Hallo Zusammen
Ich habe grad ein kleines Problem mit der Aufgabe 1c der Einsendeaufgabe.
Zu welchem Punkt darf ich die Finanzanlagen einordnen. Gehören diese zu den liquiden Mitteln, die bereits im Liquidität I eingerechnet werden können, sogenannte kurzfristige Finanzanlagen oder sind dies längerfristige Finanzanlagen und können erst im Liquiditätsgrad II und III eingeordnet werden.
Finanzanlagen sind ebenfalls Geldwerte die nach Veräußerung die Liquidität steigern.
Alle Threads de bereits gefunden habe, berücksichtigen die Finanzanlagen nicht. Sollte dies so richtig sein, wäre mir eine Begründung sehr hilfreich.
Vielen Dank im Voraus
Danke
Lacrima