Hallo.
Ich bin auch gerade bei der Aufgabe 4. Bei 4a) hab ich 30.000 € Körperschaftssteuer raus. Aber bei Aufgabe 4b) bin ich mir wirklich total unsicher. Hat jemand das gleiche Heft? (die Aufgabe ist die Gleiche wie weiter unten) Ich habe ein Ergebnis von 4.007,05 Euro anfallende Einkommensteuer - aber ist das wirklich richtig???
Viele Grüße - Melli
Alles anzeigenHallo, alle Zusammen,
ich stehe total auf dem "Schlauch" und brauche dringende Hilfe. Ich kapiere einfach nicht, wie man die Körperschaftssteuer berechnet.
Die Aufgabe lautet:
4a) Alleiniger Gesellschafter der Asterix-GmbH ist Karl Asterix. Die GmbH erzielte im Kj. 2008 einen Bilanzgewinn von 100.000 Euro. Die folgenden Sachverhalte haben sich bisher in der BIlanz erfolgswirksam ausgewirkt:
Aufgrund von erheblichen Investitionen erhielt die GmbH im Kj. 2006 eine steuerfreie Investitionszulage in Höhe von 40.000 Euro.
Die GmbH hat für das Kj 2008 10.000 Euro Körperschaftsteuervorauszahlungen geleistet. Am Jahresende wurde noch eine Körperschaftsteuerrückstellung von 20.000 Euro gebildet.
Das Geschäftsführergehalt von Karl Asterix ist unangemessen hoch. Statt der tatsächlich gezahlten Vergütung von 100.000 Euro sind nur 80.000 Euro angemessen.
Karl Asterix hat ein Gebäude an die GmbH vermietet. Die GmbH zahlt hierfür 50.000 Euro, ortsüblich wären 40.000 Euro.Wie hoch ist die für das Kj 2008 festzusetzende Körperschaftssteuer? Der Solizuschlag ist dabei außer Acht zu lassen.
4 b)
Im Kalenderjahr 2009 erfolgt eine Gewinnausschüttung der GmbH an den GEsellschafter Karl Asterix in Höhe von 60.000 Euro. K.A. hat außerdem noch einen Bruttoarbeitslohn in Höhe von 80.000 Euro und bezieht noch aus einer Festgeldanlage 10.000 Euro Zinsen.
Die bei K.A. abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen betragen 6.000 Euro, die abzugsfähigen sonstigen Vorsorgeaufwendungen 1.200 Euro.Wie hoch ist die bei dem ledigen K.A. anfallende Einkommensteuer?
Unterstellen Sie dabei, dass K.A. einen persönlichen Steuersatz von 35 % hat (Grundfreibetrag wird hierbei nicht abgezogen). Die Vorsorgepauschale ist nicht zu berechnen.Ich wäre sehr dankbar, wenn mir das jemand erklären könnte. Im Heft ist das nicht gut beschrieben (und ohne Beispiel!) und die Gesetze, die ich "studiert" habe, helfen mir leider auch nicht viel weiter.
Rubinchen