Beiträge von Alina

    Hallo Lilliane,
    hier die Aufgabe Inkl. Korrektur.


    Aufgabe 4

    Gewinn lt. Handelsbilanz 2011 41.200 €
    + Zuführung zu den Rücklagen 5.800 €
    = Handelsrechtlicher Jahresüberschuss 47.000 €
    = Gewinn lt. Steuerbilanz 47.000 €
    + vGA (zu hohes Geschäftsführergehalt 100.000 € – 90.000 €) 10.000 €
    + nicht abziehbare Steuern einschließlich Nebenleistungen
    - (Körperschaftsteuervorauszahlung 5.000 € + Säumniszuschlag 200 €)§ 10 Nr.2 5.200 €

    - KöSt rückstellung § 10 Nr. 2 5800

    - Geldbußen § 4 Abs.5 Nr.8 EStG 500 €

    + Gewerbesteuer § 4 Abs-5b 14.300 €

    + sämtliche Spenden (DRK 20.000 €+ Parteispende 3.000 €) 23.000 €
    - Investitionszulagen (steuerfrei) 10.000 €
    = steuerlicher Gewinn 90.000 €
    = Summe der Einkünfte 90.000 €
    - abzugsfähige Spenden und Beiträge (20% von den Einkünften, 90.000€ )
    § 9 Abs.1Nr.2KStG 18.000 €
    = Gesamtbetrag der Einkünfte 72.000 €
    = Zu versteuerndes Einkommen 72.000 €
    Festzusetzende Körperschaftsteuer 15% vom zu versteuernden Einkommen 10.800 €
    Die tarifliche Körperschaftsteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen i. S. von § 7 Abs. 1 KStG und beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens.
    Gemäß § 8 Abs. 3 Satz dürfen KStG Gewinnausschüttungen (vGA) das Einkommen nicht mindern, sie sind dem Gewinn lt. Handelsbilanz wieder zuzurechnen.
    Die Körperschaftssteuerrückstellung in Höhe von 5.800 € erhöhen den Gewinn. Die Körperschaftssteuervorauszahlungen in Höhe von 5.000 € unterliegen gemäß § 10 Abs. 2 KStG einem Abzugsverbot. Der Gewinn muss um 5.000 € erhöht werden.

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    Nicht abziehbare Aufwendungen sind:

    - Säumniszuschlag in Höhe von 200 € gemäß § 10 Nr. 3 KStG
    - Bußgeld in Höhe von 500 € gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG
    - Gewerbesteuervorauszahlung in Höhe von 14.300 € § 4 Abs. 5b EStG
    Der ermittelte Bilanzgewinn wird außerbilanziell um steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen erhöht und um steuerfreie Erträge vermindert.
    Die 3.000 € Spende an eine politische Partei ist bei der Körperschaftssteuer nicht abzugsfähig.
    Abzugsfähig ist die Spende für das Deutsche Rote Kreuz in Höhe von 20 % des Einkommens. Der abzugsfähige Höchstbetrag ist somit 90.000 € x 20 % = 18.000 €.

    Hallo Tigerlilli,

    danke für deine Atwort. Jetzt habe ich meine Fehler gefunden. Warum hast du die Kreditprovision von 6.000 € nicht dazugerechnet? Ich hab jetzt Folgendes:


    Hinzurechnungen nach § 8 GewStG:


    600.000 € Darlehen mit Zinssatz von 7 % + Kreditprovision 6.000 € = 48.000 €

    20 % von 108.000 € (9.000 € x 12 Monate) = 21.600 €


    50 % von 144.000 € (12.000 € x 12 Monate) = 72.000 €


    100 % von 4.000 € = 4.000 €

    Summe 145.600 €

    - Freibetrag 100.000 €

    = Verbleibender Betrag 45.600 €

    Von dem verbleibenden Betrag von 45.600 € werden gemäß § 8 Nr. 1 GewStG 25 % also 11.400 € dem Gewinn hinzugerechnet.

    Kürzungen nach § 9 GewStG:

    Erhöhung um 40 % und Kürzung um 1,2 % des Einheitswertes:

    Einheitswert 450.000 €

    Zuschlag 40 % 180.000 €

    Summe 630.000 €

    630.000 x 1,2 % = 7.560 €


    Gewerbeverlust 2010 = 25.000 €


    Gewinn aus Gewerbebetrieb 2011 (§ 7 GewStG) 300.000 €

    + Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) 11.400 €

    - Kürzungen (§ 9 GewStG) 7.560 €

    - Gewerbeverlust 2010 (§ 10 a GewStG) 25.000 €

    = Gewerbeertrag 278.840 €


    Abrundung auf volle 100 € (§ 11 Abs. 1 GewStG) 278.800 €
    - Freibetrag (§ 11 Abs. 1 GewStG) 24.500 €

    = verbleibender Gewerbeertrag 254.300 €

    Gewerbeertrag x Steuermessbetrag (§ 11 Abs. 2 GewStG) 3,5 % von 254.300 € = 8.900,50 € x Hebesatz der Gemeinde (§ 16 GewStG) 410 % Stadt Koblenz = Gewerbesteuer 36.492,05 €

    Ich habe bei Aufgabe 1 folgendes:
    Summe Hinzurechnungen:170.600 €
    Summe Kürzungen:[FONT=&amp] 2.160 €[/FONT]
    [FONT=&amp]410 % Stadt Koblenz: Gewerbesteuer 38.156,65 €Wie hast du die Aufgabe 1 gelöst?

    [/FONT]

    Hallo Elli,

    ich brauche Hilfe bei STW02. Würdest du mir helfen?
    Ich habe bei Aufgabe 1 folgendes:
    Summe Hinzurechnungen:170.600 €
    Summe Kürzungen:[FONT=&quot] 2.160 €[/FONT]
    [FONT=&quot]410 % Stadt Koblenz: Gewerbesteuer 38.156,65 €[/FONT]
    Ist es richtig?

    Gruß,
    Alina

    Hallo Rosella,

    ich danke dir vielmals. Es ist echt super Hilfe zu bekommen und deine Antwort ist sehr hilfreich.
    Falls ich dir auch helfen kann melde dich. Mein Lehrgang ist Geprüfte Bürosachbearbeiterin und
    hab schon 24 Einsendeaufgaben fertig.

    Gruß
    Alina

    Hallo Rosella,

    Ich hab bei EUT01N alles bis auf die Aufgabe 8, die mit drei Abbildungen wo Baden-Württemberg immer auf platz 1 ist.
    Kannst du mir da helfen? Was genau soll ich schreiben?

    zum Teil nur, ich schicke dir die Korrektur.

    a) Bäcker um die Ecke = Handwerksbetrieb (warenproduzierendes Handwerk)
    b) Fischstand auf dem Wochenmarkt = Handelsbetrieb
    c) Bank = Kreditinstitut
    d) Schreinerei = Handwerksbetrieb (warenproduzierendes Handwerk)
    e) Hersteller von Elektrogeräten = Industriebetrieb (Investitionsgüter Konsumgüter- Industrie)
    f) Hersteller von Industrieanlagen = Industriebetrieb (Investitionsgüter Industrie)
    g) Privates Busunternehmen = Verkehrsbetrieb
    h) Winzer = Industriebetrieb (Konsumgüterindustrie) f Urproduktion
    i) Fahrschule = sonstige Dienstleistungsbetrieb
    j) Windkraft = Industriebetrieb (Grundstoffindustrie)
    8,5P/10

    Hi, ich bin neu hier, kann mir jemand sagen ob ich recht hab?
    noch bevor die Dozenten das machen :smash:

    Die Frage: Nennen sie die dazugehörigen Wirtschaftszweige.

    Meine Antwort:

    Bäcker um die Ecke= Handwerksbetrieb (warenproduzierendes Handwerk)
    Fischstand auf demWochenmarkt = Handelsbetrieb
    Bank = Kreditinstitut
    Schreinerei = Handwerksbetrieb (warenproduzierendes Handwerk)
    Hersteller vonElektrogeräten = Industriebetrieb (InvestitionsgüterIndustrie)
    Hersteller vonIndustrieanlagen = Industriebetrieb (InvestitionsgüterIndustrie)
    PrivatesBusunternehmen = Verkehrsbetrieb
    Winzer = Industriebetrieb (Konsumgüterindustrie)
    Fahrschule = sonstigeDienstleistungsbetrieb
    Windkraft = Industriebetrieb (Grundstoffindustrie)

    Danke :)