Beiträge von ich2010

    Genau das ist der § 241a HGB, den du zitiert hast. Allerdings hat meine Frau Maruska im 1.Jahr 500.000,- Umsatz und 40.000,- Gewinn um im 2.Jahr 400.000,- Umsatz und 50.000,- Gewinn, deshalb ist sie laut HGB befreit, meine ich ???

    Hallo,
    ich hänge auch etwas bei der Aufgabe 2. Allerdings meine ich, laut § 241a HGB ist sie befreit, zwecks Umsatz 500.00,- und Gewinn 50.000,- / Handelsrecht
    Laut Steuerrecht besteht aber Buchführungspflicht, da sie eine Kauffrau ist und im HR eingetragen § 140 AO. Nur gewerbliche Unternehmen und Land- und Forstbetriebe sind laut Umsatz / Gewinn befreit § 141 AO.
    Kann jemand weiterhelfen ?
    Viele Grüße