Hallo nochmal
Ich habe jetzt nach einer kleinen Pause wieder angefangen zu lernen,und mußsagen ich seh vor lauterRechtsbehelfsfristen,Festsetzungsverjährung,Zahlungsverjährung undSteuerbescheiden keine Zahlen mehr
Aufgabe 1 Habe ich jetzt so beantwortet:
Berechnung:
Bekanntgabe : 25.11.2010
Beginn der Rechtsbehelfsfrist 27.12.2010
Die Dauer beträgt einen Monat nach Bekanntgabe
Bedeutet also ,das der Einspruch noch fristgerecht eingelegt wurde,und zwar amletzten Tag der Einspruchsfrist.
Aufgabe 2
a)Die Steuerpflichtige A hat ihre Einkommensteuererklärung 2008erst am 30.11.2010 beim Finanzamt eingereicht
b)Die Steuerpflichtige A hat ihre Einkommensteuererklärung 2008erst am 01.02.2011 beim Finanzamt eingereicht
Ermitteln Sie bitte den Beginnund das Ende der Festsetzungsverjährungsfrist für die oben genannten Fälle .GehenSie davon aus, das kein Fall der leichtfertigen Steuerverkürzung oderSteuerhinterziehung vorliegt.
Antwort zu Aufgabe 2 :
a)DieFestsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres der Abgabe der Steuererklärung,alsoam 01.01.2011 und endet nach vier Jahren mit Ablauf des 31.12.2014
b)DieFestsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres der Abgabe der Steuererklärungalso am 01.01.2012 und endet nach vier Jahren mit Ablauf des 31.12.2015
Meine Frage wäre,liege ich damit jetzt richtig ? Würde michüber jede Unterstützung freuen,und bedanke mich im voraus ……
liebe Grüße Buchhalternase