Hallo Hummelchen,
Aufgabe 1 ist richtig. Aufgabe 2 ist sehr aufwendig mit schreiben. Sende mir doch mal Deine Mail-Adresse.
LG Ulli
Beiträge von Ulli 43
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Hallo Hummelchen,
wenn Du dein Heft STW 02 durchgearbeitet hast und nicht weiterkommst, dann melde Dich einfach.
LG Ulli -
Hallo,
ich mache "Kaufmännische Grundkenntnisse" und habe es fast geschafft, schicke morgen meine letzte Einsendeaufgabe ein. Bekomme dann noch meine Aufgaben zur schriftlichen Prüfung für das Zertifikat.
Sorry, Dateien habe ich hier auch noch nicht angehangen, da kann ich Dir auch keine Auskunft geben.
LG Ulli -
Aufg. 1: 27.12.-fristgerecht Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid eingelegt
Aufg.2a: Frist beginnt am 1.1.2011 und endet am 31.12.2014 (4 Jahre-2011 zählt mit)
2b:Frist beginnt am 1.1.2012 und endet am 31.12.2015
3: habe ich auch so, anders formuliert
4+5:gleiches Ergebnis
6a:Einnahmen aus Arbeitsverhältnis 70.000 €
+ Mieteinnahmen aus der Vermietung 20.000 €
= Steuerpflichtige Einnahmen 90.000 €
6b: habe ich auch so geschrieben
7+8: OK
9: habe ich wie hummelchen,Kürzung um 19,9% von 31.000€=6169€,gekürtzter Höchstbetrag 13831€,Ergebnis 2100€ OK
10-12:habe ich auch so.
LG Ulli -
Hallo,
ich bin bei meinem letzten Heft und komme bei einer Frage nicht weiter. Ich habe im Heft irgendwie keinen richtigen Ansatz gefunden. Über einen Anhaltspunkt wäre ich sehr dankbar.
In der GKV erhalten Mitglieder, die rückständige Beiträge in bestimmter Höhe nicht zahlen, nur die unabdingbar notwendigen Leistungen. In der GRV existiert eine vergleichbare Regelung nicht. Erklären Sie bitte, warum dies in der GRV nicht erforderlich ist.
Betrifft das die freiwillige Rentenversicherung ?
LG Ulli -
Hallo,
ich bin mir bei drei Aufgaben gar nicht sicher ob sie so richtig sind. Stelle einfach die Aufgaben mal rein.Aufgabe 10:
Der selbstständige Rechtsanwalt B hat in 2010 insgesamt 25.000 € an eine berufsständische Versorgungseinrichtung bezahlt sowie Beiträge an eine private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung(§10Abs.1Nr.2bEStG) i.H.v. insgesamt 10.000 €entrichtet.Er ist verheiratet.Seine Frau ist nicht berufstätig. Ermitteln Sie die abzugsfähigen Sonderausgaben nach §10Abs.3EStG.
Die abzugsfähigen Sonderausgaben, nach der Höchstbetragsrechnung i.S.d. § 10 Abs.3, EStG wird für den selbständigen Rechtsanwalt B für das Kalenderjahr 2010 wie folgt berechnet:
Altersvorsorgeaufwendung (berufsständische Versorgungseinrichtung)--------25.000,00 €
Altersvorsorgeaufwendung (Leibrentenversicherung)-------------------------------10.000,00 €
Höchstbetrag bei Zusammenlegung-----------------------------------------------------40.000,00 €
70 % von 35.000,00 € sind anzusetzen (25.000+10.000)----------------------------24.500,00 €
Die abzugsfähigen Sonderausgaben betragen----------------------------------------24.500,00 €Aufgabe 12:
Eheleute Frei,deren Gesamtbetrag der Einkünfte in 2010 45.000 € betrug(Zusammenveranlagung) hatten in 2010 an politische Parteien einen Betrag in Höhe von 3.600 € zugewendet.
Emitteln Sie die Steuermäßigung nach §34gEStG sowie die abzugfähigen Sonderausgaben nach §10bEStG.Für die Zuwendung an die politische Partei wird gemäß § 34 g EStG eine Steuermäßigung in Höhe von 50 % von höchstens 1.650,00 € gewährt.
Das sind 825,00 € (=Steuerermäßigung)
Die abzugsfähigen Sonderausgaben für die Zuwendungen an die politische Partei berechnen sich wie folgt:
Zuwendung nach § 10 b Abs.2 EStG--------------------------3.600,00 €
abzüglich § 34 g („verbraucht“)-------------------------------1.650,00 €
abzugsfähige tatsächliche Zuwendungen------------------1.950,00 €Aufgabe 13:
Der ledige Matthias erklärte folgende Einkünfte:
2009---Gewinn aus Gewrbebetrieb(§15EStG)....750.000€
2010---Verlust aus Gewerbebetrieb...-650.000€
2011---Gewinn aus Gewerbebetrieb...300.000€
Weitere Einkünfte hatte er nicht.Die o.g.Einkünfte entsprechen jeweils auch dem Gesamtbetrag der Einkünfte.
Ermitteln Sie:
in welcher Höhe ein Verlustrücktrag von 2010 nach 2009 möglich ist
in welcher Höhe ein Verlustvortrag von 2010 nach 2011 nach Berücksichtigung des Verlustrücktrags möglich ist.Der Gewinn gem. § 15 EStG beträgt im VZ 2009 750.000,00 €; der Verlust beträgt im VZ 2010 650.000.00 €; der Gewinn beträgt im VZ 2011 300.000,00 €.
Nach § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG sind die negativen Einkünfte bis zu einem Betrag von 511 500 € vom Gesamtbetrag der Einkünfte des unmittelbar vorangegangenen VZ vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen usw. abzuziehen (Verlustrücktrag).
Nach dem Verlustrücktrag betragen die Einkünfte aus § 15 EStG im VZ 2009 238.500,00 €.Gewinn aus Gewerbebetrieb 2009...................................750.000,00 €
Verlust aus 2010 kann nach § 10 d EStG nur in Höhe.....-511.500,00 €
von 511.500,00 € zurückgetragen werdenGesamtbetrag der Einkünfte 2009 nach Verlustrücktrag.238.500,00 €
Nach § 10d Abs. 4 EStG ist der am Schluss des VZ 2010 verbleibende Verlustvortrag gesondert festzustellen. Diese Feststellung ist wie folgt durchzuführen:
Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichene
negative Einkünfte...............................................................................-650.000€
vermindert um die nach § 10d Abs. 1 EStG (Verlustrücktrag)...............511.500€
abgezogene BeträgeVerlustvortrag zum 31.12.2010............................................................-138.500€
Der nach § 10d Abs. 2 Satz 1 EStG verbleibende Verlustvortrag beträgt -138.500,00 €.
Gewinn aus 2011............................................................................300.000€
Verbleibender Verlustvortrag von 2010......................................-138.500€Gesamtbetrag der Einkünfte 2011 nach Verlustvortrag.......................161.500€
Sind die Aufgaben so richtig ? Ich würde mich über jeden Hinweis freuen.
LG Ulli -
Hallo Benji,
Aufg.10
a; Barer Zahlungsverkehr-persönlicher(unmittelbare)Barzahlung
b; Barer Zahlungsverkehr-Postbank-Minuten-Service
c; Bargeldloser Zahlungsverkehr-Lastschriftverfahren in Form der Einzugsermächtigung bzw. in Form des Abbuchungsverfahrens
d; Bargeldloser Zahlungsverkehr-Überweisung per Rechnung
e; Bargeldloser Zahlungsverkehr-Onlinebanking/Telefonbanking
LG Ulli -
Sorry,
meine Formeln noch einmal zur besseren Verständnis,haben sich total verschoben.
1.Aufgabe: p=Z*100/K *360/t
6€*100/384 *360/125=4,5%
2.Aufgabe
Z=K*p/100 *t/360
1.575€*8/100 *109/360=38,15€ -
Hallo,
ich bin gerade bei meiner ESA und würde einfach mal 2 Aufgaben reinstellen.
Ein am 26.1. fälliger Rechnungsbetrag von 384€ wird am 1.6. einschließlich Verzugszinsen mit 390€ beglichen.Berechnung des Zinssatzes(p.a.) für die Verzugszinsen.
p=Z*100 *360Kt6 €*100 *360 =4,5%384 125
Die Zahlungsbedingungen einer Lieferfirma lauten:Bei Zahlung innerhalb von 10 Tg. 2% Skonto,ansonsten ist die Rechnung spätestens nach 40 Tg.fällig.Bei Fälligkeitsüberschreitung werden 8% Verzugszinsen berechnet.Wie vuel € müssen für eine am 28.8. ausgestellte Rechnung über 1.575€ bezahlt werden,wenn der Rechnungsbetrag
a: sm 5.4. und b: am 26.8. überwiesen wird ?
a:
ursprünglicherPreis: 1.575,00 € 100% 2% Skonto:31,50 € 2%zu zahlender Betrag:1.543,50 € 98%P= G*p/1001.575 €*0.98 = 1.543 €
b:
Z=K*p * t100 3601.575 €*8 * 109 = 38,15€100 3601.575 € + 38,15 € = 1.613,15 €Sind die Aufgaben so OK,würde mich über eine Antwort freuen.
liebe Grüße Ulli -
Hallo Tamara,
ich habe meine ESA BUF 02 zurück hatte eine 1 (meine Code-Nr.XX6-K31), ich kann Dir sicher weiterhelfen.Schick mir doch mal Deine Mail-Adresse.
Liebe Grüße
Ulli -
Hallo Donald,
ich bin selbstverständlich bereit, auch meine Kenntnisse weiterzugeben. Es ist schon schön, wenn man an einer Aufgabe nicht weiter kommt und Hilfe bzw. Anregungen bekommt.
Ich bin an der Aufgabe 6b hängengeblieben, man kann im Heft BUF 01 Seite 36-41 noch einmal nachlesen, d.h. AB+Einkauf+Bezugskosen(Soll) -Skonto-EB(Haben)=Wareneinsatz.
Grüße Ulli -
Hallo Tina,
ich hatte zwei meiner Aufgaben auch schon eingestellt und zu einer Aufgabe auch eine Antwort bekommen, die andere habe ich nun selber gelöst und meine ESA eingeschickt.
Danke
Liebe Grüße Ulli -
Hallo Tina,
ich erledige auch gerade meine Einsendeaufgaben BUF 02, wie weit bist Du mit Deinen Aufgaben. Vielleicht könnten wir uns ja mal austauschen, ich würde Dir meine Aufgaben mal schicken zum darüberschauen. Zwei kleine Engpässe hätte ich noch, würde ich rot markieren. Vieleicht kannst Du mir mal Deine Mail-Adresse senden, ansonten schicke ich Dir meine.
Danke Gruß Ulli -
Hallo Dörte,
danke für die Antwort, ich habe bei Aufgabe 8 GA auch auf dem SBK gebucht,sorry war von mir ein Fehler.
Gruß Ulli -
Hallo zusammen,
ich komme einfach bei der Aufgabe 4 und 6b nicht weiter. Wer hat die Aufgaben schon gelöst und kann mir eventuell dabei helfen.
4. Bruttogehalt 1.800,-; Lohnsteuer 235,25; Solizuschlag 12,93; Kirchensteuer 21,17; Soz.versicherung 375,30; Vorschuss 200,-; Gesamtabzüge 844,65; Auszahlung 955,35; Arbeitgeberanteil 375,30
a. Buchen Sie den Gehalsvorschuss.
b. Nehmen Sie die komplette Gehaltsbuchung vor.
c. Wie lauten die Buchungen bei der Überweisung der vorgenommenen Abzüge ?
Soll
a.)1160 200,- an 1510 200,-
b.)4020 1.600,- an 1310 955,35
an 1910 269,35
an 1920 375,30
4040 375,30 an 1920 375,30
c.) 1910 269,35
1920 750,60 an 1310 1.019,95
Eigentlich kann ich doch z.B. Konto 1910/1920 nicht gleichzeitig im Soll und auf der anderen Seite im Haben buchen. Es dürfen ja auch keine Leerzeilen dazwischen vorhanden sein.
6b. Wie hoch ist der Wareneinsatz aufgrund folgender Aufgaben ?
Wareinkauf 200.000,-; Warenbezugskosten 3.000,-; Erhaltene Skonti 4oo,-; Anfangsbestand 15.000,-; Endbestand 20.000,-
Soll Haben
3910 15.000,- 8080 400,-
3010 200.000,- ? 197.600,-(Wareneinsatz)
3020 3.000,- ? 20.000,-
Wareneinsatz buche ich das als Konto 8010 und Endbestand als Konto 9400.
Aufgabe 8:
Unternehmer kauft Geschäftseinrichtung u.bezahlt per Banküberweisung. Ich komme bei meinem SBK beide Seiten auf 1.368.655,00. Ich muss die GA doch über das GuV-Konto abschließen,da fehlt mir aber eine Zeile bei der Buchung, die ist in der Lösungsvorlage nicht vorhanden ?
Stehe momentan auf dem Schlauch und komme einfach nicht weiter. :confused: -
Hey ích bin neu hier und habe halt auch meine Probleme mit den Einsendeaufgaben FIZ03,könnte mir jemand helfen?