So, hier meine Ergebnisse:
Manchmal kann wohl auch keine Aussage gemacht werden.
Zu 1:
Umsatzart
Hierbei handelt es sich um eine Lieferung eines Unternehmens nach § 3 Abs. 1 UStG.
Zeitpunkt
Der Zeitpunkt der Lieferung ist der 18.02.08 (= Beginn der Versendung, vgl. § 3 Abs. 6 UStG).
Ort
Der Ort der Lieferung ist Ingelheim/Rhein. Er ermittelt sich gemäß § 3a Abs. 1 UStG (= Ort, an dem sich die geschäftliche Leitung befindet).
Steuerbarkeit
Die erbrachte sonstige Leistung ist steuerbar.
Steuerpflicht
Es handelt sich um eine Ausfuhrlieferung nach § 4 Nr.1 a UStG i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 3a UStG. Sie ist steuerfrei, die Ausfuhrlieferung muss jedoch zuvor steuerbar sein, d. h. der Ort der Lieferung muss im Inland liegen. Dies ist hier der Fall.
Bemessungsgrundlage
???
USt
???
Entstehung der USt
???
Zu 2:
Umsatzart
Hierbei handelt es sich um eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG.
Zeitpunkt
???
Ort
Der Ort der Lieferung ist Ingelheim/Rhein. Er ermittelt sich gemäß § 3 Abs. 6 UStG (= Ort, an dem die Versendung beginnt).
Steuerbarkeit
Die Ausfuhrlieferung ist steuerbar, da der Ort der Lieferung im Inland liegt (Ingelheim/ Rhein).
Steuerpflicht
Es besteht keine Steuerpflicht, da diese sonstige Leistung nach § 4 Abs. 4a b) steuerfrei ist.
Bemessungsgrundlage
???
USt
???
Entstehung der USt
???
Zu 3 komplett keine Idee
Zu 4:
Umsatzart
???
Zeitpunkt
???
Ort
???
Steuerbarkeit
???
Steuerpflicht
Mitgliedsbeiträge sind nicht steuer-pflichtig.
Bemessungsgrundlage
???
USt
Hier fällt keine USt an, da es sich um die Zahlung eines Mitgliedsbeitrags handelt.
Entstehung der USt
Hier fällt keine USt an, da es sich um die Zahlung eines Mitgliedsbeitrags handelt.
Zu 5:
Umsatzart
???
Zeitpunkt
???
Ort
???
Steuerbarkeit
Die Einnahme aus dem Privatverkauf ist nicht steuerbar.
Steuerpflicht
Die Einnahme aus dem Privatverkauf unterliegt nicht der Steuerpflicht, da keine Mehrwertsteuer anfällt.
Bemessungsgrundlage
???
USt
Hier fällt keine USt an, da es sich um einen Privatverkauf handelt.
Entstehung der USt
Hier fällt keine USt an, da es sich um einen Privatverkauf handelt.
Zu 6:
Umsatzart
???
Zeitpunkt
???
Ort
???
Steuerbarkeit
???
Steuerpflicht
???
Bemessungsgrundlage
???
USt
Der Steuersatz beträgt gemäß § 12 Abs. 1 UStG in 2008 19% und beläuft sich hier auf 19% von 140€, also 26,60€.
Entstehung der USt
Die USt ist als Vorsteuer für das Unternehmen von KK abzugsfähig (vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG).
Zu 7:
Umsatzart
Hierbei handelt es sich um eine Lieferung eines Unternehmens nach § 3 Abs. 1 UStG.
Zeitpunkt
Der Zeitpunkt der Lieferung ist der 15.05.08 (= Beginn der Versendung, vgl. § 3 Abs. 6 UStG).
Ort
Der Ort der Lieferung ist Ingelheim/Rhein. Er ermittelt sich gemäß § 3d UStG (= Ort, an dem sich der Gegenstand am Ende der Versendung befindet).
Steuerbarkeit
Es handelt sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG i. V. mit § 1a UStG, der steuerbar ist (innergemein-schaftlicher Erwerb im Inland gegen Entgelt für das Unternehmen des Erwerbers).
Steuerpflicht
Die Lieferung unterliegt der Steuerpflicht, da keine Befreiung von der Steuer vorliegt.
Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage ist nach § 10 Abs. 1 Satz 1 UStG das Entgelt in Höhe von 10.000€.
USt
Der Steuersatz beträgt gemäß § 12 Abs. 1 UStG in 2008 19% und beläuft sich hier auf 19% von 10.000€, also 1.900€.
Entstehung der USt
Die USt entsteht nach § 13 Abs. 1 Nr. 6 mit der Rechnungsausstellung, spätestens aber mit Ablauf des dem Erwerb folgenden Kalendermonats. Hier ist das der 16.05.08. Die USt ist als Vorsteuer abzugsfähig (vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG).
Ich weiß teilweise nicht, ob meine Ergebnisse richtig sind. Du kannst mich gerne korrigieren, wenn ich falsch liege.
Vielen Dank und liebe Grüße
Rosella