Hallo zusammen,
ich bin im Moment bei der Bearbeitung des Studienheftes ArbR 1 / 0410 K16.
Bisher klappte alles ganz gut..
Nun habe ich ein Problem.. Ich komme einfach bei der 4. Aufgabe zu keinem Ergebnis.
Die Frage lautet:
Ein Arbeitgeber, der 30 Arbeitnehmer beschäftigt, will einen Bewerber einstellen. Der Betriebsrat widerspricht der vorgesehenen Einstellung mit der Begründung, der Bewerber sei für die vorgesehene Tätigkeit nicht geeignet. Auswahlrichtlinien bestehen nicht.
Ist dieser Widerspruch des Betriebsrats gesetzlich zulässig?
Würde mich sehr über eine schnelle Hilfe freuen.
Gruß
Puma-Chica