Beiträge von rimke

    Hallo,

    bei 3b hab ich folgendes:

    9.961,47€ Buchwert
    1.992,29€ AfA 9. Jahr
    7.969,18€ Buchwert
    1.593,84€ AfA 10. Jahr
    6.375,34€ Buchwert

    956,30€ AfA 11. Jahr (9/12)
    5.419,04€ Buchwert

    zu 4)

    Nein, Damenfrisör Weiß darf seinen Gewinn nicht durch Gegenüberstellung der Einnahmen und der Betriebsausgaben gem. §4 Abs. 3 EStG ermitteln, weil sein Gewinn im letzten Jahr höher war als 50.000 €.