Hallo,
bei 3b hab ich folgendes:
9.961,47€ Buchwert
1.992,29€ AfA 9. Jahr
7.969,18€ Buchwert
1.593,84€ AfA 10. Jahr
6.375,34€ Buchwert
956,30€ AfA 11. Jahr (9/12)
5.419,04€ Buchwert
zu 4)
Nein, Damenfrisör Weiß darf seinen Gewinn nicht durch Gegenüberstellung der Einnahmen und der Betriebsausgaben gem. §4 Abs. 3 EStG ermitteln, weil sein Gewinn im letzten Jahr höher war als 50.000 €.