Genau das ist der § 241a HGB, den du zitiert hast. Allerdings hat meine Frau Maruska im 1.Jahr 500.000,- Umsatz und 40.000,- Gewinn um im 2.Jahr 400.000,- Umsatz und 50.000,- Gewinn, deshalb ist sie laut HGB befreit, meine ich ???
Beiträge von ich2010
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Hallo,
was ist denn mit dem § 241a HGB ? Ihr Jahresumsatz liegt doch nicht über 500.000,- und der Gewinn nicht über 50.000,- , also ist sie doch laut § 241a HGB befreit, da die §§ 238 - 240 HGB dann nicht greifen.
LG -
Hallo,
ich hänge auch etwas bei der Aufgabe 2. Allerdings meine ich, laut § 241a HGB ist sie befreit, zwecks Umsatz 500.00,- und Gewinn 50.000,- / Handelsrecht
Laut Steuerrecht besteht aber Buchführungspflicht, da sie eine Kauffrau ist und im HR eingetragen § 140 AO. Nur gewerbliche Unternehmen und Land- und Forstbetriebe sind laut Umsatz / Gewinn befreit § 141 AO.
Kann jemand weiterhelfen ?
Viele Grüße