Beiträge von ronnie_coleman

    Hallo! Ich habe mal zwei Fragen an Euch:


    Hier erstmal nochmal ne Zusammenfassung zur Buchführungspflicht in Handelsrecht & Steuerrecht


    Mein Problem:
    >> Einzelkaufleute sind laut Wikipedia Ist-Kaufmänner. Diese wiederum sind die "normalen" Kaufmänner, die in §1 HGB genannt werden, also ein Handelsgewerbe betreiben. Handelsgewerbe=Gewerbebetriebe...Google-> Gewerbebetriebe = Kapitalgesellschaften (AG, Gmbh, KGaA) und Personengesellschaften (KG, OHG)

    FRAGE 1: Warum gibt es dann für diese keine Erleichterungen? Allein ausgehend von der Definition "Einzelkaufmann" müsste dies aber so sein!?

    Frage 2: Davon ausgehend, dass die genannten Gewerbe keine Erleichterungen erhalten...dann müssen diese laut Steuerrecht (§140 AO) auch Buch führen, da sie im Handelsrecht schon dazu verpflichtet sind.
    Wer ist denn dann noch laut §141 AO mit "Gewerbliche Unternehmen" gemeint / wer bleibt da über, der nach HGB keine Buchführungspflicht hat?
    Bleiben da etwa nur kleingewerbetreibende Einzelunternehmen??


    Danke & Grüße :)