Fußnoten bei juristischer HA Liqua 19. Juni 2011 um 13:36 Ich habe eine Frage bezüglich der Fussnoten bei juristischen Arbeiten.Wann kommt bei einem Gerichtsurteil ein "vgl." davor?Also was wäre der Unterschied zwischen1. vgl. BAG NZA 1990, 434.2. BAG NZA 1990, 434.