a) Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung (auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall genannt) bis zur Dauer von 6 Wochen ( § 3 Entgelttorfzahlungsgesetz)
Und er hat Anspruch auf medizinische Versorgung.
b) bis zur Dauer von 6 Wochen ( § 3 Entgelttorfzahlungsgesetz)
c) 100% für die Dauer von 6 Wochen, danach wird Krankengeld gezahlt. Das Krankengeld beträgt 70% des wegen Arbeitsunfähigkeit entgangenen regelmäßigen Arbeitsentgeltes; es darf jedoch 90 % des Nettoeinkommens nicht übersteigen.