Beiträge von Maklerin86

    Hallo,
    ich hänge total an einer Aufgabe. Vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen.

    Ein Arbeitgeber ist Mitglied des Arbeitgeberverbandes. Am 31.12.2010 tritt er aus dem Verband aus.
    Der maßgebende Lohntarifvertrag (LTV) endet erst am 30.06.2011. Am 01.04.2011 wird ein neuer LTV
    abgeschlossen, der am 01.07.2011 in Kraft tritt. Am 01.03.2010 stellt der Arbeitgeber neue Arbeitnehmer ein, mit
    denen er einen untertariflichen Lohn vereinbart (etwa 10 % unter dem letzten Tariflohn).
    Diese sind Gewerksschaftsmitglied.

    Frage: Durfte er am 01.03 vom aufgekündigten TV abweichen und untertariflihce Löhne vereinbren?

    Danke schon mal für Eure Hilfe!