Beiträge von cybersun

    ich habe eine Übersicht zur Lösung bekommen die ich ausfüllen soll und mit der komm ich einfach nich klar. den gefragten Netto-Planerlös habe ich denke ich aber jetzt soll ich die Realisierung der Erlöse in Stück ind den Monaten März - September angeben und ich habe keine Ahnung wie!!

    Weiß echt nicht weiter. Es geht um Aufteilung des Reingewinns wo ich nich genau weiß wie ich buchen muss bzw. was wirklich zur berechnung gehört.
    Hab gerechnet:

    Umsatzerl.
    - Aufw. Handelswaren
    = Rohgewinn

    Rohgewinn
    + sonst. Erträge
    - sonst. aufw.
    = Reingewinn

    Reingewinn / 5 = und dann mal 2 und mal 3 der A 2/5 und B 3/5 bekommt
    Bitte um hilfe!!

    Hallo zusammen,
    sitze auch an der Prüfung und wollte fragen ob ihr lösungen gefunden habt. sitze noch an Aufgabe 2 frage 18 und 15 sowie 16b wo ich nicht weiß welchen Betrag ich bei EWB nehmen soll.
    Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

    Hallo,
    ich sitze an meiner letzten Einsendeaufgabe mit buchhaltersoftware und habe diese durchgearbeitet allerdings einen Verlust von 102.739,80€ rausbekommen. Nun denke ich das es an den Buchungssätzen liegt und wollte fragen ob sie jemand diese mal ansehen könnte. Danke schon einmal.

    Grüße

    Hallo zusammen,
    ich habe die ESA zur Buchhaltungssoftware angefangen und Aufgabe 1 war auch noch easy. Aufgabe 2 dachte ich auch aber ich habe eine Abweichung von 845.478,70€ und weiß jetzt nicht ob das so sein muss oder ich doch was falsch gemacht habe. Bitte helft mir!

    LG Sandra

    Hallo,
    ich damit schon durch is ja ne weile her allerdings könnte ich hilfe bei den ESA´s BIL05;06 und TKK01 und eigentlich REK02 gebrauchen. Ich bin mit den ESA´s soweit fertig aber würde mich freun wenn mal jemand drüber sehn könnte und mir verbesserungsvorschläge geben könnte oder ob ich es so lassen kann.
    LG

    Komme bei dieser Aufgabe einfach nicht weiter hoffe mir kann einer helfen.

    philipp de reiss ist selbstständiger vertreter für kosmetika und körperpflegemittel. bei seinen kundenbesuchen lernt er die tochter patrizia der gut gehenden "parfümerie siegfried schön" kennen und lieben. die beiden heiraten und übernehmen das geschäft der eltern der frau patrizia de reiss, geb. schön.


    a) welche firmierung kann die neue einzelunternehmung haben? ( nennen sie mehrere lösungen unter angabe der paragraphen!)


    b) nehmen wir an philipp und patrizia haben gütertrennung vereinbart. sie wollen danach ihr geschäft als ohg führen. können sie das einzeluntehmen umgründen?


    c) anlässlich der erfolgreichen umgründung zu ohg wird auch die geschäftsgrundlage insofern erweitert, als philipp de reiss seine ehemaligen vertretungen "aktiviert" und mit einbringt; patrizia de reiss bring das geschäft ihrer eltern mit ein.


    - sind diese "kapitalanlagen" in ordnung?


    - können beide geschäfte überhaupt zu einer ohg zusammengefasst werden?


    d) für die bearbeitung der vertretungen wird ein prokurist bestellt. prüfen sie, ob die prokura auf diesen zweig des unternehmen beschränkt werden kann.

    Bei aufgabe 6 weiß ich nich wirklich was gefordert is hoffe es kann mir einer helfen!
    Aufgabe: Wann darf ein Produkt, das mit Verlust produziert wird,auf keinen Fall aus der Produktion genommen werden?

    Aufgabe 5
    Habe dies als Lösung aber weiß nich ob es richtig ist bin für hilfe dankbar!!

    Lösung
    Kalk. Abschreibung= 100.000,- €
    Kalk. Zinsen = 30.000,- €
    Raumkosten =2.000,- €


    Instandhaltung = Beschaffungswert * Prozentsatz
    1.000.000,- *5% =50.000,- €

    Instandhaltung = 100.000,- + 30.000,- + 2.000,- + 50.000,- = 182.000,- €

    Energiekosten = Verbrauchte KW/H * Kosten/KWH * Laufzeit/Jahr
    10KW * 0,50€ * 1200h/Jahr (75%) = 6.000,-

    Energiekosten + Instandhaltung =6.000,- +182.000,- = 188.000,- €


    Maschinenstundensatz bei einer Auslastung von 75 % im Jahr=188.000,- / 1200 = 156,67


    Auslastung von 100 % =188.000,- / 1600 = 117,50 €



    b) Differenz in Stunden = 1.600 h – 1.200 h = 400 h


    Kosten für nichtgenutzte Kapazität/Jahr= 113,75 €/h


    Bei einer Auslastung von 75 % entsteht jährlich ein Verlust von:
    400 h * 113,75 €/h (Satz ohne Energie) = 45.500,- €

    Ich sitze auch grad über STW02 und wollte fragen ob sich mal jemand meine Lösungen kann, da ich nich weiß ob ich genug geschrieben habe und so. Wäre echt toll!

    hier ist meine Lösung zu der Aufgabe kann mir jemand sagen ob diese richtig ist?

    Aufgabe:
    Im Kalenderjahr 2009 erfolgt eine Gewinnausschüttung der GmbH an den Gesellschafter KA in Höhe von 60.000€. KA hat außerdem noch einen Bruttoarbeitslohn in Höhe von 80.000,- und bezieht noch aus einer Festgeldanlage 10.000,- Zinsen.
    Die bei KA abzugsfähigen Altersvorgesaufwendungen betragen 6.000,-, die abzugsfähigen sonstigen Vorsorgeaufwendungen 1.200€.
    Wie hoch ist die Einkommenssteuer beim ledigen KA. persönlicher Steuersatz 35%(Grundfreibetrag wird nicht abgezogen) Vorsorgepauschale ist nicht zu berechnen.

    Lösung

    hier is meine Lösung zu 4b. kann mir einer sagen ob ich so recht habe?

    Summe der Einkünfte
    Bruttolohn 80.000,- davon 50% 40.000,-
    - Sparfreibetrag 750,-
    - Werbungskostenpauschbetrag § 9a Nr. 2 51,-
    Zu versteuernde Einkünfte 39.199,-
    - sonderausgaben Pauschbetrag § 10c 36,-
    Zu versteuerndes Einkommen 39.163,-
    * persönli. Steuersatz 35% 13.707,05€

    Zu entrichtene Einkommenssteuer 13.707,04€.

    Kapitalertragssteuer = Die Kapitalertragsteuer ist eine bes. Erhebungsform der Einkommensteuer. Ab 2009 gilt mit dem Einbehalt der Kapitalertragsteuer die Einkommensteuer als abgegolten (§ 43 V S. 1 EStG), sofern nicht der bes. Steuersatz nach § 32d II greift oder die Einkünfte einer anderen Einkunftsart zugerechnet werden (§ 43 V S. 2 EStG), d.h. die Kapitaleinkünfte müssen nicht erklärt werden (vgl. auch Abgeltungsteuer).

    Es geht um die Berechnung der Arbeitnehmerbeitrage zur Sozialversicherung, des Nettoentgelts und des Auszahlungsbetrags. Hab hier meine Lösung weiß aber nicht ob ich die richtige Ausgangszahl genommen hab, da es in der Aufgabe heißt das der AN einen Zuschuss für VWL von 19€ bekommt, Fahrtkostenzuschuss von 63€ und im Rahmen der Vermögensbildung gibt es nochmal 39€. Jetzt weiß ich nicht ob überhaupt mein Bruttogehalt richtig ist. Bitte helft mir!!!!
    Meine Lösung:

    Grundentgelt2.100,-
    + Zulagen-
    + Zuschläge-
    + ZuwendungenVL 19,-
    + Fahrtkosten-
    zuschuss 63,-
    + Vermögensbildung 39,-
    = Bruttoentgelt2.221,-

    Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung von 2119,-
    Beitragssatz KV7,90%167,40 €
    Beitragssatz RV9,95%210,84 €
    Beitragssatz AV1,4%29,67 €
    Beitragssatz PV1,225%0,975% + 0,25% (Kinderlos)25,96 €433,87 €
    Die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung betragen 433,87€.e)

    Bruttoentgelt2.100,-
    - Lohnabzugssteuern308,38 €
    - Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung433,87 €
    = Nettoentgelt1.357,75f)

    Nettoentgelt1.357,75 €
    - sonstige Abzüge58,-
    - sonstige Bezüge63,-
    =Auszahlungsbetrag1.236,75€

    Es geht um die Berechnung der Arbeitnehmerbeitrage zur Sozialversicherung, des Nettoentgelts und des Auszahlungsbetrags. Hab hier meine Lösung weiß aber nicht ob ich die richtige Ausgangszahl genommen hab, da es in der Aufgabe heißt das der AN einen Zuschuss für VWL von 19€ bekommt, Fahrtkostenzuschuss von 63€ und im Rahmen der Vermögensbildung gibt es nochmal 39€. Jetzt weiß ich nicht ob überhaupt mein Bruttogehalt richtig ist. Bitte helft mir!!!!
    Meine Lösung:

    Ich habe mit einem Bruttogehalt von 2182€ gerechnet und komme so auf einen Auszahlungsbetrag von 1387,85€. kann mir einer sagen ob die werte so richtig sind?

    Aufgabe: Der Steuerpflichtige A bezieht seit 01.08.2008 eine monatliche Altersrente von 900€ aus der Rentenversicherung. Zum 01.07.09 erfolgte eine Rentenanpassung um 100€. zum 01.07.10 erfolgte wieder eine Rentenanpassung auf 1100€.
    Berechnen Sie die sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG von 2008 - 2010

    Meine Lösung:

    2008
    Rente 2008 (= 5 Monate je 900€) 4.500,-€
    Besteuerungsanteil = 56% von 4.500,-€ 2.520,-€
    Abzgl. WK-Pauschbetrag na § 9a Nr. 3 EStG 102,-€
    = Einkünfte 2008 2.418,-€

    2009
    Rente 2009 (=65 Monate je 900€+6 Mon. Ja 1.000,-€) 11.400,-€
    Besteuerungsanteil = 56% von 11.400,-€ 6.384,-€
    Abzgl. WK-Pauschbetrag na § 9a Nr. 3 EStG 102,-€
    = Einkünfte 2009 6.282,-€

    2010
    Rente 2010 (= 6 Mon. je 1.000,-€+6 Mon. Je 1.100,-€) 12.600,-€
    Besteuerungsanteil = 56% von 12.600,-€ 7.056,-€
    Abzgl. WK-Pauschbetrag na § 9a Nr. 3 EStG 102,-€
    = Einkünfte 2010 6.954,-€

    Weiß nich ob das so richtig is hoffe mir kann einer helfen

    Drogerieinhaberin hat Umsatz im Jahr 01 500.000€ 02 400.000,-
    Gewinn 01 40.000 02 50.000,-

    Buchführungspflicht nach Steuerrecht oder Hanelsrecht und begründen Sie unter angabe der einschlägigen Paragraphen.

    Ich denke das sie nach § 1-2 HGB Handelsrechtlich bcuhführungspflicht ist und hab das so geschrieben:
    Frau Maruska ist nach dem Steuerrecht nicht Buchführungspflichtig, da weder Ihr Gewinn noch der Jahresumsatz die Grenzwerte dafür nicht übersteigt.
    Als Inhaberin einer Drogerie ist Sie allerdings nach § 1-2 HGB ein Istkaufmann, damit ist Sie nach dem Handelsrecht buchführungspflichtig. Dafür steht auch der § 238 Abs. 1 HGB wo es heißt:
    Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muß so beschaffen sein, daß sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.
    Der Kaufmann ist verpflichtet, eine mit der Urschrift übereinstimmende Wiedergabe der abgesandten Handelsbriefe (Kopie, Abdruck, Abschrift oder sonstige Wiedergabe des Wortlauts auf einem Schrift-, Bild- oder anderen Datenträger) zurückzubehalten.
    Für die Buchführungspflicht sind folgende § zusätzlich zu beachten:
    § 238 HGB Buchführung der Haufleute
    § 240 HGB Vorschriften zum Inventar
    § 241 HGB Verschiedene Inventurvereinfachungsverfahren
    § 242 Abs. 1 HGB Pflicht zur Aufstellung von Bilanzen
    §§ 243 – 256 HGB Verschiedene Blianzierungs- und Bewertungsvorschriften
    Zudem ist Frau Maruska nach § 141 abs. 1 Nr. 4 AO ebenfalls buchführungspflichtig, da Ihre Umsatz und Gewinnwerte die angegeben Grenzwerte übersteigt.

    Kann ich das so schreiben oder hat einer ne bessere Idee?