Beiträge von Robert Pokorny

    a) Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung (auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall genannt) bis zur Dauer von 6 Wochen ( § 3 Entgelttorfzahlungsgesetz)
    Und er hat Anspruch auf medizinische Versorgung.

    b) bis zur Dauer von 6 Wochen ( § 3 Entgelttorfzahlungsgesetz)

    c) 100% für die Dauer von 6 Wochen, danach wird Krankengeld gezahlt. Das Krankengeld beträgt 70% des wegen Arbeitsunfähigkeit entgangenen regelmäßigen Arbeitsentgeltes; es darf jedoch 90 % des Nettoeinkommens nicht übersteigen.

    Ein Unternehmen hat für 5 Produkte die folgende Istsituation ermittelt:

    a) positionieren Sie die Produkte in einer Vierfeldmatrix. Stellen Sie die Umsatzhöhe durch unterschiedlich große Kreise dar.

    b) Welche strategische Position ist für die einzelnen Produkte anzustreben? Formulieren Sie die strategisceh Stoßrichtung und die Sollposition im Portfolio.

    grenzen sie die strategische, taktische und operative Planung hinsichtlich ihres Planungshorizontes und Planungsinhaltes voneinander ab.


    ANTWORT


    • strategische Planung: beschäftigt sich mit den nächsten 5 – 10 Jahren, zukünftiges Erfolgspotential des Unternehmens festlegen, und mit welchen Mitteln es ausgeschöpft werden kann.
    • taktische Planung: konkretisiert strategische Ziele für 1 – 5 Jahre, Maßnahmen für erfolgreiche Kapazitäten und Personalentwicklung Investitions- und Finanzierungsmaßnahmen. Diese Vorgaben sind konkreter als die der strategischen Planung
    • operative Planung: Für alle Teilbereiche des Unternehmens werden konkrete Planzahlen bereitgestellt und Budgets bereitgestellt. Operative Planung befasst sich auch mit der flexiblen Anpassung an die Planung. Zeitlich 1 – 12 Monate umfasst.

    [FONT=DejaVuSansCondensed,Bold, sans-serif](Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)[/FONT]

    [FONT=DejaVuSansCondensed,Bold, sans-serif]§ 16 Samstagsruhe[/FONT]
    [FONT=DejaVuSansCondensed,Book, sans-serif](1) An Samstagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.[/FONT]
    [FONT=DejaVuSansCondensed,Book, sans-serif](2) Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an Samstagen nur[/FONT]
    [FONT=DejaVuSansCondensed,Book, sans-serif]1. in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen,[/FONT]
    [FONT=DejaVuSansCondensed,Book, sans-serif]2. in offenen Verkaufsstellen, in Betrieben mit offenen Verkaufsstellen, in Bäckereien und Konditoreien, im[/FONT]
    [FONT=DejaVuSansCondensed,Book, sans-serif]Friseurhandwerk und im Marktverkehr,[/FONT]
    [FONT=DejaVuSansCondensed,Book, sans-serif]3. im Verkehrswesen,[/FONT]
    [FONT=DejaVuSansCondensed,Book, sans-serif]4. in der Landwirtschaft und Tierhaltung,[/FONT]
    [FONT=DejaVuSansCondensed,Book, sans-serif]5. im Familienhaushalt,[/FONT]
    [FONT=DejaVuSansCondensed,Book, sans-serif]6. im Gaststätten- und Schaustellergewerbe,[/FONT]
    [FONT=DejaVuSansCondensed,Book, sans-serif]7. bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen, bei Aufnahmen im Rundfunk[/FONT]
    [FONT=DejaVuSansCondensed,Book, sans-serif](Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen,[/FONT]
    [FONT=DejaVuSansCondensed,Book, sans-serif]8. bei außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen,[/FONT]
    [FONT=DejaVuSansCondensed,Book, sans-serif]9. beim Sport,[/FONT]
    [FONT=DejaVuSansCondensed,Book, sans-serif]10. im ärztlichen Notdienst,[/FONT]
    [FONT=DejaVuSansCondensed,Book, sans-serif]11. in Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge.[/FONT]
    [FONT=DejaVuSansCondensed,Book, sans-serif]Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben.[/FONT]
    [FONT=DejaVuSansCondensed,Book, sans-serif](3) Werden Jugendliche am Samstag beschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche (§ 15) durch Freistellung an einem[/FONT]
    [FONT=DejaVuSansCondensed,Book, sans-serif]anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche sicherzustellen. In Betrieben mit einem Betriebsruhetag[/FONT]
    [FONT=DejaVuSansCondensed,Book, sans-serif]in der Woche kann die Freistellung auch an diesem Tag erfolgen, wenn die Jugendlichen an diesem Tag keinen[/FONT]
    [FONT=DejaVuSansCondensed,Book, sans-serif]Berufsschulunterricht haben.[/FONT]
    [FONT=DejaVuSansCondensed,Book, sans-serif](4) Können Jugendliche in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 am Samstag nicht acht Stunden beschäftigt werden,[/FONT]
    [FONT=DejaVuSansCondensed,Book, sans-serif]kann der Unterschied zwischen der tatsächlichen und der nach § 8 Abs. 1 höchstzulässigen Arbeitszeit an dem[/FONT]
    [FONT=DejaVuSansCondensed,Book, sans-serif]Tag bis 13 Uhr ausgeglichen werden, an dem die Jugendlichen nach Absatz 3 Satz 1 freizustellen sind.[/FONT]

    [FONT=Times New Roman, serif]Die Antwort lautet, JA, wenn der Samstag anderweitig ausgeglichen wird.[/FONT]

    5 Muss ich mir aus den Fingern saugen, da steig ich nicht durch.
    Ich hau mal raus was mir im Kopf summt. soll eher eine Gedankenstütze sein.

    [FONT=Times New Roman, serif]Aufgabe 5.)[/FONT]

    [FONT=Times New Roman, serif]Bei der Vertriebsform werden Handelsunternehmen (gelegentlich auch deren Handelsaktivitäten) verstanden, die Waren verschiedener Hersteller beschaffen, zu einem Sortiment zusammenfügen und an nicht-gewerbliche Kunden, das heißt Verbraucher bzw. Letztverwender, verkaufen. Im Gegensatz dazu verkauft der Großhandel an gewerbliche Kunden, das heißt Wiederverkäufer, und so genannte Großverbraucher (Kantinen, Mensen und ähnliche). Als Abgrenzungskriterium gilt nicht die verkaufte Warenmenge, sondern der jeweils ausschließliche oder überwiegende Kundenkreis des Handelsunternehmens [/FONT]

    [FONT=Times New Roman, serif]Die Vertriebsform eines Einzelhandels bestimmt die Art und Weise, wie Produkte in den verschiedenen Märkten angeboten und verkauft werden sollen[/FONT]

    [FONT=Times New Roman, serif]Als Beispiel Milka Schokoladentafeln.[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Milka liefert, mittlerweile einen Eigenen Aufsteller mit, in dem die Schokolade einsortiert werden soll, um sich von den anderen Herstellen abzuheben.[/FONT]

    [FONT=Times New Roman, serif]Darum geht es bei Markenprodukten doch. SICH VON DEN ANDEREN ABZUHEBEN.[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Markenprodukte müssen gut sichtbar platziert werden. In einer angenehmen Sichthöhe, von weitem erkennbar, farblich extravagant, eventuell im Prospekt beworben.[/FONT]

    [FONT=Times New Roman, serif]KINDER-SCHOKOLADE macht das seit Jahren sehr erfolgreich. Überraschungseier, sind schon seit Jahren in einer Augenhöhe, die einem erwachsenem Menschen nicht auffällt. Aber einem Kind das an der Kasse steht oder im Kindersitz des Einkaufswaagen sitzt, fällt es sofort auf. Hier steckt viel Psychologie dahinter. Selbst die Farbe ist Mit ROT-WEISS so gewählt, dass dies im Gehirn keinen Warnimpuls auslöst. SCHWARZ-ROT oder GELD-SCHWARZ, löst im Gehirn eine über 100.000 Jahre einprogrammierte Alarmierung aus.[/FONT]

    [FONT=Times New Roman, serif]Die Vertriebsform, die ich für den Vertrieb von Markenartikeln im Einzelhandel wähle, muss immer auf das Produkt zugeschnitten sein. Markenprodukte beinhalten einen Gewissen Qualitätsanspruch oder eine bestimmte Dienstleistung, ein Gefühl von Sicherheit. „Diese Marke ist toll, das kaufe ich weil ich mich dabei sicher fühle!“ ( das sollte übrigens der Verkäufer immer sagen „da könne SIE sich SICHER sein“, dadurch verkauft man ungemein mehr)..[/FONT]

    [FONT=Times New Roman, serif]Also wenn ich ein solches Produkt vertreibe, lass eich mir mittels Merchandising vom eigentlichen Hersteller helfen. Aufsteller, Werbeplakate, Sonderaktionen... [/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Aber auch mit Infoblättern und Handouts. Der Fachverkäufer im Warenhaus, dem Kiosk, der Tankstelle, dem Möbelhaus, dem Schuhgeschäft, dem Autohus..... egal wo. Wenn er eine Marke verkauft, dann sollte er alles was für den Kunden wichtig ist, darüber wissen.[/FONT]

    [FONT=Times New Roman, serif]Aufgabe 4.)[/FONT]

    [FONT=Times New Roman, serif]Der Wandel in den Aufgaben der Distribution von Fotoapparaten vom Verkäufermarkt, zum Käufermarkt, zeigt sich wie folgt.[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Aufgabe der Distribution ist es, die produzierte Ware in den Handel und an den Käufer zu bringen.[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Heute stellt sich da eine einzige existenzielle Frage:[/FONT]
    „[FONT=Times New Roman, serif]Habe ich überhaupt die richtige Ware / Produkt für den richtigen Kunden?“[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Früher hatte ein Fotoapparaten nur eine Aufgabe. Möglichst scharfe Fotos zu machen. Heute ist dass schon etwas anders. Der Markt für Fotoapparate hat sich in verschiedene Gruppen zersplittert.[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Hobbyfotografen, Profifotografen, Leute die mehr oder weniger Wert auf eine Videofunktion legen.[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Während Hobbyfotografen auf die Auflösung achten, will der Modellfotograf zusätzlich eine rasche Bildfolge erzeugen können. Hier sind also mehrere Wege einzuschlagen. Da ein Hersteller heute den verschieden Gruppen gerecht werden will, stellt er auch verschiedene Typen her.[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Die Hobbykamera wird wohl im Warenhaus angeboten werden, zusammen mit hunderten anderen. Der Halbprofi wird wohl in den Fachhandel gehen und nach einer persönlichen Beratung kaufen. Der echte Profi wird vielleicht eher auf einer speziellen Messe zu dem Thema seine Eindrücke verarbeiten und dann eine Kaufentscheidung über den Katalog, den Messestand oder das Internet (Im Direktabsatz) treffen. Der sportliche Typ, der auch Videos drehen will, Beispielsweise ein Basejumper, wird sich wohl im Sportgeschäft beraten lassen. Also hier ein Absatzweg in der Grauzone.[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Der Hersteller eines Fotoapparates muss also den Vertriebsweg und die Distribution dem Produkt anpassen. Das Produkt und seine Eigenschaften entscheiden dies. Denn die 2.500 Euro Kamera mit eigenem Zubehörkoffer und Leichtmetallstativ im extra dafür angefertigtem Rucksack (gepolstert und wasserdicht) …. wird wohl im Warenhaus neben den Digitalkameras für 50 € hoffnungslos untergehen.[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Deshalb lautet die Schlussfrage: „An welche Gruppe will ich das Produkt vertreiben?“[/FONT]

    [FONT=Times New Roman, serif]Aufgabe 3.)[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]a) SPEISEQUARK:[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Speise Quark ist ein Milchprodukt mit geringen Herstellungs- und Verpackungskosten. Die Gewinnmarge ist also relativ niedrig und bewegt sich sicher nur im Cent-Bereich. Deshalb ist es hier wichtig möglichst viel davon zu vertreiben um die Centbeträge durch die entsprechende Schlagzahl in eine rentables Maß zu heben.[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Hier bietet sich der Großhandel an. Der Hersteller liefert an den Großhandel und dieser vertreibt das Produkt weiter. [/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Vorteil: Große Stückzahlen werden abgenommen, eventuelle Lebensmittellagervorschriften, Lagerkosten.... bleiben im Machtbereich des Großhändlers.[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Nachteil: Großhändler ist Zwischenhändler und kauft billiger ein als der Endverbraucher.[/FONT]

    [FONT=Times New Roman, serif]b) ZIGARETTEN:[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Zigaretten sind eine frei erhältliche Droge oder auch Genussmittel, die doch einige Auflagen mit sich bringt. Verkauf erst ab 18 Jahren oder die Steuerbanderole. Hier bietet sich ebenfalls der Großhandel oder gar der Einzelhandel im Direktvertrieb an. Kartons können können direkt an den Großhandel oder die Einkaufsstelle der Einzehnadelskette versandt werden. Zigaretten werden allerdings zusehens unpopulärer, So dass sich der Vertriebsweg bestimmt bald ändern wird. Aber auch der Automatenverkauf für Zigaretten kommt nicht aus der Mode, heute mit Zusatzgeräten , die dass Alter des Käufers durch ID der Personalausweises oder der Bankkarte bestimmen.[/FONT]

    [FONT=Times New Roman, serif]c) VIDEORECORDER:
    der Videorecorder oder heute vielleicht der DVD-Recorder, ist ein Elektrogerät, das sich viele Menschen gerne sehr genau auswählen. Ein solches Gerät wird meist für mehrere Jahre angeschafft. Neben technischen Raffinessen und Ausgereiftheit des Gerätes können Farbe, Form und Bekanntheitsgrad des Herstellers die Kaufentscheidung weiter beeinflussen. Hier bietet sich der Fachhandel ( Waren haus) für Elektronik oder gar der Direktvertrieb ( Versandhandel) über Katalog und Internet an.
    [/FONT]

    [FONT=Times New Roman, serif]Vorteil: im Direktvertrieb entscheidet man selbst mittels intensivem oder weniger intensivem Werbeaufwand wie stark das Gerät in den Fokus des Verbrauchers rückt..[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Nachteil: Im Katalog oder Internet, kann man das Gerät nicht in die Hand nehmen, was bei manchem Käufer entscheidend sein kann. Weiter unterliegt das Gerät im Fachhandel dem direkten Vergleich zu anderen Geräten.[/FONT]


    • [FONT=Times New Roman, serif]VERSCHREIBUNGSPFLICHTIGE ARZNEIMITTEL:
      hier den richtigen Vertriebsweg zu finden, stellt ein echte Problem dar. Einerseits muss jedes Medikament, dass in Deutschland in den Handel gehen soll gründlich geprüft und zertifiziert sein. Ohne Freigabe, darf kein Medikament in Deutschland verkauft werden. Hier ist nur der Direktvertrieb ( Fahrverkauf) oder der lizenzierte Großhandel denkbar. Der Direktvertrieb an Apotheken, Ärzte oder Krankenhäuser kann von Reisenden getätigt werden. Der lizenzierte Fachgroßhandel vertreibt im Fernabsatzgeschäft. Weiter ist bei verschreibungspflichtigen Medikamenten die Dokumentation der Verkauften und abgegebenen Arzneimittel streng zu dokumentieren.
      [/FONT]

    [FONT=Times New Roman, serif]Aufgabe 2.)[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]a)[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Die fünfziger Jahre des 20. Jahrhunderts waren geprägt durch die Befriedigung des aus Kriegs- und Nachkriegszeit resultierenden Nachholbedarfs. Der Verbraucher rückte mit seinen steigenden Ansprüchen immer mehr in den Mittelpunkt der Hersteller und des Handels. So vollzog sich der Übergang vom Verkäufer zum Käufermarkt. Der wesentliche Unterschied lässt sich in einem Beispiel gut erklären. Früher ging jeder im Dorf zu einem einzigen Händler, der so gut wie alles hatte. Dort war der Händler König und bestimmte Preise, bevorzugte Käufer und Sortiment. Oder anders gesagt, man fühlte sich in seiner Struktur sicher, schließlich muss der Kunde ja bei uns kaufen. Nachdem allerdings der Krieg vorbei war und man nicht mehr an Resourcen sparen konnte, steigen die Ansprüche der Leute. Man wollte den Krieg und Strapazen und Entbehrungen vergessen. Ein kleines Beispiel. Vor oder während des Krieges und besonders in der den ersten 5 Jahren der Nachkriegszeit, war es nicht wichtig, welche Schuhe man hat, es war nur wichtig, DASS man welche hatte. Danach stiegen die Ansprüche und es mussten erst passende, dann schöne und schließlich modische Schuhe sein.[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]b)[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Heute geht jeder in das Geschäft, dass seiner Meinung nach das beste Angebot hat. In diesem Jungle von angeboten, versucht nun jeder Händler, die Kunden mit lockenden Angeboten zu sich zu holen.[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Die großen Veränderungen im Strukturwandel des Handels sind im wesentlichen die 3 folgenden.[/FONT]

    • [FONT=Times New Roman, serif]Integration der Groß- und Einzelhandelsstufe:
      allmähliches zusammenwachsen: der beiden Handelsstufen, Zentralisierung des Einkaufs, Folge >> Senkung der Dispositionsstellen im Handel, aus sich der Industrie.
      Angliederung an neue Vertriebswege, Zusammenfassung verschiedener Vertriebsstrukturen unter einem Dach, (Großhandel, Einzelhandel, Fachhandel)
      [/FONT]

    • [FONT=Times New Roman, serif]Konzentration des Handels:
      Geschäftskonzentration auf Einzehlhandelsebene, Verminderung der Distributionsstellen. Konzentration auf strategisch wichtige Punkte
      („wo-ist mein Kund-Prinzip“)
      [/FONT]

    • [FONT=Times New Roman, serif]Handelsmarketing:
      Ausrichtung aller Maßnahmen auf den Kunden „Kundenbezogenheit“, alle Maßnahmen zum Absatz werden selbst geplant und nach unten delegiert. Dies dient der Findung der wirksamsten Kombination der Marketingaktivität
      [/FONT]

    [FONT=Times New Roman, serif]Aufgabe 4:[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]a) [/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]durch ein solches Verhalten, entsteht schnell der Eindruck, dass die Mitarbeiter Ihre Arbeit oder Ihren Arbeitsplatz nicht als ausreichend wichtig erachten und mit dieser Handlung gezielt der Arbeit, länger als die Pause es vorsieht, fern zu bleiben.[/FONT]

    [FONT=Times New Roman, serif]b) [/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Ich denke das dieses Verhalten nach Alderfer zu erklären ist. Das Bedürfnis nach Selbstverwirklichung ist nicht erfüllt und gilt unter den Mitarbeitern wohl auch als nicht erreichbar. Die Mitarbeiter fühlen sich von Ihrer Arbeit nicht unbedingt gefordert oder suchen eine Herausforderung. Als Führungskraft muss man dem einzelnen Mitarbeiter Handlungsanreize bieten, die dem individuellen Entwicklungsstand angemessen sind[/FONT]

    [FONT=Times New Roman, serif]c)[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Die Mitarbeiter müssen ihre Arbeit für wichtig erachten, die zwar Pausen zulässt aber danach wieder den unbedingten Einsatz fordert. Anreize könnten sein, die Mitarbeiter in Teams einzuteilen deren unterschiedliche Leistungen an eine Tafel projiziert werden mit dementsprechenden Anreizen (Provisionen, Sonderurlaub). Allerdings sollten die Projekte oder Aufgabenfelder so verteilt werden das die Vorzüge jeder Gruppe einmal zum tragen kommen oder man wechselt die Gruppen regelmäßig durch um Anreiz zu bieten und gesunden Wettkampf zu fördern.[/FONT]

    [FONT=Times New Roman, serif]Hier liegt eine grob fahrlässige Störung im Vertrauensbereich (Straftat) vor, die mit vollen Bewusstsein und mit Vorsatz der persönlichen Bereicherung begangen wurde. Somit ist eine besondere schwere der Schuld erkennbar.[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Dies allein, rechtfertigt bereits eine „fristlose Kündigung“[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Der Kündigungsgrund wurde am 30.6.2005 bekannt (dies war ein Donnerstag) nach [/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Nach § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB muss die außerordentliche Kündigung innerhalb eines Zeitraums von 2 Wochen erfolgen, nachdem der Kündigungsberechtigte von der Tatsache erfahren hat, die die Kündigung rechtfertigen.[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Diese Frist ist eine sogenannte Ausschlussfrist, d.H. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Kündigung aus eben diesem Grund rechtlich unwirksam. Ganz gleich wie schwerwiegend die Tat auch war.[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Bei der Berechnung dieser Frist gilt jedoch, DASS DER TAG DER KENNTNISNAHME NICHT MITGERECHNET werden darf. Die Frist beginnt erst mit dem verabfolgendem Tag. Unter dem Begriff der Kenntnisnahme versteht man die einwandfreie, feststehende Tatsache. Wenn z.B. die Straftat des Arbeitnehmers erst noch genau untersucht werden muss, um die Schuld eindeutig festzustellen, so beginnt die Kündigungserklärungsfrist hier noch nicht, sondern erst mit der einwandfreien Feststellung der Umstände.[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Somit beginnt in diesem Fall die Kündigungserklärungsfrist erst am Freitag den 1.7.2005.[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Somit ist auch klar, dass die fristlose Kündigung am 15.7.2005 (am letzten Tag der Frist) ausgesprochen wird.[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Das Arbeitsverhältnis von Frau König Bach könnte somit bereits am 15.7.2005 enden.[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Die 2 Wochen Kündigungsfrist die ihr eingeräumt werden, können nur als Auslauffrist angesehen werden um die Folgen der Kündigung etwas abzumildern.[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif]Somit endet das Arbeitsverhältnis von Frau König-Bach am 31.7.2005.[/FONT]

    Aufgabe 3)

    § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn

    • 1.er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
    • 2.seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.


    (2) Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Absatzes 1 gilt auch eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt. Dasselbe gilt für einen Abbruch der Schwangerschaft, wenn die Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird, die schwangere Frau den Abbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen.

    • Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.


    Durch die bewusste Einnahme von nicht lizenzierten Medikamenten, kann in diesem Fall, Frau Müller eine grob fahrlässiges Eigenverschulden eingeräumt werden. Dadurch hat sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.


    Aufgabe 4.)

    Die Antwort auf diese Frage ist ein zweischneidiges Schwert.
    Einerseits hat Herr Wendt vom logischen Verständnis her den Anspruch auf Gleichbehandlung.
    Allerdings steht hier die Vertragsfreiheit im Raum.
    Herr Wendt hätte besser verhandeln müssen. Sonst müssten alle Gehälter für die verschiedenen Tätigkeitsfelder gezahlt werden gleich sein, unabhängig von Betriebszugehörigkeit zum Beispiel.
    Allerdings könnte Herr Wendt kündigen wenn er die Erhöhung nicht bekommt.
    Allerdings rechtlich gesehen, besteht kein Anspruch auf die Erhöhung

    Im Heft Seite 36 :suche:

    Ermittlung des Planungsaufwands

    Aufwand = Dauer x Anzahl RessourcenDabei liegt eine Nettowert von den geschätzten Arbeitstagen vor, der noch um die Realbedingungen ergänzt werden muss. So kommen noch weitere Arbeitstage für die Projektleitung oder gar die Qualitätssicherung hinzu.

    Beispiel

    Nettoaufwand laut Schätzung: 100 Arbeitstagen
    + Qualitätssicherung 5 Arbeitstage
    + Projektleitung 10 Arbeitstage

    = Gesamt 115 Arbeitstage

    Die Lösung steht im Heft auf Seite 15, 16 mit 5 Minuten lesen, weißt Du was Du machen sollst.
    Die Klassifizierung der Risiken aufzählen und ein kleines Beispiel zu jedem geben.:besserwisser:

    ganz fleißige basten noch eine Kleine Risikobewertungsmatrix wie auf Seite 15 im Heft. :eek: