Beiträge von Binemaus200281

    Eine Leidensgenossin ;) Und wie es ausschaut sind wir sogar ziemlich zeitgleich angefangen, wenn Du auch grad an NPO2 rumknabberst. Ich habe heute mit VWL01 angefangen, mal schauen wie ich das so finde :)

    Schreib ihr doch ne Mail über das Onlinestudienzentrum. Habe ich auch schon bei ihr gemacht und bisher immer innerhalb von 24 Stunden eien Antwort von ihr gekriegt. Dann hättest Du wenigstens das Zeitproblem nicht. Natürlich ist es am Telefon besser, weil man dann direkt konkreter nachfragen kann, weil einem noch was einfällt, aber vielleicht hilft das ja weiter :)

    Liebe Grüße
    Sabine

    Hallo Aneta,

    ich habe der Fernlehrerin geschrieben und sie sagte, man solle zur Beantwortung dieser äußerst tollen Frage das Kapitel 3.2.2 hinzuzuiehen. Ich hab das gemacht und heute abgeschickt und hoffe auf das Beste :)

    Wenn das passt, dann sind das die
    a) Festlegung der strategischen Stoßrichtung
    b) Bildung strategischer Allianzen
    c) Geschäftsfeldstrategien
    d) Stakeholder-Strategien und
    e) Funktionale Strategien

    Ich bin jetzt nicht total ausführlich auf die einzelnen Strategien eingegangen, habe nur kurz umschrieben worum es dabei geht (vor allem weil Stakeholder und Geschäftsfeldstrategie ja noch mal in den darauf folgenden Punkten beschrieben wird).

    Ich meld mich mal, wenn ich die ESA zurück kriege :)

    Was machst Du für einen Kurs? Auch BWL in NPOs?

    Lieben Gruß

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade etwas am verzweifeln bei der Einsendeaufgabe zu NPO02. Vielleicht kann mir ja jemand den entscheidenden Denkanstoß geben :)

    Es geht um die Bürgerinitiative Parksiedlung, die sich zusammentun um gegen den Aufbau einer Mobilfunkantenne zu demonstrieren bzw. dagegen vorzugehen. Ich blicke bei der Frage nach den Strategien und strategischen Entscheidungen die für das Vorhaben erforderlich sind, nicht wirklich durch. Kann da vielleicht jemand helfen?

    Vielen Dank und ein schönes (Rest-)Wochenende

    Binemaus

    Den Schenkungsvorgang sehe ich ebenfalls als berechtigt an. Die Schenkung der Münzen hat für den Minderjährigen keine rechtlichen Nachteile, bzw. ist rechtlich vorteilhaft und bedarf somit keiner Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters (§§ 107 BGB in Verb. mit § 516 BGB).

    Fritz hätte allerdings die Einwilligung seines gesetzl. Vertreters beim Verkauf der Münzen an Eugen und bei Kauf der Stereoanlage einholen müssen. Der Sachwert der Münzen bezieht sich nicht, wie Donald schon sagte, auf den § 110 BGB (man kann davon ausgehen, das er die Münzen nicht zum Zweck des Verkaufs geschenkt bekommen hat) (§ 108 BGB). Solange diese Zustimmung nicht statt gefunden hat, sind die Verträge rechtlich unwirksam und der Vater hat das Recht, die Rückgängigmachung zu verlangen.

    Eugen hat aber inzwischen die Münzen an einen Händler weiterverkauft. Dieses Geschäft sehe ich als rechtlich gültig an. Der Händler kann nichts von der Vorgeschichte der Münzen wissen, woher sie stammen und wie sie "zu ihm gelangt sind". Er kauft die Münzen im "guten Glauben" von Eugen ab. Nach § 932 BGB ist dieses Geschäft rechtlich gültig.

    Fritz hat also die Stereoanlage zurückzugeben und wird dafür wohl den Kaufpreis erstattet bekommen, aber er hat durch den Weiterverkauf der Münzen an den Händler kein Recht auf Rückgabe.


    Ich finde die Frage nach Schadenersatz interessant. Da die Münzen nicht zurückgegeben werden können und Fritz das Geld an Eugen nicht zurückgeben kann bzw. wird (sonst hätte er ja doppelten Verlust), hat er überhaupt Anspruch auf Schadenersatz? Im Endeffekt hat er ja schon Geld dafür erhalten und Eugen hat nur mehr Geld gekriegt, weil er es weiterverkauft hat. Ich finde, Fritz hat keinen Anspruch auf Schadenersatz. Was meinst Du, Donald?

    Liebe Grüße
    Binemaus

    Aber in der Aufgabenstellung steht nirgendwo, dass der 17-jährige die Münzen an den Händler verkauft hat oder auch nur verkaufen wollte. Er hat sie direkt an Eugen verkauft, und Eugen wiederum hat sie an den Händler weiterverkauft. Das ist, was ich zu Deinem zweiten Punkt einzuwenden hatte.

    Das Aufdröseln der Aufgabe ist ne gute Sache, die auf jeden Fall weiterhilft. Wenn Du nach Donalds Aufschlüsselung gehst, schau, welche Verträge zwischen wem zu stande gekommen sind und dann erst in einem nächsten Schritt, ob die alle so rechtmäßig in Ordnung gewesen sind (unter Vorbehalt, das der Vater nicht damit einverstanden gewesen ist. Aber bedeutet dies für alle gelaufenen Rechtsgeschäfte, das alle dadurch ihre Gültigkeit nicht erlangen bzw. verlieren?).

    Ich hab das bei der ESA so gemacht und bin damit gut gefahren.

    Hallo Trekoun,

    2. Verkauf der Sammlung durch 17-jährigen an Händler ohne Übereignung
    Donald



    Das ist so nicht ganz richtig.

    Fritz (der 17-jährige) hat die Münzen nicht an den Händler verkauft, sondern an Eugen (volljährig). Der Verkauf der Münzen an den Händler ist erst später durch Eugen erfolgt.

    Wenn Du Dir die Sachverhalten so anschaust, schau, welche §§ hierfür in Betracht kommen könnten bzw. welche Rechtsgeschäfte (auch unrechtmäßige) stattgefunden haben könnten (schau Dir mal im BGB den Paragraphen zu Schenkung an und die §§ über Rechtsgeschäfte beschränkt Geschäftsfähiger). Wenn Du noch Fragen hast, schreib mir ne PN :)

    Viel Glück

    Hallo zusammen,

    ich hätte zu der ersten Frage aus ORG01 auch noch ne Frage, bzw. steh ich auch gerade etwas auf dem Schlauch.

    Bei der Teilfrage, welche Organisationsformen sich durch Gestaltungsvariablen bewusst beeinflussen lassen, meinen sie damit die Aufbau- und die Ablauforganisation? Hier könnte man ja die Prozesse bzw. Abläufe beeinflussen und somit Änderungen daran vornehmen. Oder denke ich gerade völlig in die falsche Richtung?

    Vielen Dank
    Sabine