitgehend vertretbar, wenn Bewertungen von Prüfungen auf der gleichen Grundlage erfolgen würden. Leider ist es aber so, dass Nachprüfungen bei vielen UNIS und FH's eine unterschiedliche Berechnung erfahren. Ist es bei Einigen so, dass die "Durchfaller" gestrichen und auf der Bewertungsliste im Bachelorzeugnis lediglich die bestandenen Leistungsbewertungen aufgeführt werden, wird bei anderen die erste 5,0 mit der 2./3. Prüfungsleistung verrechnet. Somit steht eine 1,0 in der 2. Prüfung einer 5,0 aus der 1. Prüfung gegenüber und wird zu einer 3,0 zusammengefasst. Dem gegenüber steht die 1,0, die auch als solche in die Abschlussnote eingeht.
Viele nutzen Ersteres, um direkt nach dem Austeilen der Klausur und der kurzen Einschätzung, dass die Fragen wohl nicht dem gelernten entsprechen, abgeben und auf die nächste Möglichkeit setzen. Dies funktioniert bei letztgenannter Leistungsbewertungsmethode natürlich nicht.
Somit sind Abschlussnoten m.E. nicht transparent. Gibt es Erfahrungen in dieser Sache oder Urteile, laufende Verfahren etc.?
Vielen Dank vorab und beste Grüße
Phil