Beiträge von Ms.Luna

    Hallo!!

    Bin grad ein bisschen neben der Spur und hab mal eine kleine Frage.

    Ein Kleinunternehmer stellt dem Unternehmer, der der Regelbesteuerung unterliegt, eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus.
    Wie muss der Unternehmer mit der Regelbesteuerung diese Rechnung nun behandeln?

    1. Muss er aus dem ausgewiesenen Betrag die Umsatzsteuer herausrechnen und in der USt-VA angeben?
    Oder:
    2. Da keine USt ausgestellt ist, braucht er keine an den Staat abführen?


    Hoffe ihr könnt mir helfen, damit ich wieder auf die richtige Spur gelange.
    ?(
    Danke schön im Voraus!

    Nach § 9 (1) Nr.4 S.4 EStG ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte maßgebend.
    Man kann allerdings die längere, offensichtlich verkehrsgünstigere Strecke nehmen, wenn der Arbeitsnehmer sie regelmäßig für die Fahrten Whg.-Arbeit benutzt.

    Ich hoffe das hilft dir.

    Ich habe in einer Zeitung diesen Artikel gesehen:
    (Es sind keine weiteren Angaben zu Personen gemacht worden)

    (...)
    Aktiengewinne, die vor Ablauf von 12 Monaten erzielt werden, unterliegen nur zur Hälfte dem individuellen Stuersatz. Das heißt: Der Aktiensparer steckt immer komplett mindestens 50 v.H. Kursgewinn in die eigene Tasche. Mit dem Halbeinkünfteverfahren verdoppelt sich außerdem die Spekulationsfreigrenze von 512 € auf 1.024 € im Jahr. (...)

    Meine Frage: Ich dachte immer die Freibeträge verdoppeln sich nur wenn man verheiratet ist und sie die Zusammenveranlagung gewählt haben. Aber einfach so geht das doch nicht, oder?

    Danke schon mal an euch

    Dann hoffe ich mal einfach, dass das so wie ích gedacht habe stimmt. Sonst bin ich morgen ein bisschen aufgeschmissen in der Arbeit.
    Ich hoffe nur das nicht so fiese Aufgaben dran kommen. Sonst krieg ich da wieder die Hälfte durcheinander....

    ?(

    Genaueres war nicht vorgegeben. Ob Ist,- oder Sollbesteuerer. UVA's denk ich zum Ende des Monats. ( 10. des nächsten )

    Ist das nicht eigentlich auch egal, wenn das innerhalb eines Monats bleiben würde ( Anzahlung+Restzahlung ) wann die Steuer darauf buchungstechnisch erfasst wird??

    Komm nicht mehr weiter

    Bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb:

    Wir, Unternehmer aus München wollen einen LKW aus Italien ( 10.000 € + 1.600 € Ust ) kaufen.
    Da wir nicht so viel Geld grad parat haben, tätigen wir eine Anzahlung 3.000 € per Banküberweisung ( ordnungsgemäße Rechnung liegt vor )
    Der LKW wird mit der Schlussrechnung 3 Wochen später übergeben und der Restbetrag von uns per Bank bezahlt.

    Meine Frage: Kann ich jetzt so buchen:

    geleistete Anzahlungen 3.000 €
    Vorsteuer aus ig.Erwerb 480 €
    an Bank 3.000 €
    an Umsatzst. a.ig.Erwerb 480 €

    oder muss ich diese Umsatzsteuer und Vorsteuer erst bei Vorliegen der Schlussrechnung buchen?

    Wenn der Unternehmer in Deutschland eingekauft hat, dann ( so hab ich es mir jedenfalls notiert ) kann er sich bei einer ordnungsgemäßen Rechnung auch bei der Anzahlung gleich Vorsteuer ziehen.
    Ich hoffe, das ich mich verständlich ausgedrückt hab. ;)