kann mir jemand bei den aufgaben helfen. folgende frage?
das finazamt gibt am 21.11 (Mittwoch) den Einkommenssteuerbescheid zur Post.
Der Bescheid ging beim Steuerpflichtigen am 22.11 ein.
Wurde der Einspruch fristgerecht eingelegt?
berechnen Sie bitte die Rechtsbehelfsfrist, indem Sie wie folgt vorgehen. Bekanntgabe,Beginn und Ende der Rechtsbehelfsfrist.
2 a. Der steuerpflichtige A hat ihre Einkommenssteuererklärung 2006 esrt asm 30.11.2008
beim Finanzamt eingereicht.
b. der steuerpflichtige B hat seine Einkommenssteuererklärung 2006 erst am 01.02.2009 beim finanzamt eingereicht.
Ermitteln Sie bitte den Beginn und das Ende der Festsetzungsverjährungsfrist
für die o. g. Fälle. gehen sie davon aus dass kein fall der leichtfertigen Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung vorliegt.
3. Der Einkommenssteuerbescheid 2008 vom Steuerpflichigen A ging am 02.07.2009 zur Post. am 10.10.2009 ging beim finanzamt eine kontrollmitteilung ein, aus der hervorghet, dass der steurpflichtige A seine Betriebseinnahmen aus Gewerbebetrieb in höhe von 10.000€ zu niedrig erklärt hat.
kann der Einkommenssteuerbescheid 2008 nach § 173 AO geändert werden.? Bitte begründen Sie ihre Antwort.
a. Ist eine Änderung nach § 173 AO möglich?
b. ist eine Änderung nach § 172 AO möglich?
Bitte begründen Sie Ihre Antwort.
für hilfe wäre ich sehr dankbar??
gruß
fabian