Hallo Jürgen,
also im Regelfall hat die Firma keinen Anspruch auf die Nachzahlung, da der Fehler bei der Firma und nicht beim Kunden lag. Auch bei defekt der Ware darf die Firma dem Kunden höher wertige Ware geben aber keine geringere.
Hoffe das hilft die etwas weiter. Ansonsten nimm dir das BGB zur hilfe.