Beiträge von NHuber

    Hallo,
    hast Du hier evtl. schon eine Antwort?! Ich komme hier nicht ganz weiter.
    bei a hätte ich gemeint, dass die außerplanmäßige Afa korrekt ist, da von voraussichtlicher Wertminderung ausgegangen werden kann § 254 (3) S.3 HGB
    Die Privateinlage von 40 TEUR muss korrigiert werden auf sonst.betr. Erträge. -> diese können wieder außerbilanziell gekürzt werden § 60 (2) EStDV
    Die Notarkosten bleiben bestehen.

    bei b) hätte ich gesagt, dass er über die 40 TEUR eine Rücklage nach § 6 b (10) EStG bilden kann für max. 4 Jahre.

    Auswirkung auf steuerlichen Gewinn hat ja nur die Hinzurechnung der aufgedeckten stillen Reserven über 40 TEUR.

    Ist das so richtig?! Kannst Du mir hier weiterhelfen?
    Danke & LG
    Nicole

    Hallo Zusammen,

    hab erst bei ILS angefangen, den Bilanzbuchhalter zu machen.

    Folgende Hefte habe ich bereits bearbeitet:

    ArbM 1
    BeBB 1/N
    GrRe 1
    BuJa 1
    BuJa 2
    BuJa 3
    BuJa 4
    FiBi 1
    FiBi 2

    Wenn jemand Hilfe braucht oder mir evtl. Hilfe für die ganzen kommenden Hefte anbieten würde...
    würde ich mich freuen!!!

    LG
    Nicole