Hallo hape,
vielen Dank für deine Hilfe.:)
Gruß
Mandauspatz
Hallo hape,
vielen Dank für deine Hilfe.:)
Gruß
Mandauspatz
Hallo,
bräuchte dringend Hilfe im Fall 3 ReWe 24, hänge dort irrgendwie fest. Vielleicht kann mir jemand helfen. Vielen Dank im Voraus.
folgende Frage:
Lehmann hat sich von der Bremer Bank einen Kredit von 2500€ zu 8% (jährlich) für zwei Jahre gewähren lassen, das Darlehen jedoch nicht vereinbarungsgemäß, nämlich bis zum 10.01.20.., zurückgezahlt. Jetzt fordert die Bank von ihm 10% erhöhte Zinsen wegen Verzugs (einschließlich der 8% Normalzins). Sie verweist dabei auf Ziffer 7 ihrer Geschäftbedingungen, wo es heißt:"Im Verzugsfall können als Verzugszinsen weitere zwei Prozent über den bisherigen Zinssatz hinaus gefordert werden." Lehmann hält die Forderung für unberechtigt, obgleich er im Kreditvertrag auf die Geschäftsbedingungen der Bank hingewiesen worden ist.
Frage: Was meinen Sie dazu? (Vergessen Sie bitte niemals die Begründung, d.h. den Hinweis auf den für den Interessenkonflikt maßgebenden Rechtsgrundsatz.)
Wäre toll wenn mir da jemand helfen würde.
Danke
Hallo,
versuche mich soeben an denEinsendeaufgaben des Heftes ReWe 4/N. Bin soeben bei Fall 2angekommen und sitze schon einige Zeit davor, komme aber leider nichtweiter. Wie würdet ihr den Fall sehen? Ich weiß nicht so recht, obich Speer jetzt als Privatperson betrachten soll, da er ein neuesWohnzimmer hat oder ob ich ihn als Unternehmer definieren sollte, daes heißt er sei Spediteur.? Wird die Wohnung demzufolge dann privatoder gewerblich genutzt. Eigentlich stellt man doch keinenSchreibtisch ins Wohnzimmer, oder doch?
Hier die dazugehörige Frage:
Als Spediteur Speer nach einerstürmischen, regnerischen Nacht sein neues Wohnzimmer betritt, siehter, dass es durchgeregnet hat. Auf dem Schreibtisch sind durch dasRegenwasser Flecken entstanden, die sich nicht mehr völligbeseitigen lassen. Dafür fordert Speer vom Vermieter Zahlung500,00€. Dieser lehnt es mit dem Hinweis ab, er könne nichtsdafür, die Schuld liege beim Dachdecker, der zwei Ziegel bei derkürzlichen Reparatur nicht richtig befestigt habe.
a) Hat Speer einen Anspruch aufSchadensersatz?
b) Sehen sie für den Fall einergerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Speer und seinemVermieter für Speer Beweisschwierigkeiten?
Ich hoffe es kann mir Jemand dazu einenTipp geben, wie ich diese Sache am Besten lösen könnte.
Vielen Dank
Grüße mandauspatz