Nicht so schnell trinken und zwischendurch lieber mal ein Glas Mineralwasser....
Oder sich am Abend ab und zu in Erinnerung rufen, dass saufen dumm und hässlich macht
Viele Grüße, Mona
Beiträge von Mona
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Hallo,
wenn das Angebot beispielsweise per Post rausgegangen ist, ist es ja üblicherweise erst am nächsten Werktag da. Der Widerruf muss VOR oder SPÄTESTENS GLEICHZEITIG mit dem zu widerrufenen Angebot eingehen, d. h. die I-AG hätte das Angebot noch am gleichen Tag, an dem dieses abgeschickt worden ist, z. B. per Fax widerrufen müssen.
Viele Grüße, Mona -
Hallo,
also ich versende meine Aufgaben immer über das Onlinestudienzentrum, entweder als Word- oder PDF-Dokument. Das geht super schnell, weil man die Korrektur auch meist per Mail zurückbekommt. Habe eigentlich noch nie länger als 10 Tage gewartet.
Die DEUT Hefte kommen in meinem Studiengang allerdings nicht vor, vielleicht liegt es ja tatsächlich daran, dass die Korrektur da mehr Zeit in Anspruch nimmt... Und das ILS hat aber deine richtige Adresse, wenn du sagst die Korrekturen kommen nicht an??
Grüßchen, Mona -
Hallo zusammen,
ich mache seit sechs Monaten den ILS Betriebswirt und mich würde mal interessieren, wie die Abschlussprüfung abläuft? Hat jemand bereits Erfahrungen damit?Welchen Umfang hat diese Prüfung und wie lange darf die Bearbeitung dauern?
Kommen Fragen aus allen Bereichen etwa gleich viel dran oder gibt es Schwerpunkte? Muss man die Prüfung komplett alleine absolvieren, oder stehen die Fernlehrer wie bei den ESA z. B. bei Verständnisproblemen der Fragen zur Verfügung?
Ein paar kleine Infos zu dem Thema wären toll Danke!!
Grüßchen, Mona -
Hallo liebe Leute,
ich habe da mal eine Frage, ich hoffe es kennt sich jemand da draußen aus
Also ich bin gelernte Industriekauffrau und momentan als Sachbearbeiterin im Einkauf angestellt. Nebenbei mache ich das Fernstudium zur Betriebswirtin.
Wie sieht es gehaltstechnisch nach dem Abschluss des Studiums aus, auch wenn ich (erstmal) weiterhin die Sachbearbeiterposition bekleide?? Habe ich einen Anspruch auf mehr Geld oder liegt das im Ermessen des Arbeitgebers? (Immerhin könnte ich mich ja woanders bewerben...)
Oder gibt es eine Regelung im Tarifvertrag? Für mich gilt der TV-V, habe aber leider keine entsprechende Passage finden können
Wäre dankbar für ein paar Meinungen!
Viele Grüße, Mona