Hallo,
hast Du hier evtl. schon eine Antwort?! Ich komme hier nicht ganz weiter.
bei a hätte ich gemeint, dass die außerplanmäßige Afa korrekt ist, da von voraussichtlicher Wertminderung ausgegangen werden kann § 254 (3) S.3 HGB
Die Privateinlage von 40 TEUR muss korrigiert werden auf sonst.betr. Erträge. -> diese können wieder außerbilanziell gekürzt werden § 60 (2) EStDV
Die Notarkosten bleiben bestehen.
bei b) hätte ich gesagt, dass er über die 40 TEUR eine Rücklage nach § 6 b (10) EStG bilden kann für max. 4 Jahre.
Auswirkung auf steuerlichen Gewinn hat ja nur die Hinzurechnung der aufgedeckten stillen Reserven über 40 TEUR.
Ist das so richtig?! Kannst Du mir hier weiterhelfen?
Danke & LG
Nicole