Beiträge von Rosella

    Hallo,

    ist das bei dem Diagramm bei Aufgabe 5 b) von BIL05 OK, wenn man bei einer Nutzungszeit von 6 Jahren für das Rettungsfahrzeug 8 Jahre hat? Bei mir fängt das Liniendiagramm bei Jahr 1=72.000€ an und hört in Jahr 8 bei 0€ auf. Es soll der Buchwert der Fahrzeugs dargestellt werden. Hat das irgend jemand auch so?

    Bei Aufgabe 6b) soll man die AfA nach Leistungseinheiten beim LKW beurteilen. Was habt ihr da geschrieben? Meine Idee wäre: eigentlich ist diese AfA-Methode in der Praxis nicht relevant. Hier sind aber die AfA-Beträge in den ersten Jahren sehr hoch.

    Vielen Dank für jede Rückmeldung.

    Gruß
    Rosella

    Hallo study90,

    vielen lieben Dank für deine Rückmeldung! Die ESA habe ich inzwischen abgeschickt. Kannst du mir evtl. bei anderen Heften helfen? Ich komme z. B. bei KRE05 bei einer Aufgabe nicht weiter. Hast du das Heft schon fertig? Ich kann mich u. U. mit anderen Heften revanchieren.

    Lieben Gruß
    Rosella

    So, hier meine Ergebnisse:

    Manchmal kann wohl auch keine Aussage gemacht werden.

    Zu 1:
    Umsatzart
    Hierbei handelt es sich um eine Lieferung eines Unternehmens nach § 3 Abs. 1 UStG.
    Zeitpunkt
    Der Zeitpunkt der Lieferung ist der 18.02.08 (= Beginn der Versendung, vgl. § 3 Abs. 6 UStG).
    Ort
    Der Ort der Lieferung ist Ingelheim/Rhein. Er ermittelt sich gemäß § 3a Abs. 1 UStG (= Ort, an dem sich die geschäftliche Leitung befindet).
    Steuerbarkeit
    Die erbrachte sonstige Leistung ist steuerbar.
    Steuerpflicht
    Es handelt sich um eine Ausfuhrlieferung nach § 4 Nr.1 a UStG i. V. mit § 6 Abs. 1 Nr. 3a UStG. Sie ist steuerfrei, die Ausfuhrlieferung muss jedoch zuvor steuerbar sein, d. h. der Ort der Lieferung muss im Inland liegen. Dies ist hier der Fall.
    Bemessungsgrundlage
    ???
    USt
    ???
    Entstehung der USt
    ???

    Zu 2:
    Umsatzart
    Hierbei handelt es sich um eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 UStG.
    Zeitpunkt
    ???
    Ort
    Der Ort der Lieferung ist Ingelheim/Rhein. Er ermittelt sich gemäß § 3 Abs. 6 UStG (= Ort, an dem die Versendung beginnt).
    Steuerbarkeit
    Die Ausfuhrlieferung ist steuerbar, da der Ort der Lieferung im Inland liegt (Ingelheim/ Rhein).
    Steuerpflicht
    Es besteht keine Steuerpflicht, da diese sonstige Leistung nach § 4 Abs. 4a b) steuerfrei ist.
    Bemessungsgrundlage
    ???
    USt
    ???
    Entstehung der USt
    ???

    Zu 3 komplett keine Idee

    Zu 4:
    Umsatzart
    ???
    Zeitpunkt
    ???
    Ort
    ???
    Steuerbarkeit
    ???
    Steuerpflicht
    Mitgliedsbeiträge sind nicht steuer-pflichtig.
    Bemessungsgrundlage
    ???
    USt
    Hier fällt keine USt an, da es sich um die Zahlung eines Mitgliedsbeitrags handelt.
    Entstehung der USt
    Hier fällt keine USt an, da es sich um die Zahlung eines Mitgliedsbeitrags handelt.

    Zu 5:
    Umsatzart
    ???
    Zeitpunkt
    ???
    Ort
    ???
    Steuerbarkeit
    Die Einnahme aus dem Privatverkauf ist nicht steuerbar.
    Steuerpflicht
    Die Einnahme aus dem Privatverkauf unterliegt nicht der Steuerpflicht, da keine Mehrwertsteuer anfällt.
    Bemessungsgrundlage
    ???
    USt
    Hier fällt keine USt an, da es sich um einen Privatverkauf handelt.
    Entstehung der USt
    Hier fällt keine USt an, da es sich um einen Privatverkauf handelt.


    Zu 6:
    Umsatzart
    ???
    Zeitpunkt
    ???
    Ort
    ???
    Steuerbarkeit
    ???
    Steuerpflicht
    ???
    Bemessungsgrundlage
    ???
    USt
    Der Steuersatz beträgt gemäß § 12 Abs. 1 UStG in 2008 19% und beläuft sich hier auf 19% von 140€, also 26,60€.
    Entstehung der USt
    Die USt ist als Vorsteuer für das Unternehmen von KK abzugsfähig (vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG).

    Zu 7:
    Umsatzart
    Hierbei handelt es sich um eine Lieferung eines Unternehmens nach § 3 Abs. 1 UStG.
    Zeitpunkt
    Der Zeitpunkt der Lieferung ist der 15.05.08 (= Beginn der Versendung, vgl. § 3 Abs. 6 UStG).
    Ort
    Der Ort der Lieferung ist Ingelheim/Rhein. Er ermittelt sich gemäß § 3d UStG (= Ort, an dem sich der Gegenstand am Ende der Versendung befindet).
    Steuerbarkeit
    Es handelt sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG i. V. mit § 1a UStG, der steuerbar ist (innergemein-schaftlicher Erwerb im Inland gegen Entgelt für das Unternehmen des Erwerbers).
    Steuerpflicht
    Die Lieferung unterliegt der Steuerpflicht, da keine Befreiung von der Steuer vorliegt.
    Bemessungsgrundlage
    Die Bemessungsgrundlage ist nach § 10 Abs. 1 Satz 1 UStG das Entgelt in Höhe von 10.000€.
    USt
    Der Steuersatz beträgt gemäß § 12 Abs. 1 UStG in 2008 19% und beläuft sich hier auf 19% von 10.000€, also 1.900€.
    Entstehung der USt
    Die USt entsteht nach § 13 Abs. 1 Nr. 6 mit der Rechnungsausstellung, spätestens aber mit Ablauf des dem Erwerb folgenden Kalendermonats. Hier ist das der 16.05.08. Die USt ist als Vorsteuer abzugsfähig (vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG).

    Ich weiß teilweise nicht, ob meine Ergebnisse richtig sind. Du kannst mich gerne korrigieren, wenn ich falsch liege.

    Vielen Dank und liebe Grüße

    Rosella

    Hallo,

    ich brauche Hilfe bei den Aufgaben zum Sachverhalt 2, hab zwar schon teilweise Ergebnisse, bin mir aber absolut nicht sicher. Meine Aufgaben lauten:

    Karl Kräftig (KK) ehemaliger 10Kämpfer betreibt ein großes Sportartikelgeschäft in Ingelheim. Außerdem besitzt er ein Wohnhaus. In 2008 ereigneten sich folgende Geschäftsfälle:

    1. Der in Albanien lebende Sportler Alba Nier bestellte bei KK eine Sportausrüstung im Wert von 10000€ (ohne USt) am 17.2.08. KK hat die Ware vorrätig und übergab sie am 18.2.08 einem privaten Lieferservice, der die Auslieferung nach Albanien veranlasste. Abla Nier erhielt die Ware am 20.2.08. KK stellte folgende Rechnung an Abla Nier: Sportausrüstung 10000€ + Transport 750€, Summe 10750€ zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug

    2. Der Landfrauenverein Ingelheim plante eine Skifreizeit und bat KK in Ingelheim einen Vortrag über den sicheren Umgang mit der Ausrüstung zu halten. KK entsprach der Bitte und erhielt für den Abend am 23.8.08 ein Honorar von 238€ brutto.

    3. Seinen privaten Trainingsanzug spendete KK im Juni 08 einem Wohltätigkeitsverein, der ihn für 4000€ versteigerte. Das Geld wurde für die Aids-Hilfe bestimmt. Für KK hatte der Anzug einen hohen Wert. Der damalige Einkaufspreis war 100€ ohne USt. Heute würde ein vergleichbarer Anzug 175€ ohne USt kosten.

    4. Als Sportgeschäftsinhaber ist KK Mitglied im Sportverein und zahlt jährlich einen Beitrag von 150€.

    5. Am 28.7.08 verkaufte KK einen ausschließlich privat genutzten PKW an seinen Freund (Privatmann) für 20.000€. Die Übergabe der Rechnung erfolgte am 29.7.08.

    6. Am 4.8.08 verkaufte KK an eine Angestellte seines Unternehmens einen Sportanzug im Wert von 140€ ohne USt.

    7. Der belgische Lieferer Brutus versendet am 15.5.08 mit der Bahn Waren an den Unternehmer Urmel in Mainz, der diese Waren für sein Unternehmen verwendet. Beide Unternehmer benutzen ihre gültige nationale USt-IDNr. Brutus stellte für die Lieferung der Ware Urmel am 16.5.08 eine Rechnung über 10000€ aus. Die Rechnung wurde am gleichen Tag beglichen.

    Aufgabe: Nehmen Sie ausführlich Stellung, insbesondere ist auf folgende Punkte -soweit möglich- einzugehen: Umsatzart, Zeitpunkt, Ort, Steuerbarkeit, Bemessungsgrundlage, USt und Entstehung der USt. (inklusive §§)
    KK und Urmel versteuerten nach den allgemeinen Vorschriften des UStG und geben zutreffende monatliche Voranmeldungen ab. Ggf. erforderliche Nachweise gelten zum frühestmöglichen Zeitpunkt als erbracht.

    Kannst du evtl. deine Ergebnisse reinstellen, damit ich sie vergleichen kann? Meine Ergebnisse stelle ich gleich rein.

    Gruß Rosella

    Hallo zusammen,

    ich hänge an der Fallstudie zur UST fest. Hat jemand die ESA schon zurück und kann mir helfen? Ich würde die Aufgaben ggf. reinstellen.

    Vielen Dank für jede Hilfe!!!

    Gruß
    Rosella

    Hallo Diana,

    ich habe leider etwas andere Aufgaben, hab sie in study-board reingestellt. Kannst du dir evtl. die Lösungswege mal ansehen und mir eine Rückmeldung geben. Tausend Dank!

    LG Rosella

    Hallo Diana,

    ich habe leider etwas andere Aufgaben als du. Kannst du vielleicht über meine Fragen und Antworten drüberschauen, ob meine Lösungen evtl. richtig sind? Bei mir machen die Personen in den Aufgaben 2 Altersvorsorgemaßnahmen. Ich habe leider keine Info dazu gefunden, ob man die Beträge addieren kann/Darf oder nicht.

    Hier sind meine Lösungswege zu den oben angegebenen Aufgaben:


    Vielen Dank für deine Hilfe!

    LG Rosella

    Hallo Diana,

    danke für deine schnelle Antwort! Ich werde deine Lösungswege mal mit meinen vergleichen und sehen, wo der Fehler liegt. Hast du evtl. auch das 2. Steuerheft schon in Angriff genommen?

    Gruß Rosella

    Hallo Diana U-F,

    zuerst einmal vielen Dank für deine Nachfrage! Ich brauche immer noch Hilfe.


    Ich habe Heft STW01N-XX7-A24. Vielleicht sind manche Aufgaben ja identisch oder ähnlich. Ich brauch Hilfe/Denkanstöße zu den Aufgaben 9-11, hab zwar Ergebnisse, bin mir aber nicht sicher. Die Aufgaben lauten:

    Nummer 9:
    Bernd (Beamter, ledig) bezog in 2010 insgesamt aus seinem Dienstverhältnis als Beamter Einnahmen in Höhe von 31.000€. Er hatte in 2010 für eine private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG) einen Betrag von insgesamt 3.000€ gezahlt.
    Ermitteln Sie die abzugsfähigen Sonderausgaben nach §10 Abs. 3 EStG.

    Meine Lösung für Aufgabe 9: 2.100€

    Nummer 10:
    Der selbstständige Rechtsanwalt B hat in 2010 insgesamt 25.000€ an eine berufsständische Versorgungseinrichtung bezahlt sowie Beiträge an eine private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung (§10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG) i. H. v. insgesamt 10.000€ entrichtet. Er ist verheiratet. Seine Ehefrau ist nicht berufstätig.
    Ermitteln Sie die abzugsfähigen Sonderausgaben nach §10 Abs. 3 EStG.

    Meine Lösung für Aufgabe 10: 24.500€

    Nummer 11:
    Der Angestellte Paul, dessen Ehefrau Hildegunde nicht berufstätig ist (es wird zusammen veranlagt) bezahlte im Kalenderjahr 2010 einen Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 4.056€. Der steuerfreie Arbeitgeberanteil wurde in gleicher Höhe gegeben. Zusätzlich bezahlte er in 2010 insgesamt 2.800€ in eine private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung (§10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG).
    Ermitteln Sie die abzugsfähigen Sonderausgaben nach §10 Abs. 3 EStG.

    Meine Lösung für Aufgabe 10: 3.582,40€


    Zusätzlich noch eine Frage: wird bei Nummer 10 und 11 in einer Rechnung gerechnet oder getrennt und die Summen/Ergebnisse addiert?

    Vielen Dank für jede Hilfe, Anregung etc. ! Wie lange bist du denn schon dabei? Wir können uns ja evtl. gemeinsam durch die nächsten Hefte arbeiten.

    Ich kann auch gerne meine Berechnungen/Aufstellungen ins Study-Board reinstellen, damit wir besser vergleichen können.

    LG
    Rosella

    Hallo elke1010,

    kannst du mir evtl. bei stw01n helfen. Ich komme bei den Aufgaben 9-11 einfach nicht weiter. Lernheftcode STW01N-XX7-A24. Ich hatte die Aufgaben zwar schon mal reingestellt aber leider keine Antworten erhalten.

    Gruß
    Rosella

    Hallo Mitstudierende,

    ich habe Heft STW01N-XX7-A24. Vielleicht sind manche Aufgaben ja identisch oder ähnlich. Ich brauch Hilfe/Denkanstöße zu den Aufgaben 9-11, hab zwar Ergebnisse, bin mir aber nicht sicher. Kann mir jemand helfen? Evtl. können wir auch zusammen nach einer Lösung suchen. Die Aufgaben lauten:

    Nummer 9:
    Bernd (Beamter, ledig) bezog in 2010 insgesamt aus seinem Dienstverhältnis als Beamter Einnahmen in Höhe von 31.000€. Er hatte in 2010 für eine private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG) einen Betrag von insgesamt 3.000€ gezahlt.
    Ermitteln Sie die abzugsfähigen Sonderausgaben nach §10 Abs. 3 EStG.

    Meine Lösung für Aufgabe 9: 2.100€

    Nummer 10:
    Der selbstständige Rechtsanwalt B hat in 2010 insgesamt 25.000€ an eine berufsständische Versorgungseinrichtung bezahlt sowie Beiträge an eine private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung (§10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG) i. H. v. insgesamt 10.000€ entrichtet. Er ist verheiratet. Seine Ehefrau ist nicht berufstätig.
    Ermitteln Sie die abzugsfähigen Sonderausgaben nach §10 Abs. 3 EStG.

    Meine Lösung für Aufgabe 10: 24.500€

    Nummer 11:
    Der Angestellte Paul, dessen Ehefrau Hildegunde nicht berufstätig ist (es wird zusammen veranlagt) bezahlte im Kalenderjahr 2010 einen Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 4.056€. Der steuerfreie Arbeitgeberanteil wurde in gleicher Höhe gegeben. Zusätzlich bezahlte er in 2010 insgesamt 2.800€ in eine private kapitalgedeckte Leibrentenversicherung (§10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG).
    Ermitteln Sie die abzugsfähigen Sonderausgaben nach §10 Abs. 3 EStG.

    Meine Lösung für Aufgabe 10: 3.582,40€


    Zusätzlich noch eine Frage: wird bei Nummer 10 und 11 in einer Rechnung gerechnet oder getrennt und die Summen/Ergebnisse addiert?

    Vielen Dank für jede Hilfe, Anregung etc. !

    LG
    Rosella

    Hallo Mandy,

    hast du auch das Heft STW01N-XX7-A24? Ich habe bei der Aufgabe 12 auch 1650€ und 1950€ raus, bin mir aber auch nicht ganz sicher. Hast du schon Ergebnisse zu den Aufgaben 9-11? Ich habe da zwar eine Idee, weiß aber nicht, ob ich eine Kleinigkeit übersehen habe. Meine Lösungen sind für Aufgabe 9 2100€, Aufgabe 10 24500€ und bei Aufgabe 11 3582,40€. Hast du bei Nummer 10 und 11 in einer Rechnung gerechnet oder getrennt und die Summen/Ergebnisse addiert?

    LG
    Rosella