Hallo,
ich hätte da auch einige Fragen, bitte versucht sie mir soweit es geht zu beantworten
1) Wir haben am Ende des Jahres 2009 mit der Dachreperatur eines Betiebsgebäudes begonnen. Durch den strengen Wintereinbruch mussten die Reparaturarbeiten Unterbrochen werden. Anfang März 2010 werden die Arbeiten wieder aufgenommen und abgeschlossen. Die Gesamtkosten werden auf 25.000 € geschätzt.
--> mein Buchungssatz:
--> sonstige betriebliche Aufwendungen 25.000 /sonstige Rückstellungen 25.000 €
meine Frage ist ob meine Lösung stimmt ? Ich bin mir nämlich furchtbar unsicher, da es für mich zu einfach vorkommt und im Gesetz (§6(1)Nr.2 EStG) steht auch, dass man einen TEilwert ansetzen muss. Es steht aber nicht wie der Teilwert zu berechnen ist
2. Ist die Pension immer (d.h. unterm Jahr, und am Bilanzstichtag (Jahresende)) mit dem Teilwert als Pensionsrückstellung zu verbuchen? Oder habe ich da was falsch verstanden? Oder gibts da irgendwelche Regeln oder Ausnahme?
Liebe Grüße