Beiträge von ani78

    Hallöchen,

    ich mache ein Fernstudium bei ILS zum Buchhalter und bin gerade bei meinem letzten Heft und brauche dringend hilfe.Hier einmal die Aufgabe

    Aufgabe:
    Auf Antrag des Gläubigers Mücke ist gegen den Arbeitnehmer Pahl ein Mahnbescheid über 500 € ergangen. Mücke teilt sofort dem Arbeitgeber Stein mit, dass die Pfändung aus dem Mahnbescheid bevorstehe und fordert ihn auf, nicht an Pahl zu zahlen. Gleichzeitig fordert Pahl auch, sich jeder Verfügung über seinen Anspruch zu enthalten, 2 Wochen später hat Mücke einen Vollstreckungsbescheid und einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt. Bei Zustellung des Pfändungsbeschlusses erklärt Stein, er habe bereits vor einigen Tagen dem Pahl das Gehalt ausgezahlt.

    Muss Arbeitgeber Stein noch einmal zahlen? Bitte begründen Sie die Antwort.

    Ich hoffe jemand kann mir helfen. Ich bin total am verzweifeln