Beiträge von Linge96

    Hi HaPe,

    danke für den Tip.

    Hier meine Antworten,siehst du das genauso??

    a)
    Nach § 152, Abs. 2 AO ist die festgesetzte Steuer/ Messbetrag die Ausgangsgröße für die Berechnung des Verspätungszuschlags. Dieser darf 10 % der festgesetzten Steuer nicht übersteigen und höchstens 25.000 € betragen.

    b)
    Laut § 224, Abs. 1 AO sind Zahlungen an Finanzbehörden sind an die zuständigen Kassen zu entrichten. Nach § 224, Nr. 1 AO gilt bei Übersendung von Schecks drei Tage nach dem Tag des Eingangs.

    Nach § 240 Abs. 1 AO wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten.

    Die Scheckzahlungen müssen also 3 Tage vorher beim Finanzamt eingehen. Das Datum der Gutschrift spielt keine Rolle.

    Hallo,

    ich habe hier ein Aufgabe wo ich ziemlich unsicher bin. Wäre um Hilfe dankbar!!

    Die Steuerpflichtige Mandy Mustermann, Berlin, hat ihre ESt-Erklärung 2007 erst am 22.3.2011 eingereicht.
    Mit dem ESt-Bescheid vom 5. 12. 2011 (Aufgabe zur Post) setzt das Finanzamt die Einkommensteuer auf 13.912,-- € fest.
    Die geleisteten Vorauszahlungen betragen 10.000,-- €.

    1 Wie hoch darf der Verspätungszuschlag maximal sein?

    2 Wann muss die Nachzahlung spätestens beim Finanzamt eingehen, damit kein Säumniszuschlag zu zahlen ist? Die Steuerpflichte zahlt an das Finanzamt per Scheck.

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Aufgabe, mit der ich nicht ganz klar komme.

    Folgendes ist gegeben:

    Materialeinzelkosten: 700.000
    Fertigungseinzelkosten: 140.000

    Materialgemeinkosten: 187.000
    Fertigungsgemeinkosten: 656.000
    Verwaltungsgemeinkosten: 314.400
    Vertriebsgemeinkosten: 110.000


    Fertigungsmaterial: 15,00 pro Stck
    Fertigungslöhne: 27,00 pro Stck
    Durchlaufzeit: 15 Min pro Stck


    Es soll hier der Netto Verkaufspreis pro STck mittels der Zuschlagskalkulation berrechnet werden. Der Gewinnzuschlag ist bei 40%.

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Danke im voraus.

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage zur GuV-Rechnung.

    Ich habe folgendes gegeben:

    Umsätze : 2.000.000 €
    Personaleinzelkosten: 500.000 €
    Materialeinzelkosten: 900.000 €
    Forschung und Entwicklung: 135.000 €
    Verwaltungskosten: 100.000 €
    Vertriebskosten: 100.000 €

    Ich habe auch noch 1.500.000 € als Maschinen und BGA die auf 4 Jahre abgeschrieben werden. Also 375.000 €.

    Ich habe ein -110.000 € als Betriebsergebnis raus. (ich hoffe es ist richtig)

    Jetzt wird noch gefragt welche Bilanzposition zusätzlich abgeleitet + errechnet werden kann!!!

    Habt ihr da evtl eine Idee??

    Danke